Einführung elektronischer Wertpapiere So gut ist der Gesetzentwurf

Finanzminister Olaf Scholz: Sein Ministerium kümmert sich auch um die Gesetzgebung rund um elektronische Wertpapiere.

Finanzminister Olaf Scholz: Sein Ministerium kümmert sich auch um die Gesetzgebung rund um elektronische Wertpapiere. Foto: imago images / snapshot

Vergangenen Freitag veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) den lang ersehnten Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere. Damit geht es einen entscheidenden Schritt bei der Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für unverbriefte, nicht durch eine Urkunde verkörperte Wertpapiere.

Der Referentenentwurf sieht ein neu zu schaffendes Gesetz über Elektronische Wertpapiere und Änderungen umter amderem im Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und Depotgesetz (DepotG) vor. Wir haben uns den Referentenentwurf genauer angeschaut und mit unseren Erfahrungen aus der Praxis verglichen.

Wichtige Punkte im Gesetz:

  • Die derzeit zwingend erforderliche Wertpapierurkunde soll bei elektronischen Wertpapieren durch die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister ersetzt werden.
  • Das elektronische Wertpapierregister kann zentral durch einen Zentralverwahrer (CSDR) oder verteilt auf einer dezentralen Infrastruktur (Blockchain-Wertpapierregister oder Kryptowertpapierregister) abgebildet werden.
  • Das Führen eines Blockchain-Wertpapierregisters (im Sinne der Ausführung des Emissionsprotokolls) wird zu einer erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistung erhoben und unter die laufende Aufsicht der Bafin gestellt.
  • Ein elektronisches Wertpapier entfaltet dieselbe Rechtswirkung wie ein klassisches Wertpapier. Insbesondere gilt es als Sache im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches. Durch diese gesetzliche Fiktion genießt der Investor den gleichen umfassenden Eigentumsschutz wie bei einem verbrieften Wertpapier.
  • Der Gesetzesentwurf bezieht sich im ersten Schritt ausschließlich auf Schuldverschreibungen. Die Ausweitung auf andere Wertpapiergattungen, insbesondere auf elektronische Aktien und elektronische Fondsanteile, ist aber bereits geplant.

Die Ressortabstimmung und das weitere Gesetzgebungsverfahren bis zur Verabschiedung steht noch aus. Doch bereits der Gesetzentwurf selbst stellt eine Zäsur im deutschen Wertpapier- und Kapitalmarktrecht dar. Er öffnet die Tür für eine vollkommen neue, dezentrale und effiziente Wertpapier-Infrastruktur auf Grundlage der Blockchain-Technologie.

Davon profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, denen elektronische Wertpapiere einen effizienten und günstigen Kapitalmarktzugang und Einstieg in die bankenunabhängige Unternehmens- und Projektfinanzierung ermöglichen.

Elektronische Wertpapiere sind voll reguliert und haben das gleiche Maß an Eigentumsschutz und Rechtssicherheit wie verbriefte Wertpapiere. Zugleich ermöglicht ihre Abbildung in einem Wertpapierregister einen effizienten und günstigen Emissionsprozess.

Die Option, ein blockchain-basiertes Wertpapier jederzeit in ein klassisches Wertpapier zu überführen, ermöglicht wachsenden Firmen in den Prime-Standard börsennotierter Wertpapiere zu wechseln. Fazit: Der Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere ist praxistauglich.

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