Gesetz tritt zum 1. Juli in Kraft Was die Mietspiegel-Reform für Investoren bedeutet

Neubau-Wohnungen in Speyer am Rhein

Neubau-Wohnungen in Speyer am Rhein: In Deutschland wird der Mietspiegel für Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern Pflicht. Foto: Imago Images / Westend61

Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel veröffentlichen. Das besagt die neue Mietspiegel-Verordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt. Der neue Mietspiegel, laut gesetzlicher Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soll Auskunft darüber geben, wie viel Miete in Wohnungen mit vergleichbarer Ausstattung gezahlt wird. Ziel der Regelung ist dem Bundesjustizministerium zufolge, „die Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu erhöhen“.

Die Kommunen können dabei entscheiden, ob sie einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel erstellen. Einem qualifizierten Mietspiegel müssen wissenschaftliche Grundsätze sowie eine repräsentative Stichprobe zugrunde liegen. Bei einem einfachen Mietspiegel gibt es kein festgelegtes Verfahren. Es muss lediglich dokumentiert werden, woher die Zahlen stammen. Die Übergangsfrist läuft bis zum 1. Januar 2023. Städte, die sich für einen qualifizierten Mietspiegel entscheiden, haben ein Jahr länger Zeit.

 

„Mit der neuen Mietspiegelverordnung geht es ab 1. Juli für Wohnentwickler, Finanzierer und Investoren von Wohnimmobilien noch stärker darum, ob und wie sich Projekte künftig rechnen und finanzieren lassen“, sagt Heike Gündling, Geschäftsführerin von 21st Real Estate, einem Anbieter für softwarebasierte Portfolioanalyse. Vielen Akteuren sei die Tragweite der Reform nicht bewusst. „Ab Juli brauchen Vermieter, Entwickler und Investoren noch mehr Daten über ihre einzelnen Mikrolagen, um künftige Miethöhen und damit Cashflows rechtssicher berechnen zu können“, so Gündling weiter. Gerade für überregional tätige Immobilienfirmen mit größeren Beständen sei dies eine Herausforderung.

Der 21st-Real-Estate-Chefin zufolge hat bislang etwa die Hälfte aller 200 Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern in Deutschland einen Mietspiegel. Software-Tools, die einen Überblick über ortsübliche Vergleichsmieten bieten, seien Gündling zufolge hilfreich, besonders wenn es um größere Bestände in verschiedenen Kommunen gehe.

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