Kurz vor Stichtag Europäische Marktaufsicht legt fehlende Standards für Eltif 2.0 vor

Die Zentrale der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) in Paris

Die Zentrale der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) in Paris: Kurz vor dem Stichtag hat die Esma finalisierte Standars für Eltifs vorgelegt. Foto: ESMA

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) hat für die die Eltif-Reform die letzten fehlenden technischen Regulierungsstandards (RTS) bekannt gegeben. Bisher waren noch einige Fragen offen. So waren Mindesthaltedauer, maximale Rücknahmehäufigkeit, Kündigungsfrist und der maximale Prozentsatz an liquiden Mitteln ungeklärt. Kurz vor dem Stichtag hat die Esma diese Fragen geklärt:

  • Mindesthaltedauer: Eltif-Manager sollen auf der Grundlage der festgelegten Kriterien und unter Angabe von Gründen eine Mindesthaltedauer wählen, die auf den jeweiligen Eltif abgestimmt ist. Dies muss gegenüber der zuständigen Behörde begründet werden.
  • Rücknahmehäufigkeit: Grundsätzlich soll eine maximal vierteljährliche Rücknahmefrequenz festgelegt werden. Auch hier können Eltif-Manager davon abweichen, wenn sie dies gegenüber der zuständigen Behörde begründen können.
  • Kündigungsfrist und Prozentsatz an liquiden Mitteln: Zusätzlich zur Kündigungsfrist und Rücknahmebeschränkung soll ein Verwässerungsschutzmechanismus eingeführt werden. Die Mindestprozentsätze sowie der Höchstbetrag an liquiden Mitteln richten sich nach Länge der Kündigungsfrist. Hier gilt ebenfalls: Abweichungen sind möglich, sofern eine Begründung vorliegt.

Für die Ausarbeitung wurden die Rückmeldungen von 23 Interessengruppen, die auf die letzte öffentliche Konsultation geantwortet haben, berücksichtigt. Laut der Mitteilung der Esma sollen die Standards ein Gleichgewicht erreichen, indem zwar Regeln vorgeschlagen werden, aber Eltif-Manager im Einzelfall hiervon abweichen können, sofern ein triftiger Grund vorliegt.

 

Europäische Kommission muss noch grünes Licht geben

Die Entwürfe der Esma müssen noch von der Europäischen Kommission verabschiedet werden, weshalb die technischen Regulierungsstandards noch nicht endgültig sind. Die Eltif-Reform – verkürzt Eltif 2.0 – soll am 10. Januar 2024 in Kraft treten. Durch die Novelle sollen einige Probleme beseitigt werden. Das ursprüngliche Konstrukt war sehr komplex. 2022 gab es lediglich 77 Eltifs in Europa mit einem Volumen von 11 Milliarden Euro. Das macht 0,07 Prozent der innerhalb der EU verwalteten Vermögenswerte aus.

Künftig darf in Anteile an Unternehmen (Private Equity), Kredite (Private Debt), Infrastruktur und Immobilien investiert werden. Bisher musste ein Privatanleger mindestens 10.000 Euro investieren und mindestens ein Gesamtportfolio von 100.000 Euro nachweisen – beide Punkte entfallen nun.


Den vollständigen Bericht der Esma auf Englisch finden Sie hier

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