WeCapital-Macher im Gespräch „Wir überwinden die Grenzen klassischer Vermögensverwalter“

Alexander Köster (li.) und Stephan Buchwald vom Kontora Family Office

Alexander Köster (li.) und Stephan Buchwald vom Kontora Family Office: Im Gespräch erklären die beiden, warum man mit Partnern die WeCapital gegründet hat. Foto: Kontora Family Office

private banking magazin: Das Kontora Family Office hat zusammen mit zwei Partnern den Finanzdienstleister WeCapital gegründet. Nur ist das Unternehmen alles andere als ein klassischer Vermögensverwalter. Was bieten Sie Mandanten?

Alexander Köster: WeCapital hat als Bafin-zugelassenes KWG-Institut ein einzigartiges Konzept zur generationenübergreifenden Steuerung von liquiden Vermögen entwickelt. Es überwindet die Grenzen klassischer Vermögensverwaltungen, indem die Vermögensinhaber Gesellschafter ihres eigenen Finanzdienstleisters werden und so weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten gewinnen. Das Konzept beruht darauf, dass der Vermögensinhaber der WeCapital einen Nießbrauch an seinem liquiden Vermögen bestellt und im Gegenzug eine Beteiligung an der Gesellschaft erhält. Auf diese Weise kann das liquide Vermögen auf die nächste Generation übertragen und durch den Nießbrauch zugleich die Kontrollrechte sowie die Erträge zurückbehalten werden.

Wie kam es zu der Idee?

Stephan Buchwald: Das Konzept basiert auf den Erfahrungen, die wir im Rahmen der Nachfolgeplanung als Family Office mit vermögenden Familien gesammelt haben. Die Bereitschaft, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen und dynastisch zu denken, ist sehr groß. Drei Bedenken tauchen aber immer wieder auf. Erstens sollen trotz Übertragung möglichst Kontrollrechte bestehen, wie das Vermögen in Zukunft investiert wird. Häufig soll ein Verbrauch des Kapitals ausgeschlossen werden. Zweitens sollen laufende Erträge aus dem Vermögen ganz oder teilweise zurückbehalten werden, um eigene Lebenshaltungskosten weiterhin bestreiten zu können. Und drittens sollte eine Nachfolgelösung möglichst steuerschonend umgesetzt werden. Zwar werden diesbezüglich in der Praxis unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt, diese sind jedoch regelmäßig wenig flexibel sowie begrenzt.

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Beim Konzept der WeCapital bestellt der Vermögensinhaber den Nießbrauch an seinem liquiden Vermögen und erhählt im Tausch Anteile an der WeCapital. Quelle: WeCapital

Gibt es weitere Partner bei der WeCapital?

Buchwald: Das Grundkonzept wurde von Dr. Robert Strauch aus Berlin und der Münchener Coinvest-Gruppe entwickelt. Beide Partner kannten wir bereits aus erfolgreicher Zusammenarbeit in der Umsetzung von individuellen Vermögensnachfolgekonzepten. So konnte in dreijähriger Vorbereitung die jeweilige jahrzehntelange Erfahrung der drei Gründungspartner aus den Bereichen Family Office, Recht und Steuern genutzt werden um die WeCapital als eine genossenschaftsähnliche Plattformlösung zu entwickeln. Die WeCapital setzt an den Grenzen klassischer Gestaltungslösungen an und verbindet etablierte Gestaltungslösungen zu einem ganzheitlichen Nachfolgekonzept.

Warum war eine 32-KWG-Lizenz für den Geschäftsbetrieb notwendig?

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Köster: Vermögensinhaber möchten regelmäßig Vermögen in die nächste Generation übertragen ohne dabei die Verwaltungs- und Kontrollrechte abgeben zu müssen. Durch die Beteiligung an der WeCapital hat der Vermögensinhaber die Möglichkeit, das Vermögen zu übertragen, ohne die Kontrolle über das Vermögen zu verlieren. Darüber hinaus soll gewährleistet sein, dass das Vermögen über den Tod des Schenkers hinweg professionell verwaltet wird. Durch den Nießbrauch, der an dem Vermögen zu Gunsten der WeCapital lastet, können die Begünstigten, anders als bei gewöhnlichen Finanzdienstleistungsverträgen, das Vertragsverhältnis mit der WeCapital nicht ohne weiteres kündigen und damit willkürlich auf die Vermögenssteuerung einwirken. Die Kontrolle liegt zukünftig somit bei der WeCapital. Als Nießbraucherin greift sie aktiv in die Vermögensanlage ein, falls die Anlagerichtlinien durch die beauftragten Vermögensverwalter verletzt werden sollte. Damit die WeCapital selbständig tätig werden kann, zum Beispiel wenn der Vermögensinhaber im Falle einer Krise verhindert ist, erhält sie neben dem Nießbrauch eine Vollmacht, auch den Vermögensinhaber zu vertreten. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht sind dies alles regulierungspflichtige Geschäfte gemäß Paragraf 32 KWG, sprich Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung et cetera.

Sind bei der WeCapital steuerliche Besonderheiten zu beachten?

Buchwald: Das liquide Privatvermögen wird aus steuerlicher Sicht zum Sonderbetriebsvermögen der WeCapital. Aus steuerlicher Sicht gelten für das liquide Vermögen daher zukünftig die Regeln für KWG-Institute. Das hat Vor- und Nachteile.

Ist das Konzept nicht sehr erklärungsbedürftig?

Buchwald: Dies hängt maßgeblich von der Erfahrung des Interessenten ab. Grundsätzlich stellen wir aber fest, dass Vermögensinhaber regelmäßig über ein sehr hohes Wissen verfügen. Das Thema Nießbrauch ist in der Regel bekannt. Einen Überblick über die schenkungsteuerlichen Aspekte einer Vermögens- beziehungsweise Unternehmensnachfolge haben Unternehmerfamilien in der Regel ebenfalls. Erklärungsbedürftiger wird das Thema Sonderbetriebsvermögen.