Das Spiel mit dem Standort Fondsstandort, Vehikel und KVG – was Fondsinitiatoren beachten müssen

Schnell rüber nach Luxemburg? Wer in Europa einen Fonds startet, hat bei der Wahl des Fondsdomizils inzwischen mehrere Möglichkeiten – Luxemburg ist aber weiterhin wichtigster Standort.

Schnell rüber nach Luxemburg? Wer in Europa einen Fonds startet, hat bei der Wahl des Fondsdomizils inzwischen mehrere Möglichkeiten – Luxemburg ist aber weiterhin wichtigster Standort. Foto: IMAGO / NurPhoto

Am 17. Februar erblickte der BKP Wachstum Global das Licht der Märkte. Fondsinitiator ist die 1990 gegründete Vermögensverwaltung Büttner, Kolberg & Partner. Der BKP Wachstum Global ist der mittlerweile dritte Fonds des mittelständischen Unternehmens.

Das Phänomen, dass auch mittlere oder kleinere Vermögensverwalter über einen eigenen Fonds nachdenken, ist nicht neu. Nur: Eigentlich ist die Verwaltung eines Investmentvermögens erlaubnispflichtig, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement umgesetzt wird. Für kleinere Vermögensverwalter selbst wäre dieser Aufwand nicht stemmbar. Die Lösung: Sie werden zum „Fondsberater“ oder „Fondspartner“ einer bei der Bafin registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft, kurz KVG. Denn mit deren Hilfe kann eine breite Masse von Initiatoren Fonds starten und vertreiben. Service-KVG nennen sich diese Unternehmen dann gerne, Private-Label-Fonds heißen die Produkte, die sie ihren Kunden bieten. Die Logik ist simpel: Mindestens die Strategie kommt von den Fondspartnern respektive -beratern.

 

Die KVG verwaltet dagegen nicht nur offiziell das Investmentvermögen des Fonds, sondern unterstützt bei regulatorischen und weiteren Aufgaben. Eine Kurzabfrage bei KVGs ergibt: Zum einen seien die schon genannten Vermögensverwaltungen Kunden, die ihre Strategien in einen Fondsmantel gießen wollen. Zum anderen würden aber auch ehemalige Portfoliomanager großer Asset Manager den Weg in die Selbstständigkeit gehen – und als Fondsberater dann eigene Strategien in kleinerem Rahmen managen. Auch Family Offices, die das Vermögen einer Familie handelbar machen wollen, oder Stiftungen, die ihre Kapitalanlage strukturieren, entscheiden sich für eine Fondsauflage. 

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Qual der Wahl – auf vielen Ebenen

Zwar können KVGs einen Großteil der Arbeit schultern, der Weg bis zum eigenen Fonds ist aber mitunter recht beschwerlich. Denn: Wie dieser Weg aussieht, das – so versichern es sowohl Vertreter der KVGs als auch der Rechts- und Steuerseite – sei höchst individuell. Ein richtiger Leitfaden in Artikelform sei also schwer zu realisieren, heißt es von gleicher Stelle. Immerhin: Einige Entscheidungsfaktoren lassen sich nach erfolgter Recherche doch zusammenfassen.

Dass der Weg zum eigenen Fonds so beschwerlich ist, liegt an der Fülle von Umsetzungsmöglichkeiten für Fondsinitiatoren. Allein in Deutschland listet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) weit über 100 externe KVGs in ihrem Register, dazu kommen über 500 KVGs für Alternative Investmentfonds. Und: Durch die zunehmende Harmonisierung des EU-Rechts können Fondsinitiatoren auch den Weg ins Ausland gehen. Grundlegend dafür sind die zwei maßgeblichen Regulierungen, nach denen Investmentvermögen je nach Strategie des Fonds unterteilt werden:

Unter die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere – kurz Ogaw oder in Englisch Ucits – fallen Konstrukte, deren Vermögen nach europäischem Rechtsrahmen überwiegend in Wertpapiere und Finanzinstrumente investiert wird. Für alle anderen und damit meist alternative Anlageklassen bleiben die Alternativen Investmentfonds, kurz AIFs. Mittels eines
Vertriebsanzeigeverfahren können die entsprechenden Fonds aus dem Ausland auch in Deutschland vertrieben werden.

Wichtigster europäischer und nach den USA global zweitwichtigster Fondsstandort ist Luxemburg. Das dort verwaltete Fonds-Nettovermögen taxierte die unter dem Kürzel Efama bekannte European Fund and Asset Management Association Ende Oktober des vergangenen Jahres auf über 5 Billionen Euro. Zum Vergleich: In den USA liegt das Fondsvermögen bei deutlich über 25 Billionen US-Dollar. Zweitwichtigster europäischer Markt nach Luxemburg ist Irland mit 3,6 Billionen Euro, danach folgt Deutschland mit 2,5 Billionen Euro.

 

„Die wichtigste Frage für die Auswahl eines Fondsdomizils ist, wer in den Fonds investieren und an wen er vertrieben werden soll“, erklärt auch Marcus Kuntz, der bei der Universal-Investment unter anderem das Neugeschäft mit Fondsinitiatoren leitet. Soll der Fokus auf Deutschland liegen, seien die deutschen Möglichkeiten dementsprechend auch oft die besten. Soll der Fonds im Vertrieb internationaler aufgestellt werden, muss das bei der Fondsgründung beachtet werden: „Sowohl irische als auch luxemburgische Vehikel können in sehr vielen Ländern der Welt schnell registriert und zugelassen werden“, erklärt Kuntz. Bei anderen Fondsdomizilen gestaltet sich der Weg in die weite Welt holpriger.

Auch die Rechtsform der Fonds spielt dann eine Rolle: Alternative Investmentfonds dürfen meist nicht beworben werden und sind professionellen Investoren vorbehalten. Auch die erlaubte Anlagepolitik unterscheidet sich. So wollen manche Fondsinitiatoren sogenannte Single-Asset-Fonds umsetzen oder solche, die Fremdfinanzierungen enthalten. Für solche Zwecke disqualifizieren sich wegen der engen Vorgaben der Regulierung Ogaw-Fonds: Ihre Manager dürfen höchstens 5 Prozent des Sondervermögens in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente ein und desselben Emittenten anlegen. Alternative Investmentfonds können in der richtigen Rechtsform aber durchaus als Single-Asset-Fonds aufgebaut werden, in Deutschland etwa als geschlossener Spezialfonds.