Das Spiel mit dem Standort Fondsstandort, Vehikel und KVG – was Fondsinitiatoren beachten müssen

Schnell rüber nach Luxemburg? Wer in Europa einen Fonds startet, hat bei der Wahl des Fondsdomizils inzwischen mehrere Möglichkeiten – Luxemburg ist aber weiterhin wichtigster Standort.

Schnell rüber nach Luxemburg? Wer in Europa einen Fonds startet, hat bei der Wahl des Fondsdomizils inzwischen mehrere Möglichkeiten – Luxemburg ist aber weiterhin wichtigster Standort. Foto: IMAGO / NurPhoto

Am 17. Februar erblickte der BKP Wachstum Global das Licht der Märkte. Fondsinitiator ist die 1990 gegründete Vermögensverwaltung Büttner, Kolberg & Partner. Der BKP Wachstum Global ist der mittlerweile dritte Fonds des mittelständischen Unternehmens.

Das Phänomen, dass auch mittlere oder kleinere Vermögensverwalter über einen eigenen Fonds nachdenken, ist nicht neu. Nur: Eigentlich ist die Verwaltung eines Investmentvermögens erlaubnispflichtig, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement umgesetzt wird. Für kleinere Vermögensverwalter selbst wäre dieser Aufwand nicht stemmbar. Die Lösung: Sie werden zum „Fondsberater“ oder „Fondspartner“ einer bei der Bafin registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft, kurz KVG. Denn mit deren Hilfe kann eine breite Masse von Initiatoren Fonds starten und vertreiben. Service-KVG nennen sich diese Unternehmen dann gerne, Private-Label-Fonds heißen die Produkte, die sie ihren Kunden bieten. Die Logik ist simpel: Mindestens die Strategie kommt von den Fondspartnern respektive -beratern.

 

Die KVG verwaltet dagegen nicht nur offiziell das Investmentvermögen des Fonds, sondern unterstützt bei regulatorischen und weiteren Aufgaben. Eine Kurzabfrage bei KVGs ergibt: Zum einen seien die schon genannten Vermögensverwaltungen Kunden, die ihre Strategien in einen Fondsmantel gießen wollen. Zum anderen würden aber auch ehemalige Portfoliomanager großer Asset Manager den Weg in die Selbstständigkeit gehen – und als Fondsberater dann eigene Strategien in kleinerem Rahmen managen. Auch Family Offices, die das Vermögen einer Familie handelbar machen wollen, oder Stiftungen, die ihre Kapitalanlage strukturieren, entscheiden sich für eine Fondsauflage. 

>> Grafik vergrößern

Qual der Wahl – auf vielen Ebenen

Zwar können KVGs einen Großteil der Arbeit schultern, der Weg bis zum eigenen Fonds ist aber mitunter recht beschwerlich. Denn: Wie dieser Weg aussieht, das – so versichern es sowohl Vertreter der KVGs als auch der Rechts- und Steuerseite – sei höchst individuell. Ein richtiger Leitfaden in Artikelform sei also schwer zu realisieren, heißt es von gleicher Stelle. Immerhin: Einige Entscheidungsfaktoren lassen sich nach erfolgter Recherche doch zusammenfassen.

Dass der Weg zum eigenen Fonds so beschwerlich ist, liegt an der Fülle von Umsetzungsmöglichkeiten für Fondsinitiatoren. Allein in Deutschland listet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) weit über 100 externe KVGs in ihrem Register, dazu kommen über 500 KVGs für Alternative Investmentfonds. Und: Durch die zunehmende Harmonisierung des EU-Rechts können Fondsinitiatoren auch den Weg ins Ausland gehen. Grundlegend dafür sind die zwei maßgeblichen Regulierungen, nach denen Investmentvermögen je nach Strategie des Fonds unterteilt werden:

Unter die Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere – kurz Ogaw oder in Englisch Ucits – fallen Konstrukte, deren Vermögen nach europäischem Rechtsrahmen überwiegend in Wertpapiere und Finanzinstrumente investiert wird. Für alle anderen und damit meist alternative Anlageklassen bleiben die Alternativen Investmentfonds, kurz AIFs. Mittels eines
Vertriebsanzeigeverfahren können die entsprechenden Fonds aus dem Ausland auch in Deutschland vertrieben werden.

Wichtigster europäischer und nach den USA global zweitwichtigster Fondsstandort ist Luxemburg. Das dort verwaltete Fonds-Nettovermögen taxierte die unter dem Kürzel Efama bekannte European Fund and Asset Management Association Ende Oktober des vergangenen Jahres auf über 5 Billionen Euro. Zum Vergleich: In den USA liegt das Fondsvermögen bei deutlich über 25 Billionen US-Dollar. Zweitwichtigster europäischer Markt nach Luxemburg ist Irland mit 3,6 Billionen Euro, danach folgt Deutschland mit 2,5 Billionen Euro.

 

„Die wichtigste Frage für die Auswahl eines Fondsdomizils ist, wer in den Fonds investieren und an wen er vertrieben werden soll“, erklärt auch Marcus Kuntz, der bei der Universal-Investment unter anderem das Neugeschäft mit Fondsinitiatoren leitet. Soll der Fokus auf Deutschland liegen, seien die deutschen Möglichkeiten dementsprechend auch oft die besten. Soll der Fonds im Vertrieb internationaler aufgestellt werden, muss das bei der Fondsgründung beachtet werden: „Sowohl irische als auch luxemburgische Vehikel können in sehr vielen Ländern der Welt schnell registriert und zugelassen werden“, erklärt Kuntz. Bei anderen Fondsdomizilen gestaltet sich der Weg in die weite Welt holpriger.

Auch die Rechtsform der Fonds spielt dann eine Rolle: Alternative Investmentfonds dürfen meist nicht beworben werden und sind professionellen Investoren vorbehalten. Auch die erlaubte Anlagepolitik unterscheidet sich. So wollen manche Fondsinitiatoren sogenannte Single-Asset-Fonds umsetzen oder solche, die Fremdfinanzierungen enthalten. Für solche Zwecke disqualifizieren sich wegen der engen Vorgaben der Regulierung Ogaw-Fonds: Ihre Manager dürfen höchstens 5 Prozent des Sondervermögens in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente ein und desselben Emittenten anlegen. Alternative Investmentfonds können in der richtigen Rechtsform aber durchaus als Single-Asset-Fonds aufgebaut werden, in Deutschland etwa als geschlossener Spezialfonds.

Zwischen FCP und Sicav

Wollen Initiatoren dagegen in Luxemburg einen Ogaw-Fonds auflegen, können sie das entweder als sogenannten Fonds Commun de Placement (FCP) oder als Société d ́Investissement à Capital Variable (Sicav) umsetzen. Während der FCP keine Rechtspersönlichkeit hat und von einer luxemburgischen Verwaltungsgesellschaft als Vertragsform gestartet werden muss, ist ein Sicav wiederum eine Luxemburger Aktiengesellschaft mit variablem Kapital. Für die Gründung muss die Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden, der Sicav selbst kann eine Verwahrstelle benennen. Gleichzeitig erlaubt diese Rechtsform sogenannte Umbrella-Strukturen, in der einzelne und eigenständige Subfonds gegründet werden können.

Während in Luxemburg Ogaw-Fonds durchaus als eigene Gesellschaften strukturiert werden, hat sich hierzulande mit der Investment-Aktiengesellschaft das Äquivalent nicht durchgesetzt. Stattdessen sind die Ogaw-Fonds als Investmentvermögen eine Vertragsform – wie es in Luxemburg auch beim FCP der Fall ist. Von KVG-Seite heißt es: Die jeweils unterschiedlichen Ausgestaltungen haben schlussendlich dazu geführt, dass in Irland beispielsweise viele ETFs und Hedgefonds gestartet werden, während Luxemburger Strukturen für Alternative Anlageklassen interessant sind.

Andere Länder, andere Steuern: Einen groben Überblick über deren Bedeutung bei Investmentfonds hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im vergangenen Jahr erstellt – auf 26 Seiten. Die Ausarbeitung, zu finden mit der Kennung WD 4 - 3000 - 058/22, fokussiert sich auf die nach Fondszahl größten drei Märkte Europas: Luxemburg, Irland und Frankreich. Auch hier sei nur das Beispiel Luxemburg genannt: Während ein Ogaw-Fonds dort von Ertragssteuern und Vermögenssteuer befreit ist, kann das beim Alternativen Investmentfonds ähnlich sein.

Sind grundsätzliche Fragen zum Fonds geklärt, müssen sich Fondsinitiatoren für einen Dienstleister entscheiden. So kann Kuntz ́ Arbeitgeber Universal-Investment beispielsweise Zugang zum Luxemburger, zum deutschen und zum irischen Fondsdomizil gewähren. Auch Leistungen wie Marketing und Vertriebsunterstützung bieten viele KVGs, zudem jeweils unterschiedliche Zugänge zu Verwahrstellen oder Anlageklassen. Nicht alle KVGs können Immobilien auf der einen und OTC-Zertifikate auf der anderen Seite abwickeln.

Andere Anbieter haben sich auf kleinere Fondsdomizile spezialisiert. Die LGT beispielsweise, die auch im Private Banking aktiv ist, bietet über die LGT Fund Management Company Zugang zum liechtensteinischen Standort. Björn Kogler, der die Geschäftsentwicklung für Private-Label-Fonds in der Dach-Region bei der LGT verantwortet, verweist etwa auf das in Liechtenstein geringe Mindestvolumen für Fonds. In anderen Fondsdomizilien sind diese Mindestvolumina dagegen höher.

Dass die LGT das eher noch kleine, aber schnell wachsende liechtensteinische Fondsdomizil bewirbt, hängt aber auch mit den Aufsichtsbehörden zusammen. Denn eine Service-KVG übernimmt zwar meist einen Großteil der Arbeit; wie schnell allerdings die Behörden arbeiten, unterscheidet sich eklatant. Dass die luxemburgische Aufsichtsbehörde mittlerweile mehrere Monate benötigt, um einen Fonds zu gründen, ist in der Branche ein offenes Geheimnis.

 

„Für die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein gibt es dagegen bindende gesetzliche Zeitvorgaben“, merkt Kogler an. Ogaw-Fonds können innerhalb von zehn Tagen gestartet werden, AIFs in 20 Tagen. Für wen ein schneller Start des Fonds wichtig sei, für den könne das ein Auswahlkriterium sein. Auch wie die Aufsichtsbehörden neue gesetzliche Bestimmungen umsetzen, unterscheide sich von Land zu Land.

Individuelle Abwägung nötig

Bleibt die Frage nach den Kosten. „Wer sich für einen Fonds in Form einer Unternehmensstruktur entscheidet, hat durch die Organisation eines Boards einen höheren Aufwand als bei einem Vertragsfonds“, differenziert Kuntz. Schließlich benötigt die Gesellschaft des Fonds dann beispielsweise auch eine Postadresse. Zudem bestimmen die Komplexität und das Volumen der Strategie den Preis. Als Standort ist Deutschland nach Auskunft der KVGs „sehr kompetitiv“, Irland und Luxemburg gelten dagegen als teurer. Auch die Zahl der Dienstleistungen, die der Fondsinitiator neben der reinen Verwaltung des Fonds bei der KVG in Anspruch nimmt, entscheidet über den Preis einer Fondsgründung.

Welcher Faktor und damit Weg bei der Fondsauflage dann der richtige ist, bleibt am Ende also in der Tat eine individuelle Abwägung. Möglichkeiten gibt es genug. Apropos Möglichkeiten: Aus der eingangs erwähnten Idee für den BKP Wachstum Global ist übrigens ein Ogaw-Fonds geworden – registriert im Fondsdomizil Deutschland.

 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen