WeCapital-Macher im Gespräch „Wir überwinden die Grenzen klassischer Vermögensverwalter“

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Und wie bekommt man es griffig?

Buchwald: Das Thema lässt sich am Beispiel eines Unternehmers, der seine private Immobilie an sein Unternehmen in Form einer Personengesellschaft vermietet, darstellen. Zivilrechtlich bleibt die Immobilie weiterhin Privatvermögen des Unternehmers. Steuerrechtlich führt die Nutzungsüberlassung an das Unternehmen zu Sonderbetriebsvermögen des Unternehmens. Das gleiche Prinzip greift bei der WeCapital durch die Nutzungsüberlassung der Erträge durch die Bestellung des Nießbrauchs. Zivilrechtlich bleibt das liquide Vermögen bei den Vermögensinhabern, steuerrechtlich führt die Nutzungsüberlassung zu Sonderbetriebsvermögen der WeCapital.

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Das Thema Sonderbetriebsvermögen (SBV) kennen Unternehmerfamilien meist im Zusammenhang mit Immobilien.  Quelle: WeCapital

Sie erwähnten die Flexibilität des Konzepts: Ist der Vermögensinhaber frei, sowohl vereinzelte Depots als auch deren Erträge an die Erben von morgen zu übertragen?

Köster: Ja, der Gesellschafter ist hinsichtlich der Übertragung von Vermögen und Gesellschaftsanteilen frei. Diese Flexibilität zeichnet die WeCapital aus. Die Gestaltung der Schenkung wird sich nach der Familienkonstellation und den individuellen Wünschen des Schenkers richten. Sollte beispielsweise gewünscht sein, das Vermögen frühzeitig in die nächste Generation zu übertragen und zugleich die Kontrollrechte zurückzubehalten und von den Erträgen aus dem Vermögen zu partizipieren, wird der Schenker die Substanz vollständig übertragen und zugleich bis zu 99 Prozent der Anteile an der WeCapital zurückbehalten. So verfügt er weiterhin über die Kontrolle und erhält durch die disquotale Gewinnverteilung weiterhin die Erträge aus dem Vermögen.

Angenommen ein Vermögensinhaber hat das Konzept verstanden und will Kommanditist der WeCapital werden. Kommt dann nicht aufgrund der 32-KWG-Lizenz ein Inhaberkontrollverfahren der Bafin auf ihn zu?

Köster: Richtig, die Beteiligung an einem Finanzdienstleistungsinstitut geht nachvollziehbarerweise mit hohen Auflagen einher. Die Aufsicht will sich ein genaues Bild von den Gesellschaftern verschaffen. Dies gilt ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent. Die ersten neuen Gesellschafter werden daher das Inhaberkontrollverfahren durchlaufen. Mit jeder zusätzlichen Beteiligung vergrößert sich per Kapitalerhöhung das Grundkapital und damit verkleinert sich der prozentuale Anteil eines jeden Gesellschafters. Das Inhaberkontrollverfahren wird daher nur für die aktuell bereits laufenden ersten Beitritte erforderlich sein.


Was kommt da auf die ersten Kommanditisten zu?

Köster: Ziel des Inhaberkontrollverfahrens ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit, des Zwecks der Beteiligung, der Kenntnisse und Erfahrungen sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse. In der Praxis ist der damit verbundene Aufwand überschaubar, zumal die WeCapital das Zusammenstellen der Unterlagen als Dienstleistung übernimmt.

Ein Blick nach vorn: Ein Vermögensinhaber nutzt seit Jahren die WeCapital, wird aufgrund des fortgeschrittenen Alters aber geschäftsunfähig. Was passiert dann?

Buchwald: Der Vermögensinhaber legt zu Beginn der Geschäftsbeziehung individuelle Kontrollrechte und Vorgaben zur Verwaltung des Vermögens fest, die fortlaufend von der WeCapital nachgehalten werden. Sofern er sich nicht mehr um die Verwaltung des Vermögens kümmern will, kann er diese auf seinen Ehepartner, seine Erben, oder aber auf die WeCapital selbst übertragen. Somit kann die Verwaltung des Vermögens gemäß den festgelegten Vorgaben auch nach plötzlich entstehender Geschäftsunfähigkeit sichergestellt werden. Das Vermögen wird auf diese Weise generationsübergreifend professionell gesteuert.

Das Konzept dürfte ein Novum in der deutschen Vermögensverwaltungslandschaft sein, auch für die Bafin. Wie viele Rückfragen der Aufsichtsbehörde gab es zum Lizenzantrag?

Köster: In der Tat ist uns kein vergleichbares Konzept bekannt. Die Etablierung dieses komplexen Konzepts hat eine jahrelange Zusammenarbeit von Steuerberatern, Rechtsanwälten sowie Experten aus Disziplinen im Bereich der Vermögensverwaltung vorausgesetzt. Es ist daher nachvollziehbar, dass die Zulassung der WeCapital einer intensiven Prüfung durch die Aufsicht erfordert hat. Vom Tag der Beantragung der Zulassung bis zum finalen Zulassungsbescheid sind eineinhalb Jahre vergangen. Wir standen in dieser Zeit in einem engen und konstruktiven Austausch sowohl mit der Bafin als auch der Bundesbank. Natürlich hat sich die Aufsicht ein detailliertes Verständnis vom Geschäftskonzept und den damit verbundenen Dienstleistungen der WeCapital verschafft. Die Schwerpunkte der Analyse lagen neben dem Verständnis des Konzepts insbesondere auf der Beurteilung der personellen Ressourcen sowie der erforderlichen Eigenmittelanforderungen. Hier konnten wir als Kontora-Gruppe mit aktuell rund 70 Mitarbeitern eine ausgesprochen hohe prozessuale Sicherheit gewährleisten. Die Aufsicht geht hier sehr professionell vor und hat die Zulassung erst nach einer sehr intensiven Analyse des Geschäftskonzepts erteilt.