Urkunde bald nicht mehr nötig Gesetzentwurf für Digital-Wertpapiere liegt vor

Kanzlerin Angela Merkel im Bundestag

Kanzlerin Angela Merkel im Bundestag: Wertpapiere sind wohl bald auch digital möglich. Foto: IMAGO / Future Image

Deutschland macht Ernst, was die neue Technik der elektronischen Wertpapiere angeht. Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das solche digitalen Wertpapiere ermöglichen soll. Den kompletten Entwurf können Sie hier herunterladen.

Die Regierung wolle damit das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also für Wertpapiere ohne Urkunde öffnen, heißt es. Bislang ist es vorgeschrieben, dass es zu jedem Wertpapier eine Urkunde gibt. In einem ersten Schritt soll es nun möglich werden, Schuldverschreibungen elektronisch auszugeben. In kleinerem Umfang auch Anteilsscheine, also Aktien. Dass alles soll technologieneutral erfolgen, über Blockchain begebene Wertpapiere sollen demnach keine Vorrechte gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen erhalten.

Die bisher erforderliche Wertpapierurkunde soll durch Eintrag in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Es soll eindeutig festgelegt werden, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, sodass Eigentümer denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden.

Die Bundesregierung begründet ihren Entwurf damit, dass es inzwischen ein Bedürfnis dafür gebe, Unternehmen auch durch Wertpapiere finanzieren zu können, die elektronisch und gegebenenfalls mittels Blockchain-Technik auf den Markt kommen.

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