WeCapital-Macher im Gespräch „Wir überwinden die Grenzen klassischer Vermögensverwalter“

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Wie groß schätzen Sie den Markt für eine solche Gestaltung?

Buchwald: Wir glauben an einen ausgesprochen hohen Bedarf, weil die WeCapital ja gleich mehrere Vorteile in der aktiven Vermögensnachfolgegestaltung bietet. Aufgrund der bisher sehr positiv verlaufenen Resonanz gehen wir in einem Jahr von zu verwaltenden Nießbrauchrechten in Höhe von 300 bis 400 Millionen Euro aus. Der Marktbedarf ist mindestens zehnmal so groß.

Ab welcher Größe eines Vermögens greift das Konzept?

Buchwald: Pro Gesellschafter ist grundsätzlich ab einer Vermögensgröße von 5 Millionen Euro eine Beteiligung möglich. Das Zielvolumen sowie die in der Praxis geführten Gespräche der letzten Monate zeigen, dass die angefragten Depotgrößen deutlich darüber liegen.

Wie hoch sind die Gebühren für diese Gestaltungsform, auch im Vergleich zu Alternativen wie Testamentsvollstreckungen & Co.?

Buchwald: Der Betrieb eines KWG-Instituts erfordert grundsätzlich hohe technische und regulatorische Standards. Zur Deckung dieser Kosten vereinnahmt die WeCapital jährlich aus den Nießbraucherträgen eine laufende Vergütung. In Summe maximal 0,5 Prozent sowie eine einmalige Erstattung des Setup-Aufwandes über 3 Prozent auf das relevante Vermögen. Eine vergleichbare Lösung wäre der Aufbau eines eigenen KWG Instituts. Dieser geht mit einem hohen zeitlichen Aufwand sowie Kosten im siebenstelligen Bereich einher. Aus diesem Grund bietet die WeCapital Vermögensinhabern eine Art Genossenschaftslösung.


Wie fielen die ersten Reaktionen der Depot-verwaltenden Privatbanken aus?

Köster: Die WeCapital stellt eine Governance-Lösung zur Steuerung von liquidem Vermögen dar. Der Vermögensinhaber kann nach wie vor mit seinem bestehenden Netzwerk zusammenarbeiten. Er trifft bei Beitritt in die Gesellschaft Vorgaben, wie sein Vermögen verwaltet werden soll. In diesem Zusammenhang kann vertraglich festgelegt werden, dass sein Vermögensverwalter oder sein vertrauter Berater auch nach Beitritt beziehungsweise Schenkung die Verwaltung des Vermögens verantworten soll. Im Gegensatz zu einem bloßen Vermögensverwaltungsvertrag kann ein Nießbrauch nicht einseitig gekündigt werden. Als Nießbrauchnehmerin kann die WeCapital daher die Vorgaben im Interesse des Vermögensinhabers nachhalten. Aus diesem Grund fielen die bisher geführten Gespräche mit Banken, Vermögensverwaltern und Family Offices sehr positiv aus. Sie profitieren von der Zusammenarbeit mit der WeCapital, da die vertraute Beziehung mit ihren Kunden damit nachhaltig gefestigt wird.

 


Über die Interviewten:
Stephan Buchwald ist geschäftsführender Gesellschafter des Kontora Family Office. Das Hamburger Unternehmen gründete er 2006 zusammen mit Berndt Otternberg. Heutzutage arbeiten bei dem Multi Family Office rund 70 Mitarbeiter.

Alexander Köster ist seit 2016 beim Kontora Family Office. Seit Gründung der der WeCapital leitet er deren operativen Betrieb zusammen mit den Geschäftsführern Stephan Buchwald und Florian Hoffmann.

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