Kostenloses Whitepaper WpIG-Aufsicht? Das müssen Vermögensverwalter jetzt wissen

Klein, mittel, groß

Klein, mittel, groß: Das neue WpIG ist künftig maßgebliches Regelwerk für Vermögensverwalter und teilt diese in drei Institutsgrößen ein

Die Aufsichtslast für Wertpapierfirmen soll leichter werden, oder besser, proportional zur Größe der Firma und der Risikoanfälligkeit ihres Geschäftsmodells ausfallen. Künftig unterliegen Finanzportfolioverwalter, Anlagenberater und Anlage- und Abschlussvermittler im Regelfall dem Wertpapierinstitutsgesetz, kurz WpIG. Die KWG-Aufsicht ist dann Geschichte.

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