Allgemeine Geschäftsbedingungen



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AGB für Werbeschaltungen in Onlinemedien

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbH bzw. der Edelstoff Media GmbH (im Folgenden jeweils: „Auftragnehmerin“) über die Schaltung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel des Auftraggebers (im Folgenden insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) auf der Webseite der Auftragnehmerin (www.dasinvestment.com und private-banking-magazin.de) und/oder in elektronischen Newslettern der Auftragnehmerin zum Zwecke der Verbreitung. Diese AGB gelten nicht für die Schaltung von Anzeigen in Printmedien.

2. „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten auf einer Website der Auftragnehmerin und/oder in elektronischen Newslettern der Auftragnehmerin zum Zwecke der Verbreitung.

3. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin kommt zu Stande, wenn die Auftragnehmerin den Auftrag schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein von der Auftragnehmerin erstelltes Angebot innerhalb von 2 Wochen seit Angebotsdatum ohne Änderungen schriftlich annimmt. Telefax und Email wahren die Schriftform.

4. Auftraggeber kann der Werbungtreibende selbst sein oder eine Agentur oder ein sonstiger Dienstleister, der im Auftrag eines Dritten für dessen Waren und/oder Dienstleistungen wirbt. Der Vertrag kommt vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung mit demjenigen zu Stande, der gegenüber der Auftragnehmerin als Auftraggeber auftritt. Im Falle der Buchung für einen Dritten, ist dieser der Auftragnehmerin ausdrücklich als Auftraggeber zu benennen, andernfalls kommt der Vertrag mit dem Handelnden zustande.

5. Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB für den jeweiligen Auftrag in der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Fassung und die jeweils gültige Preisliste der Auftragnehmerin als verbindlich an.

6. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

7. Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist möglich. Sie bedarf der Textform (Brief, Fax, Email). Bei einer Stornierung mindestens 21 Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei Stornierungen, die danach, aber vor Schaltungsbeginn erfolgen, sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Bei einer späteren Stornierung, d.h. nach erstmaliger Schaltung der Anzeige, beziehungsweise nach Ablauf des vertraglich vereinbarten – erstmaligen – Schaltungstermins, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Als Stornierung gilt es auch, wenn der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Werbemittel nicht zur Verfügung stellt mit der Folge, dass eine Veröffentlichung der Anzeige nicht stattfinden kann.

8. Werbemittel können z.B. aus Bildern, Texten, Tonfolgen, Bewegtbildern (u.a. Banner) oder aus sensitiven Flächen bestehen, die beim Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse eine Verbindung zu weiteren Daten herstellen, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

9. Terminvereinbarungen und Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin dies in der für den Vertragsschluss erforderlichen Form bestätigt hat.

10. Ist im Rahmen des Vertrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen durch den Auftraggeber vereinbart, so hat er diese innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist zur Veröffentlichung abzurufen. Ist keine Frist vereinbart, so hat der Auftraggeber die Anzeigen binnen eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht des Auftraggebers ersatzlos, Anzeigen abzurufen.

11. Ruft der Auftraggeber Anzeigen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ab, so steht ihm kein Anspruch auf Rückzahlung der vereinbarten Vergütung zu.

12. Die Werbemittel sind spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und für die Schaltung geeigneter Form vom Auftraggeber anzuliefern. Die Auftragnehmerin unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn an dem Anzeigentext oder an einer Vorlage noch Änderungen vorgenommen werden müssen. Eine redaktionelle oder technische Nachbereitung durch die Auftragnehmerin findet nicht statt.

13. Stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Werbemittel nicht so rechtzeitig zur Verfügung, dass die Anzeige zu dem vereinbarten Schaltungstermin veröffentlicht werden kann, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Veröffentlichung zum nächstmöglichen Schaltungstermin vorzunehmen. Hat der Auftraggeber einen bestimmten Zeitraum gebucht, so verschiebt sich dieser nach Absprache mit dem Auftraggeber und vorbehaltlich entsprechender Kapazitäten entsprechend in die Zukunft. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die vereinbarte Anzahl von Ad Impressions innerhalb eines kürzeren Zeitraums zu ermöglichen. Der Auftraggeber kann sich statt mit einer Verschiebung des Veröffentlichungszeitraums mit einer geringeren Anzahl von Ad Impressions im ursprünglich vereinbarten Zeitraum einverstanden erklären. Keiner der genannten Fälle berechtigt den Auftraggeber zu einer Kürzung der Vergütung.

14. Die Auftragnehmerin veröffentlicht die Anzeigen für die vertraglich vereinbarte Dauer oder bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Ad Impressions (Aufrufe der Anzeigen) auf der vertraglich vereinbarten Werbefläche (Website und/oder elektronischer Newsletter) in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe kann die Auftragnehmerin nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleisten Übliche Ausfallzeiten aufgrund von planmäßigen und außerplanmäßigen Wartungsarbeiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung oder zur Geltendmachung sonstiger Rechte. Gleiches gilt für Zeiten, in denen die Wiedergabe der Anzeige nicht möglich ist aus Gründen, die von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Streiks oder Hackangriffe). Ein von der Auftragnehmerin zu vertretender Fehler bei der Veröffentlichung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Veröffentlichung durch Umstände beeinträchtigt wird, die nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegt, wie z.B. Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder Hardware des Users/Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall aufgrund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständige und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung in Proxy-Servern oder im lokalen Cache. Entsprechendes gilt bei Ausfall des von der Auftragnehmerin genutzten Servers, soweit dieser nicht länger als 24 Stunden (durchgehen oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Veröffentlichung andauert. Bei einem Ausfall des Servers über einen relevanten Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit einer Festbuchung) wird die Auftragnehmerin den Veröffentlichungszeitraum nach Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Lehnt der Auftraggeber eine Verlängerung ab, so reduziert sich die zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit.

15. Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin zu, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt und die Anzeigen deutlich als Werbemittel erkennbar sind. Wird durch die Anzeige auf andere Seiten verwiesen (Link), so übernimmt der Auftraggeber eine Gewähr dafür, dass diese Seiten

  • keine Rechte (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) Dritter verletzen,
  • nicht gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verstoßen und/oder
  • keine Viren, Würmer, Trojaner oder sonstige Links oder Verfahren beinhalten, die die Auftragnehmerin oder die Internetnutzer schädigen können oder der Verbreitung von Viren, Würmern oder Trojanern dienen.

16. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der ihr von dem Auftraggeber überlassenen Werbemittel und der Seiten, auf die durch einen Link in den Anzeigen verwiesen wird, von Dritten gegen sie geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch für den Fall, dass der Auftraggeber aus anderen Gründen als zum Zwecke der Werbung dem Auftragnehmer Content (Text oder Bild) zur Verfügung stellt. Auch in diesen Fällen obliegt es dem Auftraggeber, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, sollten diese im Zusammenhang mit dem zugelieferten Content erhoben werden.

17. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen, den (weiteren) Abruf von Anzeigen durch den Auftraggeber zu untersagen, die Abrufmöglichkeit zu entziehen und/oder einen Abruf mit sofortiger Wirkung einzustellen („Ablehnungsrecht“), wenn

  • der Inhalt einer Anzeige gegen Gesetze oder behördliche Auflagen und Bestimmungen verstößt, oder
  • der Inhalt von deutschen Werbe- oder Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder
  • eine Anzeige Werbung Dritter oder für Dritte enthält, ohne dass dies der Auftragnehmerin zuvor zur Kenntnis gebracht worden ist, oder
  • die Veröffentlichung einer Anzeige für die Auftragnehmerin aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form der Auftragnehmerin nicht möglich oder zumutbar ist, oder
  • aufgrund einer Anzeige ein Streit zwischen der Auftragnehmerin und einem Dritten oder dem Auftraggeber und einem Dritten besteht, infolgedessen ein Dritter Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin wegen der Veröffentlichung der Anzeige geltend machen könnte. Die Auftragnehmerin teilt dem Auftraggeber die Ablehnung mit.

18. Macht die Auftragnehmerin von ihrem Ablehnungsrecht nach bereits erfolgter Veröffentlichung einer Anzeige Gebrauch, so ist der Auftraggeber berechtigt, der Auftragnehmerin eine neue oder geänderte Anzeige zur Verfügung zu stellen, die nicht gegen Ziff. 14 dieser AGB verstößt. Hierdurch eintretende Verzögerungen bei der Veröffentlichung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin hat Anspruch auf Erstattung der entstehenden Mehrkosten sowie der vereinbarten Vergütung, soweit der Auftraggeber die Umstände zu vertreten hat, die der Verwendung der Anzeigen entgegenstehen. Ein Recht auf Rückerstattung der Vergütung steht dem Auftraggeber in keinem Fall zu, wenn der Inhalt einer Anzeige gegen Ziff. 14 verstößt.

19. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere, ob gesetzliche Vorschriften des Wettbewerbs- und Urheberrechts verletzt werden.

20. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche erkennbar sind, bei der Veröffentlichung als „Anzeige“ zu kennzeichnen oder vom Aufraggeber zu verlangen, dass dieser eine entsprechende Kennzeichnung vornimmt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin kann die Anzeige auch vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter deutlich zu machen.

21. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anzeige nach erstmaliger Schaltung zu prüfen und der Auftragnehmerin unverzüglich anzuzeigen, wenn die Anzeige Fehler bzw. Mängel aufweist.

22. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis des von der Auftragnehmerin erstellten Reportings. Weicht ein von dem Auftraggeber erstelltes Reporting hiervon ab, so bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Regelung, welche Reportingzahlen der Abrechnung zu Grunde gelegt werden. Es kann ein Mittelwert vereinbart werden.

23. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die fälligen Forderungen mit 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Weitergehende Ansprüche, wie Erstattung von Einziehungskosten, bleiben vorbehalten.

24. Wird dem Auftraggeber aufgrund eines von diesem versprochenen oder in Aussicht gestellten zukünftigen, dann in Summe rabattierfähigen Buchungsvolumens ein Rabatt gewährt, und wird das anfangs unterstellte Volumen am Ende des vereinbarten Zeitraums nicht erreicht, so hat der Auftraggeber den Betrag nachzuzahlen, der ihm aufgrund des anfangs unterstellten zukünftigen Buchungsvolumens als Rabatt eingeräumt worden ist. Wenn für konzernangehörige Firmen gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% erforderlich.

25. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber sich bereits im Zahlungsverzug mit einer Zahlung befindet und weitere Aufträge vom Auftraggeber erteilt worden sind. Die Auftragnehmerin kann die Ausführung der weiteren Aufträge oder die Veröffentlichung von Anzeigen von einer Vorauszahlung oder dem vollständigen Ausgleich bereits fälliger Rechnungen durch den Auftraggeber abhängig machen.

26. Die Auftragnehmerin liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Screenshot der veröffentlichten Anzeige als Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Auftragnehmerin über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Auf Wunsch des Auftraggebers liefert die Auftragnehmerin ein Reporting über die Veröffentlichung der Anzeige.

27. Die Pflicht zur Aufbewahrung vom Auftraggeber übersandter Werbemittel endet drei Monate nach Ablauf des vereinbarten Veröffentlichungszeitraums. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Werbemittel darüber hinaus unbegrenzt aufzubewahren.

28. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtiger oder unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige nach seiner Wahl Anspruch auf Zahlungsminderung oder die Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nachbesserung). Lässt die Auftragnehmerin eine ihr zum Zwecke der Nachbesserung vom Auftraggeber gestellte angemessene Frist verstreichen, so steht dem Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung zu. Gleiches gilt im Falle fehlerhaft erstellter Anzeigen durch die Auftragnehmerin beim elektronischen Newsletterversand. In diesem Fall kann der Auftraggeber den Auftrag widerrufen, wenn die Ersatzanzeige nicht mängelfrei ist.

29. Weitergehende Mängelansprüche sowie Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung des Auftragnehmers und dessen gesetzliche Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen in Fällen

  • des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht,
  • oder im Falle der Nichteinhaltung etwa übernommener Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien oder bei arglistig verschwiegener Mängel.



Wesentliche Vertragspflichten sind die jeweiligen vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie sonstige vertragliche (Neben-)Pflichten, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Der Höhe nach ist die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten stets auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten vorstehende Haftungsbeschränkungen nicht.

Ansprüche der Auftragnehmerin wegen entgangenen Gewinns sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige.

31. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, wenn sich dadurch der Inhalt der Anzeige ändert.

32. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsicht oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht- Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klagerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

33. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen nicht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 


AGB für Werbeschaltungen in Printmedien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Edelstoff Media GmbH und der Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbh (nachstehend jeweils als „Verlag“ bezeichnet) für Anzeigen

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ist der Vertrag zwischen dem Verlag, und einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten („Auftraggeber“) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in einer Druckschrift oder online Veröffentlichung zum Zweck der Verbreitung. Für jeden Mediaauftrag print und online gelten ausschließlich diese AGB, sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Preisliste des Verlags. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit sie vom Verlag schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/ oder Lieferbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

2. Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, und technische Sonderausführungen. Jeder Vertrag über einen Auftrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, welche auch durch E-Mail erfolgen kann, durch den Verlag zustande.

3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrages über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen dem Auftraggeber („Abschluss“) das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 3 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen, jeweils vorbehaltlich entsprechender Kapazität.

5. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Für Aufträge, die über Werbemittler erteilt werden, wird keine AE-Provision gewährt. Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen.

6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht.

7. Stornierung.

7.1 Wird ein Auftrag nach dem Anzeigenschluss (= Rücktrittstermin) vom Auftraggeber storniert, fallen Stornogebühren an. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach folgenden Terminen: Nach Rücktrittstermin 25%, nach Druckunterlagenschlusstermin 50%, nach Liefertermin 100% des Nettoauftragswertes. Jede Stornierung muss schriftlich (per Fax oder E-Mail ist ausreichend) erfolgen.

7.2 Die Stornierung von Aufträgen exklusiver Sonderpublikationen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt insofern unberührt.

7.3 Bei Jahrespaketen mit unterschiedlichen Wertmodulen, deren Paketleistungen mit Sonderkonditionen rabattiert wurden, ist eine Stornierung des Pakets oder einzelner Paketleistungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausgeschlossen. Die Stornierung von Cover-Booklets oder die Teilnahme an Sonderpublikationen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

9. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag auf Kosten des Auftraggebers mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

10. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom deutschen Werbe- bzw. Presserat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder deren Veröffentlichung z.B. wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen, z.B. Verbundwerbung enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber nach entsprechender Kenntniserlangung unverzüglich mitgeteilt.

11. Druckunterlagen. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen, die den technischen Vorgaben des Verlags entsprechen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sofern derartige Mängel erst bei der Verarbeitung erkennbar werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, aufgrund dieser Mängel entstehende Mehrkosten bzw. Verluste bei der Herstellung zu tragen. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, anderenfalls gehen sie in das Eigentum des Verlags über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach erstmaliger Veröffentlichung der Anzeige. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

12. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung . Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere, ob gesetzliche Vorschriften des Wettbewerbs- und Urheberrechts verletzt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß auch für den Fall, dass der Auftraggeber aus anderen Gründen als zum Zwecke der Insertion dem Verlag Content (Text oder Bild) zur Verfügung stellt. Auch in diesen Fällen obliegt es dem Auftraggeber, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, sollten diese im Zusammenhang mit dem zugelieferten Content erhoben werden.

13. Der Auftraggeber sichert zu, über alle für die Schaltung seiner Werbemittel der Anzeige erforderlichen Rechte zu verfügen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag alle für die Nutzung und Schaltung seiner Werbemittel erforderlichen Rechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, in dem zeitlich, inhaltlich und räumlich für die Durchführung des Anzeigenauftrages erforderlichen Umfang.

14. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

15. Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten werden können und eine Minderung der Druckqualität eintritt.

16. Vor Drucklegung werden keine Maschinenandrucke versandt.

17. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Der Verlag muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.

18. Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Gutscheinen oder Coupons auch Rücken an Rücken zu platzieren.

19. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

20. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

21. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% erforderlich.

22. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) ist der Verlag berechtigt, die Veröffentlichung der Anzeigen während des Andauerns dieses Ereignisses hinauszuschieben. Sofern dem Verlag die Veröffentlichung aufgrund von höherer Gewalt für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten unmöglich wird, wird der Verlag von der Pflicht zur Veröffentlichung befreit. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Anzeigenauftrag zurückzutreten. Falls im Falle von höherer Gewalt lediglich die Auflagenhöhe des jeweiligen Mediums beeinträchtigt wird, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% in der jeweiligen Marktphase erzielten Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach Tausender- Seitenpreis gemäß der garantierten Auflage zu bezahlen.

23. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste in gesetzlicher Höhe ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung ausdrücklich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in ges. Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

24. Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.

25. Gewährleistung.

25.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Anzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung auf etwaige Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen ab Veröffentlichung beim Verlag schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind von Kaufleuten binnen einem Jahr ab Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Anzeige als genehmigt, mit der Folge, dass die Mängelrechte nach Ziffer 25.2 und 25.3 erlöschen.

25.2 Falls eine veröffentlichte Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Veröffentlichung einer mängelfreien Ersatzanzeige (allerdings nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde) oder auf Minderung der vereinbarten Vergütung. Der Verlag ist berechtigt, die Veröffentlichung einer Ersatzanzeige zu verweigern, wenn dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und des Gebots von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

25.3 Falls der Verlag eine ihm für die Veröffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, er die Veröffentlichung der Ersatzanzeige verweigert, ihm die Nacherfüllung nicht zumutbar ist oder falls die Ersatzanzeige erneut mangelhaft ist, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

25.4 Die Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten als Auftraggeber verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige.

26. Haftung

26.1 Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aufgrund schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Anzeigenauftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

26.2 Soweit die Haftung des Verlags nach der vorstehenden Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

26.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

26.4 Schadensersatzansprüche von Kaufleuten gegen den Verlag verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung, in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

27. Verteilte Auflagen sowie verbreitete Auflagen unterliegen Marktschwankungen. Der Verlag erteilt auf Anfrage Auskunft. Schwankungen der Auflage im marktüblichen Umfang berechtigen nicht zur Stornierung, Minderung oder Schadensersatz.

28. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

29. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

30. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen nicht. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 24.11.2017




AGB für die Nutzung der private-banking-magazin.de-Webseite

§ 1 Geltungsbereich, Anmeldevoraussetzungen

  1. Die Edelstoff Media GmbH Goldbekplatz 3, D-22303 Hamburg ist Betreiberin der Domain www.private-banking-magazin.de (nachfolgend „private-banking-magazin.de“ genannt)
  2. private-banking-magazin.de stellt Mitgliedern im Internet unter dieser Adresse verschiedene Angebote und Dienstleistungen zur Verfügung, wozu u.a. die Kommunikationsplattform "Wealth Manager Community" (nachfolgend "Community" genannt) zählt. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für jeden User der private-banking-magazin.de-Webseite und können jederzeit unter dem von der private-banking-magazin.de-Webseite erreichbaren Link „AGB“ aufgerufen, ausgedruckt und heruntergeladen bzw. gespeichert werden.

§ 2 Registrierung

  1. Die Nutzung der „Community“ erfordert eine Registrierung. Erst durch eine Registrierung kann der User den Dienst seines jeweiligen Mitgliederbereiches vollumfänglich in Anspruch nehmen. Der User hat hierzu seinen Benutzernamen, seine Kontaktinformationen, seine E-Mail-Adresse sowie sein Passwort anzugeben. private-banking-magazin.de wird den Zugang der mit der Anmeldung übermittelten Daten unverzüglich per E-Mail an die vom User angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Die Registrierung ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn der User diese mit Hilfe des ihm zugesandten Links bestätigt. Erst mit Abruf dieses Aktivierungslinks kommt der Vertrag über die Nutzung der „Community“ zwischen dem User und private-banking-magazin.de zustande.
  2. Mit erfolgreicher Registrierung wird der User Mitglied in der „Community“. private-banking-magazin.de nimmt den Schutz der Vertraulichkeit sehr ernst. Der User nimmt daher zur Kenntnis, dass die Registrierung nur die Berechtigung zur Nutzung des jeweils ausgewählten Mitgliederbereiches beinhaltet. Eine Kontaktaufnahme zu Mitgliedern des jeweils anderen Mitgliederbereichs erfordert die Zustimmung des betroffenen Mitglieds. Ein Registrierungsanspruch besteht nicht.
  3. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Die Person, die die Registrierung für eine juristische Person vornimmt, muss bevollmächtigt sein, entsprechende Verträge abzuschließen.
  4. Der User verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe aller von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten. Darüber hinaus sichert er private-banking-magazin.de die unverzügliche Anzeige von Änderungen seiner Userdaten zu. In der Regel wird die Richtigkeit der Angaben von Usern von der Betreiberin nicht geprüft. Allerdings behält sich private-banking-magazin.de vor, die Richtigkeit der Angaben im Einzelfall zu prüfen und ggf. entsprechende Belege vom User anzufordern. Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist private-banking-magazin.de insbesondere berechtigt, die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges zu verlangen.
  5. Mehrfachregistrierungen sind grundsätzlich untersagt. Die Registrierung ist nicht übertragbar.
  6. Ist ein User schon einmal dauerhaft von private-banking-magazin.de ausgeschlossen worden, darf sich dieser User ohne schriftliche Genehmigung von private-banking-magazin.de nicht erneut registrieren.
  7. Im Rahmen der Registrierung wählt der User ein Passwort. Er ist sichert zu, dieses Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der User ist verpflichtet, sein Passwort umgehend zu ändern oder private-banking-magazin.de hierüber unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von Tatsachen erlangt, die auf die Gefahr schließen lassen, dass Dritte Kenntnis von seinem Passwort erlangt haben oder dies nutzen. Das Passwort wird von private-banking-magazin.de nicht an Dritte weitergeben und den User zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.
  8. private-banking-magazin.de leistet keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Users. Ob ein auf der private-banking-magazin.de-Webseite angemeldeter User tatsächlich diejenige Person darstellt, die der User vorgibt zu sein, kann private-banking-magazin.de technisch nicht mit Sicherheit feststellen. Deswegen hat sich jeder User selbst von der Identität eines anderen Users zu überzeugen.

§ 3 Die Community

  1. Über die Webseite www.private-banking-magazin.de können sich User nach erfolgter Registrierung in der „Community“ auf verschiedene Arten mit den anderen Mitgliedern der „Community“ in dem jeweiligen Mitgliederbereich austauschen und informieren. Sie bietet insbesondere die Verwaltung persönlicher Kontakte, den Versand persönlicher Nachrichten und die Möglichkeit, in Foren zu diskutieren.
  2. private-banking-magazin.de stellt den Usern die „Community“ lediglich als Kontakt- bzw. Kommunikationsplattform zur Verfügung. Die Themen und Informationen darauf stammen nicht von private-banking-magazin.de selbst, sondern von den Usern der „Community“. private-banking-magazin.de übernimmt daher keine Verantwortung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Inhalte und Informationen, sondern diese Verantwortung liegt ausschließlich bei den jeweiligen Urhebern bzw. Usern.
  3. Nur sofern Daten und/oder Informationen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, stellt private-banking-magazin.de die vom User bereitgestellten Daten und/oder Informationen den anderen Usern zur Verfügung. private-banking-magazin.de ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte ohne Vorankündigung von der private-banking-magazin.de-Webseite zu entfernen.
  4. private-banking-magazin.de stellt nur solche technischen Applikationen bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme der User untereinander ermöglichen, und bietet dem User lediglich eine Plattform an, um den User mit anderen Usern in dem jeweils registrierten Mitgliederbereich zusammenzuführen. Es erfolgt keine inhaltliche Beteiligung von private-banking-magazin.de an der Kommunikation unter den Usern. private-banking-magazin.de behält sich vor, die auf der private-banking-magazin.de-Webseite angebotenen Dienste jederzeit zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, es sei denn, dies ist für den User unzumutbar.

§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen des Users

  1. Die alleinige Verantwortlichkeit für die von ihm eingestellten Inhalte sowie für die Kommunikation mit anderen (sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich) liegt beim User. Er hat die Rechte und Interessen der anderen User oder sonstiger Dritter, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.
  2. Der User ist nicht berechtigt, bei der Nutzung der private-banking-magazin.de-Webseite rechtswidrige Inhalte oder solche, die gegen die guten Sitten verstoßen, zu verbreiten, anzubieten oder zugänglich zu machen. Rechtswidrige Inhalte sind unter anderem solche, die geistige, gewerbliche oder sonstige Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- sowie Persönlichkeitsrechte Dritter, verletzen. Vor allem ist dem User die Verwendung beleidigenden oder verleumderischen Inhalts, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere User, private-banking-magazin.de-Mitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen.
    Dem User ist die Veröffentlichung oder Versendung von Mitteilungen oder Daten, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische und/oder gewaltverherrlichende Inhalte haben, untersagt. Weiter darf der User andere User nicht unzumutbar - etwa durch Spam – belästigen. Letztlich ist dem User untersagt, wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, inklusive progressiver Kundenwerbung (wie Ketten­-, Schneeball- oder Pyramidensysteme).
  3. Der User stellt private-banking-magazin.de von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter und einer Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben, frei. Der User hat bei der Nutzung der Inhalte und Dienste auf der private-banking-magazin.de-Webseite die anwendbaren Gesetze und alle Rechte Dritter zu beachten.
  4. Ferner hat der User belästigende Handlungen zu unterlassen, auch wenn diese konkret keine Gesetze verletzen sollten: Etwa die Versendung von Kettenbriefen, die Versendung identischer privater Nachrichten an mehrere User gleichzeitig, die Durchführung, Bewerbung und Förderung von Strukturvertriebsmaßnahmen - etwa Multi-Level-Marketing oder Multi-Level-Network-Marketing – oder ausdrückliche oder implizite anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation.
  5. Auch ist dem User untersagt, Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der private-banking-magazin.de-Webseite zu verwenden. Allerdings darf er die im Rahmen der auf der private-banking-magazin.de-Webseite angebotenen und von private-banking-magazin.de zur Verfügung gestellten Dienste, also Schnittstellen oder Software, nutzen. Sofern es nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der private-banking-magazin.de-Webseite erforderlich ist, darf der User weder Blockieren noch Überschreiben noch Modifizieren noch Kopieren. Explizit untersagt ist das Kopieren im Wege von „Robot/Crawler“-Suchmaschinen-Technologien, da es nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der private-banking-magazin.de-Webseite erforderlich ist. Der User hat die Verantwortung dafür zu tragen, dass die von ihm auf der Profilseite oder sonst auf von private-banking-magazin.de eingestellten Inhalte frei von Viren, Würmern, Trojanern oder sonstigen Programmen sind, die die Funktionsfähigkeit oder den Bestand von private-banking-magazin.de oder anderen Webseiten gefährden oder beeinträchtigen können.
  6. Der User hat jede Handlung zu unterlassen, die geeignet ist, die Funktionalität der private-banking-magazin.de-Infrastruktur zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, z.B. durch Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der private-banking-magazin.de-Webseite oder von anderen Usern.
  7. Der User hat vor der Einstellung von Inhalten auf private-banking-magazin.de sorgfältig zu prüfen, ob die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.
  8. Die Betreiberin ist für Nutzungshandlungen anderer User von private-banking-magazin.de oder sonstiger Dritter nicht verantwortlich.

§ 5 Rechte und Pflichten von private-banking-magazin.de

  1. Der User hat keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung der „Community“. private-banking-magazin.de bemüht sich, einen möglichst störungsfreien Betrieb der „Community“ sowie der private-banking-magazin.de-Webseite aufrecht zu erhalten. Vor allem Geschehnisse, die nicht im Machtbereich von private-banking-magazin.de stehen, wie etwa Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle usw. sowie Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf der private-banking-magazin.de-Webseite führen. Der User erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der private-banking-magazin.de-Webseite technisch nicht zu realisieren ist.
  2. Bei einem Verstoß des Users gegen diese Nutzungsbedingungen hat private-banking-magazin.de das Recht, den User jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Nutzung der „Community“, auch für die Zukunft, auszuschließen und die von ihm veröffentlichten Inhalte vollumfänglich zu löschen.

§ 6 Rechteübertragung

    1. Der User überträgt private-banking-magazin.de durch das Posten von Inhalten das Recht, Kopien davon derart anzufertigen, wie es private-banking-magazin.de als notwendig ansieht, um das Posten und Speichern des Userinhalts zu erleichtern. Mit dem Posten von Userinhalt auf einem beliebigen Teil der private-banking-magazin.de-Webseite erteilt der User private-banking-magazin.de zudem eine zeitlich und räumlich unbegrenzte, nicht-ausschließliche, übertragbare und unentgeltliche Lizenz den Inhalt zu vervielfältigen, drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in sonstiger Weise der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen sowie in bearbeiteter oder umgestalteter Form zu veröffentlichen oder zu verwerten.
    2. Der User sichert zu, dass er zur Erteilung dieser Lizenz berechtigt ist. Den eigenen Userinhalt kann der User jederzeit von der Webseite entfernen. Eine Ausnahme bilden Bewertungen, bei denen der User aus technischen Gründen durch eine Anfrage an den Usersupport die Löschung beantragen muss. Die vorgenannten Nutzungsrechte von private-banking-magazin.de bestehen ungeachtet einer solchen Entfernung von Userinhalten durch den User fort.
    3. Wenn sich ein User deaktiviert, werden alle seine Inhalte als Inhalte mit "gelöschter User" kenntlich gemacht. Das Profil selbst ist ab dem Zeitpunkt der Deaktivierung nicht mehr zu erreichen, und eine Zuordnung des Users ist daher nicht mehr möglich. Erst wenn ein User von einem Administrator gelöscht wird, werden auch alle seine Inhalte unwiderruflich gelöscht und sind nicht mehr zu erreichen (inkl. der Antworten, Bewertungen oder Fotos von einem anderen User zu dem gelöschten Inhalt). Will ein User alle seine Inhalte komplett löschen, so ist diesbezüglich der Usersupport entsprechend zu informieren. In diesem Fall erlöschen auch die private-banking-magazin.de im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte an den betreffenden Inhalten.

§ 7 Nutzungsberechtigungsdauer, Beendigung des Vertrags

    1. Ohne Angabe von Gründen besteht die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit des Users. Diese kann mit dem auf der private-banking-magazin.de-Webseite von jeder Seite aus erreichbarem Kontaktformular mittels Angabe des Usernamens und einer auf der private-banking-magazin.de-Webseite registrierten E-Mail-Adresse des Users vorgenommen werden.
    2. private-banking-magazin.de ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem User ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für private-banking-magazin.de unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von private-banking-magazin.de und des Users nicht zumutbar ist.
    3. Insbesondere liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der User
      • falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse,
      • sein Mitgliedskonto an Dritte überträgt,
      • andere private-banking-magazin.de-User oder private-banking-magazin.de in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von private-banking-magazin.de missbraucht.
    4. Unabhängig von einer Kündigung nach Ziffer 7.3 kann private-banking-magazin.de bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Abmahnung aussprechen oder den Zugang zu den Diensten der private-banking-magazin.de-Webseite vorläufig oder endgültig sperren. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Bestimmungen dieser AGBs verletzt oder wenn private-banking-magazin.de ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der User vor betrügerischen Aktivitäten. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt private-banking-magazin.de die berechtigten Interessen des betroffenen Users, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der User den Verstoß nicht verschuldet hat.
    5. Nachdem ein User endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Userkontos. Sobald ein User gesperrt wurde, darf dieser User die private-banking-magazin.de-Webseite auch mit anderen Userkonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

§ 8 Haftung

Setzen Ansprüche auf Schadensersatz gegen private-banking-magazin.de und deren Erfüllungsgehilfen unabhängig vom Rechtsgrund leichte Fahrlässigkeit voraus, bestehen sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, auf deren Einhaltung der User vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall sind die Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Körperschäden und wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Zudem gelten im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch private-banking-magazin.de sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen nicht.

§ 9 Freistellung des Betreibers durch den User

  1. Sollten die anderen User oder sonstige Dritte Ansprüche gegen private-banking-magazin.de wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom User auf der private-banking-magazin.de-Webseite eingestellten Inhalte geltend machen, stellt der User private-banking-magazin.de von sämtlichen Ansprüchen, auch Schadensersatzansprüchen, frei. Ferner stellt der User private-banking-magazin.de von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere User oder sonstige Dritte gegen private-banking-magazin.de wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der private-banking-magazin.de-Webseite durch den User geltend machen. Der User übernimmt alle private-banking-magazin.de aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Unberührt bleiben alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von private-banking-magazin.de. Dem User bleibt das Recht, nachzuweisen, dass private-banking-magazin.de tatsächlich geringere Kosten entstanden sind. Soweit der User die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat, gelten die vorstehenden Pflichten des Users nicht.
  2. Bei Verletzung der Rechte Dritter durch die Inhalte des Users wird der User private-banking-magazin.de nach Wahl von private-banking-magazin.de auf eigene Kosten des Users das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Bei Verletzung der Rechte Dritter durch die Nutzung der Dienste der private-banking-magazin.de-Webseite durch den User wird der User die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch private-banking-magazin.de sofort einstellen.

§ 10 Datenschutz

private-banking-magazin.de beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben, etwa deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht. private-banking-magazin.de wird die personenbezogenen Daten der User nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. private-banking-magazin.de ist sich deswegen der immensen Wichtigkeit des besonders sensiblen Umgangs mit allen personenbezogenen Daten für den User, die dieser an private-banking-magazin.de übermittelt, bewusst.

§ 11 Änderung der Nutzungsbedingungen

  1. private-banking-magazin.de behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den User nicht zumutbar. Eine rechtzeitige Benachrichtigung des Users über Änderungen der AGB erfolgt durch private-banking-magazin.de. Sollte der User der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach dieser Benachrichtigung widersprechen, gelten die geänderten AGB als vom User angenommen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Mit der Benachrichtigung des Users wird private-banking-magazin.de diesen auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
  2. Bei einem fristgerechten Widerspruch des Users gegen die geänderten AGBs ist private-banking-magazin.de unter Wahrung der berechtigten Interessen des Users berechtigt, den mit dem User bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende noch nicht vom User gelöschte Inhalte des Users werden dann anonymisiert und sind mit dem Hinweis „gelöschter User“ weiterhin sichtbar.

§ 12 Widerrufsbelehrung

Sofern sie als Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handeln, können Sie Ihre Zustimmung zu diesen AGB und zum damit abgeschlossenen Nutzungsvertrag wie folgt widerrufen:

  1. Widerrufsrecht

    Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1. und 2 EGBGB sowie vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

    Edelstoff Media GmbH
    Goldbekplatz 3
    D-22303 Hamburg
    E-Mail: [email protected]

  2. Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

  3. Besondere Hinweise

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  2. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sind sich die Parteien darüber einig, dass an deren Stelle eine Regelung tritt, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
  3. Der User kann alle Erklärungen an private-banking-magazin.de per E-Mail, mit dem von jeder der private-banking-magazin.de-Webseite aus erreichbaren Kontaktformular oder per Brief an private-banking-magazin.de übermitteln, sofern nichts anderes vereinbart ist. private-banking-magazin.de kann Erklärungen gegenüber dem User per E-Mail oder per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die der User als aktuelle Kontaktdaten in seinem Userkonto angegeben hat.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit dies vereinbart werden kann, Hamburg. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand aller Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem private-banking-magazin.de und dem Kunden der Sitz des Anbieters.