Wegen Fondsnamen-Regulierung Hedgefonds-Verband kritisiert Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

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Wegen Fondsnamen-Regulierung
Hedgefonds-Verband kritisiert Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
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Verena Ross, Vorsitzende der Esma

Verena Ross, Vorsitzende der Esma: Geplante Regeln der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, könnten dazu führen, dass 80 Prozent der Artikel-8-Fonds, die sich derzeit als „nachhaltig“ bezeichnen, entweder ihre Bezeichnung ändern oder ihre Strategie anpassen müssen. Foto: Esma

Die Alternative Investment Management Association (Aima), einer der weltweit größten Hedgefonds-Verbände ist der Ansicht, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Esma) mit einem geplanten Eingriff in den Markt für ESG-Investitionen ihre rechtlichen Befugnisse überschreitet.

Die Esma möchte, dass Fonds, die sich selbst als ESG oder nachhaltig vermarkten, Mindestportfolio-Schwellenwerte erfüllen, um diese Kennzeichnung zu rechtfertigen. Der Vorschlag beinhaltet obligatorische Ausschlüsse, die das Potenzial haben könnten, die Fondsbranche zu erschüttern. Adam Jacobs-Dean, globaler Marktleiter (Global Head of Markets) bei der Aima, sagte gegenüber Bloomberg, dass eine solche grundlegende Änderung das Europäische Parlament passieren sollte, zusätzlich zu einer geplanten Überprüfung der ESG-Angaben durch die EU-Exekutive. 

Laut Aima, deren Mitglieder 2,5 Billionen Dollar verwalten, fehlt der Esma die nötige „solide Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen. Eine solche Reihe potenzieller Änderungen, wie sie von der Aufsichtsbehörde geplant sind, müssen „gründlich geprüft werden“, so Jacobs-Dean.

 

 

 

Konkret sieht der Entwurf der Esma vor, dass ein Fonds, der mit ESG verbundene Bezeichnungen in seinem Namen führt, künftig mindestens 80 Prozent seiner Investitionen in Bereichen halten muss, die seiner eigenen Strategiebeschreibung entsprechen. Strenger werden die Anforderungen bei Fonds, deren Namen „nachhaltig“ oder Varianten dieses Wortes enthalten. Bei ihnen muss die Hälfte dieser 80 Prozent nicht nur der eigenen, sondern auch der EU-Definition von nachhaltigen Vermögenswerten entsprechen.

Die Esma hat erklärt, dass sie noch immer Rückmeldungen prüft und erwartet, dass sie im kommenden Quartal endgültige Leitlinien herausgeben können wird. Der Vorschlag zu diesen Leitlinien war als Reaktion auf die Kritik am EU-Regelwerk für Investitionen gedacht, die mit ökologischen, sozialen und Governance-Zielen werben. Das zwei Jahre alte Regelwerk, das unter dem Namen Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) oder hierzulande auch Offenlegungsverordnung bekannt ist, wurde von Brancheninsidern, nationalen Aufsichtsbehörden, Kleinanlegerverbänden und Wissenschaftlern wegen seiner vermeintlichen Unzulänglichkeiten kritisiert.

Die Branche befürchtet nun ähnliches bei der ESG-Fondskategorie Artikel 8

Die Notwendigkeit, die SFDR zu ändern, wurde im vergangenen Jahr deutlich, nachdem in der EU tätige Vermögensverwalter als Reaktion auf die sich ändernden Auslegungen des Regelwerks Fonds umklassifizieren mussten. Allein im vierten Quartal verloren Fonds mit einem Kundenvermögen von rund 175 Milliarden Euro die höchste ESG-Einstufung der EU – bekannt als Artikel 9.

Die Branche befürchtet nun ähnliches bei der ESG-Fondskategorie Artikel 8. Diese umfasst nach Schätzungen von Morningstar über 4 Billionen Euro an Kundenvermögen. Nach Angaben der Securities and Markets Stakeholders Group, der Vertretung der Marktteilnehmer bei der Esma, müssten 80 Prozent der Artikel-8-Fonds, die sich derzeit als „nachhaltig“ bezeichnen, aufgrund des Vorschlags entweder ihre Bezeichnung ändern oder ihre Strategie anpassen.

Über die Aima

Die Alternative Investment Management Association (Aima) ist ein weltweite Vertreter der Branche für alternative Anlagen mit rund 2.100 Unternehmensmitgliedern in über 60 Ländern. Die Aima-Fondsmanager verwalten zusammen mehr als 2,4 Billionen Euro an Hedgefonds- und Privatkreditvermögen.

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