Von der Bafin Für institutionelle Investoren: Börse Stuttgart erhält Krypto-Verwahrlizenz

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Für institutionelle Investoren: Börse Stuttgart erhält Krypto-Verwahrlizenz
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Matthias Voelkel, Vorstand der Boerse Stuttgart Group„Wir sind jetzt unter den traditionellen Anbietern am europäischen Kryptomarkt der einzige in Deutschland von der Bafin voll regulierte One-Stop-Shop für Brokerage, Handel und Verwahrung von digitalen Assets.“

Matthias Voelkel, Vorstand der Börse Stuttgart Group„Wir sind jetzt unter den traditionellen Anbietern am europäischen Kryptomarkt der einzige in Deutschland von der Bafin voll regulierte One-Stop-Shop für Brokerage, Handel und Verwahrung von digitalen Assets.“ Foto: Börse Stuttgart

Als Teil von Börse Stuttgart Digital hat Blocknox die Lizenz für ihren Geschäftsbetrieb als Kryptoverwahrer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhalten. Unter der Marke Börse Stuttgart Digital hat die Börse Stuttgart Gruppe somit sämtliche Aktivitäten im Bereich Kryptowährungen und digitale Assets gebündelt. Damit will der Handelsplatz institutionellen Partnern einfache Lösungen für den Zugang und Handel sowie die treuhänderische Verwahrung von Kryptowährungen anbieten.

Europäische Banken, Broker, Asset Manager und Family Offices können die Handels- und Verwahrlösungen für ihre eigenen Angebote rund um digitale Assets nutzen.

 

 

 

„Wir sind jetzt unter den traditionellen Anbietern am europäischen Kryptomarkt der einzige in Deutschland von der Bafin voll regulierte One-Stop-Shop für Brokerage, Handel und Verwahrung von digitalen Assets“, erklärt Matthias Voelkel, geschäftsführendes Vorstandsmitglied (CEO) der Börse Stuttgart Group.

Die Basis für funktionierende Kryptomärkte sind Zuverlässigkeit, Stabilität und Transparenz. Die Bafin-Lizenz bestätigt uns auf unserem Weg, Finanzinstitutionen in ganz Europa mit diesen Kernprinzipien einen sicheren Zugang zum Wachstumsmarkt für digitale Assets zu gewähren“, ergänzt Oliver Vins, Geschäftsführer (Managing Director) von Börse Stuttgart Digital und des Verwahrers Blocknox.

Für die Verwahrung von Kryptowerten ist seit der gesetzlichen Neuregelung des Kryptoverwahrgeschäfts in Deutschland zum 1. Januar 2020 eine besondere Genehmigung erforderlich. Blocknox hatte die Genehmigung fristgerecht beantragt und bislang den vorläufigen Status eines regulierten Finanzdienstleisters.

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