Taxonomie-Strategie EU-Kommission will Goldstandard und bekräftigt Artikel 8

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Mit dem „Goldstandard“ schlägt die Kommission ein verbindliches Regelwerk für die Emission grüner Anleihen vor und hebt die bisherigen Green Bonds Standards in einen Gesetzesrang. Die erarbeiteten Vorschläge werden im Rahmen des Mitgesetzgebungsverfahrens dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.

Nachhaltiges Finanzwesen und EU-Taxonomie
Die Kommission hat überdies den delegierten Rechtsakt – also den von der Europäischen Kommission erlassenen Rechtsakt ohne Gesetzescharakter zur Änderung oder Ergänzung von Rechtsvorschriften – zur Ergänzung von Artikel 8 der Taxonomieverordnung angenommen. Demnach müssen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen Anlegern Informationen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Vermögenswerte und wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Verfügung stellen. Im Rechtsakt ist festgelegt, welche Informationen über den der EU-Taxonomie entsprechenden Anteil ihrer Geschäfts-, Investitions- oder Anleihetätigkeit große Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen nach welcher Methodik in welcher Form offenzulegen haben.

Nicht-Finanzunternehmen werden den Anteil ihres Umsatzes sowie ihrer Investitions- und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Definition in der Taxonomie-Verordnung und dem jüngst förmlich verabschiedeten delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie, sowie künftigen delegierten Rechtsakten zu anderen Umweltzielen offenlegen müssen.


Finanzinstitute, insbesondere große Banken, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, müssen den Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten an den gesamten Vermögenswerten, die sie finanzieren oder in die sie investieren, angeben.

Der delegierte Rechtsakt wird im nächsten Schritt dem Europäischen Parlament und dem Rat für einen viermonatigen Zeitraum, der einmal um zwei Monate verlängert werden kann, zur Prüfung vorgelegt.

Mit den beschlossenen Vorschlägen unterstreicht die Europäische Kommission, dass die Taxonomie künftig neben den weiteren Umweltzielen auch soziale Aspekte stärker berücksichtigen soll. Eine Erweiterung der Offenlegungs-Verordnung ist genauso geplant, insbesondere bei den nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Ferner werden weitere Produktlabel für Übergangsanleihen oder nachhaltigkeitsbezogene Anleihen vorgeschlagen. Zudem soll untersucht werden, durch welche Maßnahmen eine Stärkung des Marktes für ESG-Ratings zu erreichen ist. Von besonderer Bedeutung ist auch die weitergehende Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Risikomanagement von Banken.

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