ESG Esma schlägt neue Regeln für Fondsnamen vor – das sind die Pläne

Esma-Vorsitzende Verena Ross

Esma-Vorsitzende Verena Ross: Bald gelten neue Regeln für Fondsnamen. Foto: Imago Images / Pond5 Images

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) hat neue Richtlinien für Fondsnamen vorgeschlagen, insbesondere für Fonds, die ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffe verwenden. Diese Änderungen zielen darauf ab, das Risiko von „Greenwashing“ zu minimieren und sicherzustellen, dass Fondsnamen die Anlageziele und -strategien des jeweiligen Fonds widerspiegeln.

Die neuen Richtlinien sollen sicherstellen, dass Fondsnamen, die ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffe (etwa „Klimawandel“ oder „Biodiversität“) verwenden, in wesentlicher Weise durch Nachhaltigkeitsmerkmale oder -ziele belegt werden. Es wird vorgeschlagen, dass ein Fonds, der die Abkürzung „ESG“ im Namen verwendet, künftig mindestens 80 Prozent seiner Investitionen in ESG-konforme Vermögenswerte tätigen muss. 

Endgültige Richtlinien kommen 2024 

Zudem soll eine neue Kategorie für Fondsnamen eingeführt werden, die den Begriff Transition enthalten. So sollen diese Fonds nicht bestraft werden, wenn sie Strategien verfolgen, welche den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft fördern.

 

Ebenfalls geplant: Fonds mit sozialen oder Governance-Begriffen im Namen sollen in ihrem Anlageuniversum nicht zu stark eingeschränkt werden. Die Idee dahinter ist, dass diese Fonds nicht durch zu enge Vorschriften in ihren Investitionsmöglichkeiten beschränkt werden und somit die Freiheit behalten, ein breiteres Spektrum an Investitionen zu tätigen. 

Die Esma hat eine Konsultation zu diesen Richtlinien durchgeführt, die am 20. Februar 2023 abgeschlossen wurde. Die endgültigen Richtlinien werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 veröffentlicht.

Für Fonds, die vor der Veröffentlichung der endgültigen Richtlinien aufgelegt wurden, ist eine Übergangsphase von sechs Monaten vorgesehen. Diese Fonds haben somit ein halbes Jahr Zeit, entweder die Vorgaben der Richtlinien zu erfüllen oder den Fondsnamen zu ändern.

 

Esma will Transparenz bei Fonds erhöhen 

Die neuen Richtlinien sind Teil der Bemühungen der Esma, die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen und das Vertrauen der Anleger zu stärken. Sie sollen dazu beitragen, dass die Fondsnamen die tatsächlichen Anlagestrategien und -ziele der Fonds korrekt widerspiegeln und so das Risiko von Greenwashing minimieren. 

Die Esma-Richtlinien gelten für Ogaw-Verwaltungsgesellschaften, Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), Euveca-, Eusef- und Eltif-Verwalter sowie für die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden.

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