V. Die Herausforderungen
Bei allen Vorteilen hinsichtlich des Clearings und des Settlements sind auch datenschutzrechtliche Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Es ist kryptographisch etwa bislang nicht geklärt, wie die auf allen Nodes gespeicherte Transaktionshistorie DSGVO-konform sein kann.
Des Weiteren ist zu erwarten, dass viele Anbieter im Kampf um die Marktführerschaft ihre eigene DLT-Plattform für digitale Wertpapiere entwickeln werden. Dies birgt das Risiko, dass diese untereinander nicht kompatibel sind und der Markt fragmentiert. Damit träfe das Gegenteil vom Grundgedanken der DLT ein: die Reduzierung der involvierten Parteien an sich und des Abstimmaufwands...
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V. Die Herausforderungen
Bei allen Vorteilen hinsichtlich des Clearings und des Settlements sind auch datenschutzrechtliche Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Es ist kryptographisch etwa bislang nicht geklärt, wie die auf allen Nodes gespeicherte Transaktionshistorie DSGVO-konform sein kann.
Des Weiteren ist zu erwarten, dass viele Anbieter im Kampf um die Marktführerschaft ihre eigene DLT-Plattform für digitale Wertpapiere entwickeln werden. Dies birgt das Risiko, dass diese untereinander nicht kompatibel sind und der Markt fragmentiert. Damit träfe das Gegenteil vom Grundgedanken der DLT ein: die Reduzierung der involvierten Parteien an sich und des Abstimmaufwands unter diesen. Verschiedene Initiativen versuchen derzeit bereits Marktstandards zu setzen, zum Beispiel Hyper Ledger oder R3 Corda.
Darüber hinaus herrscht gerade im regulatorischen Bereich noch viel Ungewissheit. Zwar wird die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren zeitnah erwartet. Die technischen Details und Anforderungen an Krypto-Wertpapierregister dürften aber erst in den noch zu erstellenden Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Zudem erschweren fehlende Standards, etwa ISO-Standardisierungen, Best Practices und Unsicherheiten beim Einbezug von aktuellen Regularien den Aufbau von Registern, wie beispielsweise Artikel 26 Mifir, MaRisk, BAIT.
VI. Abgrenzung zu Mica und Mifid II
Krypto-Wertpapiere sind, wie ihr Name bereits verrät, Wertpapiere im aufsichtsrechtlichen Sinne. Somit fallen sie einerseits unter den Anwendungsbereich der Mifid II, andererseits stellen sie aber auch Finanzinstrumente nach KWG dar. Kryptowerte nach Mica sind Asset-Referenced Token, E-Money Token, Utility Token und Crypto-Assets im weiteren Sinne. All jene sind ausdrücklich keine Wertpapiere im aufsichtsrechtlichen Sinne und unterfallen somit auch nicht der Mifid II. Krypto-Assets im weiteren Sinne und Utility-Token sind indes Finanzinstrumente nach KWG.
Zu unterscheiden sind zudem Krypto-Wertpapiere und Security Token. Letztere stellen (digitale) Wertpapiere im aufsichtsrechtlichen Sinne dar und können grundsätzlich durch Eintragung in ein Krypto-Wertpapierregister in ein Krypto-Wertpapier umgewandelt werden.
VII. Beispielhafter Anwendungsfall
Ein beispielhafter Anwendungsfall für das Krypto-Wertpapier könnte die Emission einer festverzinslichen Anleihe als Commercial Paper sein – unerheblich ob prozent- oder stücknotiert, gegebenenfalls auch mit eingebetteten Optionen als Wandelanleihe oder als stücknotiertes Zertifikat. Die (noch) eingeschränkte Fungibilität aufgrund weniger Marktteilnehmer und mangelnder Börsenzulassung von Krypto-Wertpapieren könnte für den Emittenten insofern von Vorteil sein, dass er eine geringe Handelsaktivität wünscht oder sogar ein Halten des Investors bis zum Auslaufen der Anleihe.
VIII. Fazit
Krypto-Wertpapiere als Form des digitalen Wertpapiers sind eine spannende neue Form der Geldanlage, da sie sich sowohl hinsichtlich Emission und Verwahrung, als auch im Trade und Post-Trade von verbrieften Wertpapieren unterscheiden können. Krypto-Wertpapiere auf DLT-Grundlage bieten diverse Vorteile hinsichtlich Tradings, Clearings und Settlements, darunter etwa weniger Intermediäre, verringertes Kontrahenten-Risiko, geringe Abwicklungskosten. Dabei gilt es zu beachten, dass alle Vorteile bislang größtenteils theoretischer Natur sind, die sich in der Praxis erst noch bewähren müssen. Denn nur wenn die Emission und der Handel von Krypto-Wertpapieren rechtssicher ist, wird sich die neue Anlageform durchsetzen. Da Krypto-Wertpapiere nach eWpG nicht auf einem geregelten Markt, sondern nur OTC gehandelt werden können, fehlt Transparenz und Rechtssicherheit im Markt. Es bleibt daher abzuwarten, inwiefern Krypto-Wertpapiere in der Praxis angenommen werden.
Zudem sind noch einige Hürden zu überwinden: ausstehende konkretisierende Rechtsverordnungen, Datenschutz und Marktfragmentierung. Zudem bleibt es fraglich, ob Start-ups und kleinere Unternehmen die regulatorischen Hürden des Markteintritts überhaupt bewältigen können. Spannend zu beobachten wird sein, welche konkreten Anwendungsfälle sich am Markt etablieren werden und welche Rolle Clearing-Häuser und Zentralverwahrer im Hinblick auf DLT und Krypto-Wertpapiere einnehmen werden. Auch hinsichtlich DLT-Architektur sind noch viele Fragen offen und es bleibt abzuwarten, welche sich letztlich am Markt etablieren wird.
Über die Autoren:
Frank Thole ist der Partner bei Wepex, einer Unternehmensberatung mit Schwerpunkt auf fachlicher und strategischer Beratung von national und international führenden Banken, Börsen, Asset Managern, Vermögensverwaltern und sonstigen Finanzdienstleistern.
Amadeus Maximilian Gryger arbeitet als Consultant bei der Unternehmensberatung Wepex. Er hat Erfahrung mit Projekten, die sich insbesondere mit Effizienzsteigerung und Regulierung bei Finanzinstituten befasst haben. Darüber hinaus verfügt Gryger über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Security Token Offerings, digitale Wertpapiere/Assets und Finance.