Taxonomie-Strategie EU-Kommission will Goldstandard und bekräftigt Artikel 8

EU-Kommissarin Mairead McGuinness

EU-Kommissarin Mairead McGuinness: Die irische Politikerin ist bei der EU für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständig Foto: Imago Images / Hans Lucas

Die EU-Kommission hat sechs Vorschläge vorgelegt, welche die Mobilisierung von Finanzmittel aus privaten Quellen in nachhaltige Investments fördern sollen. „Mit ihnen wollen wir unsere Klimaziele erreichen und andere ökologische Herausforderungen meistern. Wir wollen auch nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen schaffen“, sagt Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis.

Hier die sechs Vorschläge:

  1. Erweiterung des bestehenden Instrumentariums für ein nachhaltiges Finanzwesen, um den Zugang zu Finanzmitteln für den Übergang zu erleichtern
  2. Bessere Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Verbrauchern mithilfe der richtigen Instrumente und Anreize für den Zugang zu Finanzmitteln für den Übergang
  3. Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Wirtschafts- und Finanzsystems gegenüber Tragfähigkeitsrisiken
  4. Steigerung des Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit
  5. Gewährleistung der Integrität des Finanzsystems der EU und Überwachung seines geordneten Übergangs zur Nachhaltigkeit
  6. Entwicklung internationaler Initiativen und Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen und Unterstützung für die Partnerländer der EU

Die Kommission will bis Ende 2023 über die Durchführung der Strategie Bericht erstatten und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um ein nachhaltiges Finanzwesen unterstützen.

EU-Standard für grüne Anleihen
Dazu hat die EU-Kommission einen Vorschlag für einen EU-Standard für grüne Anleihen erarbeitet und neue Vorschriften zu klaren und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen für Anleger, um Grünfärberei („greenwashing“) zu verhindern, der allen (privaten und staatlichen) Emittenten zur Verfügung steht und zur Finanzierung nachhaltiger Investitionen beitragen soll. „Es sind erhebliche Investitionen erforderlich, um die Wirtschaft umweltfreundlich zu gestalten und eine integrativere Gesellschaft zu schaffen, in der jeder seinen Beitrag leisten kann“, so Mairead McGuinness, die für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin.

Grüne Anleihen werden bereits zur Beschaffung von Finanzmitteln in Sektoren wie der Energieerzeugung und -verteilung, des ressourceneffizienten Wohnens und der Infrastruktur für CO2-armen Verkehr eingesetzt. Der Markt für grüne Anleihen birgt, so die Kommission, jedoch noch Potenzial für die Verfolgung ehrgeizigerer Umweltziele in noch größerem Maßstab.


Dafür will die EU einen „Goldstandard“ etablieren, der festgelegt, wie Unternehmen und Behörden grüne Anleihen für die Beschaffung von Finanzmitteln auf den Kapitalmärkten einsetzen können. Dabei sind Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen, und die Investoren müssen vor sogenannter Grünfärberei (Greenwashing) geschützt werden. Der „Goldstandard“ soll jedem Emittenten grüner Anleihen offen stehen, auch solchen, die außerhalb der EU ansässig sind. Der Vorschlag umfasst vier Anforderungen:

  1. Die durch die Anleihe mobilisierten Mittel sollten vollständig für Projekte eingesetzt werden, die der EU-Taxonomie entsprechen
  2. Durch detaillierte Berichtspflichten muss vollständige Transparenz darüber herrschen, wie die Erlöse aus der Anleihe verwendet werden
  3. Alle grünen Anleihen nach dem EU-Standard müssen extern geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Verordnung eingehalten wird und die finanzierten Projekte der Taxonomie entsprechen. Für staatliche Emittenten ist hier eine spezifische, begrenzte Flexibilitätsregelung vorgesehen
  4. Externe Prüfer, die Dienstleistungen für Emittenten von grünen Anleihen nach dem EU-Standard erbringen, müssen bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registriert sein und von ihr beaufsichtigt werden. Dadurch wird die Qualität und Verlässlichkeit ihrer Dienstleistungen und Prüfungen zum Schutz der Investoren und zur Wahrung der Marktintegrität gewährleistet. Für staatliche Emittenten ist hier eine spezifische, begrenzte Flexibilitätsregelung vorgesehen

Kernziel ist, dass andere global geltende Standards dem „Goldstandard“ der EU angeglichen werden. „Wir müssen die weltweite Zusammenarbeit in Klima- und Umweltfragen intensivieren, da die EU den Klimawandel nicht allein bekämpfen kann – globale Koordinierung und globales Handeln sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus werden wir mit unserem Vorschlag für einen Standard für grüne Anleihen einen Goldstandard im Markt setzen und dem Bedürfnis der Investoren nach einem vertrauenswürdigen und soliden Instrument für nachhaltige Investitionen Rechnung tragen“, erklärt McGuinness.