Rechtsformen, Struktur, Laufzeit Bafin veröffentlicht Fragenkatalog zur Eltif-Reform

Das Logo der Bafin an der Zentrale in Frankfurt

Das Logo der Bafin an der Zentrale in Frankfurt: Die Finanzaufsichtsbehörde hat einen Fragenkatalog zur Eltif-Reform veröffentlicht. Foto: Imago Images / Pond5Images

Am 10. Januar trat die neue Eltif-Verordnung in Kraft. Dank dieser können Privatanleger nun uneingeschränkt in langfristige Infrastrukturprojekte oder Sachwerte investieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat einen Fragenkatalog dazu veröffentlicht. Dieser behandelt Themenfelder wie das Zulassungsverfahren, Struktur, Laufzeit, Mindesthaltedauer und Anlagebedingungen.

 

Denn manche Fragen rund um den Eltif 2.0 dürften noch offen sein – was unter anderem auch daran liegt, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma erst kurz vor Stichtag die technischen Regulierungsstandards für Eltifs bekannt gab. Darin wurden wichtige Details zu Mindeshaltedauer, Rücknahmehäufigkeit und Kündigungsfrist geklärt.

Der veröffentliche Fragenkatalog, der laut Bafin laufend aktualisiert wird, klärt indes wichtige Punkte. So dürfen sämtliche nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zulässige Rechtsformen einen Eltif in Deutschland zulassen. Auch müssen keine Halbjahresberichte veröffentlicht werden. Die Bafin erklärt ebenfalls, wie sowohl inländische als auch in der EU ansässige Alternative Investmentfonds (AIFM) eine Zulassung als Eltif erhalten können. Und nicht zuletzt, welche Unterlagen und Dokumente nötig sind, um einen Eltif an Privatanleger zu vertreiben.

Eltif-Reform soll Nischenprodukt zugänglicher machen

Der Eltif wurde 2015 von der EU eingeführt, um langfristige Investitionen in die europäische Realwirtschaft zu fördern, blieb jedoch ein Nischenprodukt. 2022 gab es lediglich 77 Eltifs in Europa mit einem Volumen von 11 Milliarden Euro. Das macht 0,07 Prozent der innerhalb der EU verwalteten Vermögenswerte aus. Durch die Reform müssen Privatanleger nicht länger ein Gesamtportfolio von 100.000 Euro vorweisen oder mindestens 10.000 Euro investieren. Die Hoffnung der Europäischen Union ist, dass so mehr Privatanleger in Eltifs investieren.


Den kompletten Fragenkatalog der Bafin finden Sie hier. 

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