Familiengesellschaft, Teil 2 Welche Rechtsform für Familiengesellschaften die richtige ist

Jörg Plesse (l.) und Mario Kuppe.

Jörg Plesse (l.) und Mario Kuppe.

Im ersten Teil dieser Serie wurden Vor- und Nachteile einer Familiengesellschaft gegenübergestellt mit dem Ergebnis, dass sie ein ideales Instrument für eine vorausschauende Generationenplanung darstellt. In diesem Teil stehen die Auswahl der passenden Rechtsform und die richtige Ausgestaltung einer Familiengesellschaft in der jeweiligen, individuellen Ausgangslage im Mittelpunkt.

Eine Familiengesellschaft kann grundsätzlich in jeder denkbaren Rechtsform errichtet werden. In der Praxis kommen vor allem die Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co. KG (auch in Form der UG & Co. KG) und die GmbH vor. Keine dieser Gesellschaftsformen lässt sich als die grundsätzlich beste bezeichnen.

 

Besonders beliebt sind Familiengesellschaften bei größeren Immobilien- und Kapitalvermögen mit Wunsch nach Zusammenhalt des Familienvermögens und dessen einheitlicher Verwaltung. Da mit dem geringsten Gründungsaufwand und ertragsteuerlichen Konsequenzen ausgestattet, stehen in der Praxis die vermögensverwaltenden Rechtsformen GbR, KG und die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG im Vordergrund. Seltener sind die gewerblich geprägte GmbH & Co KG und die Kapitalgesellschaft anzutreffen.

Welche die richtige Rechtsform für eine individuelle Ausgangslage ist, hängt von ihren jeweiligen konkreten Vorteilen und Gestaltungsmöglichkeiten, den beteiligten Personen, den Zielsetzungen sowie der Art und Höhe des zu übertragenen Vermögens ab. In jedem Fall ist die professionelle Analyse, Bewertung und Einschätzung der individuellen Ausgangslage durch steuerliche und rechtliche Fachberater nötig und empfehlenswert.

Für oder gegen eine Rechtsform sprechen der Gründungsaufwand beziehungsweise die -kosten, die ertragsteuerlichen Folgen der Einbringung von Vermögenswerten in die Gesellschaft, die grunderwerbsteuerlichen Folgen bei Immobilien und der laufende administrative Aufwand (beispielsweise Buchführungs- und Prüfungspflichten/Steuererklärungen). Weiter für die Wahl ausschlaggebend sind die Publizitäts- und Transparenzpflichten, die Haftung der Gesellschafter und die rechtliche Außenwirkung der Gesellschaft (Vertretung). Außerdem sollten die laufende Besteuerung, die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen sowie die gesellschaftsrechtliche Flexibilität in Bezug auf die jeweiligen Zielsetzungen bei der Entscheidung Berücksichtigung finden.

Personen- oder Kapitalgesellschaft

Zunächst muss entschieden werden, ob eine Familiengesellschaft als Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet werden soll. Zu den Personengesellschaften gehören im Wesentlichen die GbR, die KG, die GmbH & Co. KG sowie die UG & Co. KG und zu den Kapitalgesellschaften die GmbH, die AG, die UG sowie die SE.

Wesentliche Unterschiede gibt es zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften vor allem im Steuerrecht, der Haftung der Gesellschafter und bei der Publizitätspflicht. Im Bereich der Personengesellschaften sind die Publizitäts- und Veröffentlichungspflichten wie auch die Pflicht, eine Bilanz zu erstellen, unterschiedlich stark ausgeprägt, während eine Kapitalgesellschaft immer bilanzierungs- und publizitätspflichtig ist. Dies gilt auch für Mischformen, wie die GmbH & Co. KG oder die UG & Co. KG.