EU-Offenlegungsverordnung Artikel 8 ist das Minimum für Immobilien-Spezialfonds

Ein klimapositives Hochhaus im französischen Staßburg

Ein klimapositives Hochhaus im französischen Staßburg: Häuser wie dieses erzeugen mehr Energie, als sie verbrauchen Foto: Imago Images / Andia

Drei Zahlen halten die Fondsindustrie seit Monaten auf Trab. Jede von ihnen kennzeichnet den entsprechenden Artikel der EU-Offenlegungsverordnung und lässt auf einen Blick erkennen, wie stark sich die Manager eines Fondsprodukts Nachhaltigkeits-Kriterien verpflichtet fühlen: sehr stark (9), in Teilen (8) oder gar nicht (6). Letztere Artikel-6-Fonds dürften allerdings gerade in institutionellen Investorenkreisen gar nicht gut ankommen, sind diese meist verpflichtet, sich selbst nachhaltig aufzustellen.

„Artikel 8 muss man schon erreichen, um am Markt bestehen zu können“, sagt Michael Birnbaum vom Münchner Immobilienspezialisten Kanam. Alles andere sei auf Dauer nicht zukunftsfähig. Das...

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