Lange forderte die Branche ein Standardtemplate für den Austausch von ESG-Daten zwischen Fonds und Investoren. Im März veröffentlichte die EU-Arbeitsgruppe Findatex dann die erste Spezifikation für das European ESG Template (EET), das Investoren die Erfüllung von regulatorischen ESG-Datenanforderungen, darunter der Offenlegungsverordnung (SFDR), Taxonomie, Mifid 2 und IDD erleichtern soll.
Keine Pflicht, sondern ein freiwilliger Marktstandard
Das EET, das knapp 600 Felder umfasst, ist keine regulatorische Anforderung, sondern ein freiwilliger Marktstandard zum Datenaustausch zwischen Fonds und regulierten EU-Finanzinvestoren. Sollte der Investor jedoch eine Kapitalzusage aufgrund eines fehlenden oder nicht validen EETs absagen oder sogar eine EET-Lieferung über Side Letter vereinbaren, kann das EET schnell aus der Marketing- oder vertraglichen Perspektive quasi- beziehungsweise vertragsrechtlich verpflichtend werden.
Manager haben bereits EET-Anfragen erhalten, weil einige Investoren ab August 2022 Nachhaltigkeitspräferenzen bei ihren Retail-Kunden abfragen müssen. Diese Nachhaltigkeitspräferenzen sind:
- (i) Principal Adverse Impact KPIs („PAIs“)
- (ii) nachhaltige Investments nach SFDR
- (iii) ökologisch nachhaltige Investments nach der Taxonomie-VO
Hat der Kunde des Investors eine Nachhaltigkeitspräferenz, muss der Investor sein Fondsportfolio nach diesen Kriterien beurteilen und darf diese Fonds nur bei Erfüllung der Präferenz anbieten. Eine deutlich stärkere Nachfrage erwartet das EET um die Jahreswende 2022/2023, wenn die detaillierten Level 2 RTS Anforderungen an das PAI-Reporting als auch vorvertragliche und regelmäßige Offenlegungen für Produkte nach Artikel 8/9 SFDR in Kraft treten.
EET – wie mache ich das als Manager von Direktfonds?
Der erste Schritt ist die Identifikation („Scoping“) der vom Investor geforderten Soll-Felder, sowie der vom Manager verfügbaren Kann-Felder. Jeder Manager sollte frühzeitig die Entscheidung treffen, wie mit der Lücke zwischen Soll- und Kann-Feldern umzugehen ist. Beispielsweise kann es für einen Artikel-6-SFDR-Fonds, der keinen PAI-Anforderungen unterliegt, trotzdem erforderlich sein, PAIs zu liefern, da der Investor diese für die Erfüllung seiner regulatorischen Anforderungen benötigt. Der Investor und seine konkrete Anforderung sind somit der zentrale Startpunkt für das Scoping.
Im zweiten Schritt muss die Identifikation von Inputdaten für die im Scoping identifizierten Output-Felder erfolgen. Während die Inputdaten auf der Manager- und Fondsebene eher einfacher sind, sind die Inputdaten auf der Instrumentenebene deutlich komplexer. So müssen zum Beispiel PAIs, die von der Level-2-RTS-Anforderung auf Fondsebene definiert sind, auf einzelne Input-KPIs auf der Instrumentenebene runtergebrochen werden. Der Teufel steckt im Detail, da unterschiedliche KPIs unterschiedliche Maßeinheiten haben und Inputfehler das Ergebnis wesentlich verzerren können.
Die Inputdaten werden zum EET aggregiert, was vom eher einfacheren Mapping bis zu komplexen KPI-spezifischen Berechnungen reichen kann. So basieren einige Aggregationen auf allen Vermögenswerten im Fonds, andere auf einer kriterienbasierten Untersumme davon. Die Wahl der richtigen Basis ist entscheidend. Beispielsweise führen eine Taxonomiekonformität von 90 Prozent mit dem Fonds-Netto-Inventarwert (NAV) oder von 40 Prozent mit dem Fonds-Bruttovermögenswert (GAV) als Basis zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Ferner muss entschieden werden, wie mit fehlenden Inputdaten umgegangen wird, zumal Schätzungen regulatorisch teilweise nicht erlaubt sind.
Der finale Schritt ist die Validierung des erstellten EETs. Beim Versand an die Investoren sind die zusätzlichen administrativen Anforderungen der Investoren zu berücksichtigen. Einige Endinvestoren erfordern den Versand direkt an sie oder ihre Service-KVG, während andere ein Upload über externe Dienstleisterplattformen präferieren.
EET – wie mache ich das als Dachfonds- oder Endinvestor?
Als Dachfonds- oder Endinvestor sind zusätzliche Punkte zu beachten:
- Das Input Management, das heißt die Einsammlung und die Validierung von Zielfonds-EETs inklusive Engagement mit Zielfonds anhand vom EET-Feedback
- Die Aggregation der erhaltenen Zielfonds-EETs auf der Investorenebene inklusive Integration von Direktinvestments
Für neue Zeichnungen vereinbaren einige Investoren bereits die EET-Lieferung vertraglich über Side Letter und validieren Muster-EETs teilweise vor der Kapitalzusage. Eine Vielzahl von Zielfonds-EETs kann nur über einen strukturierten, automatisierten Input Management Prozess erfolgreich verarbeitet werden. Hierbei ist das regelmäßige Feedback an die Zielfondsmanager von entscheidender Bedeutung, um so aktiv auf die zeitliche Verbesserung einzuwirken.
Bei der Gesamtportfoliosicht müssen Berechnungslogiken zur Aggregation von Direktbeständen und Zielfonds-EETs aufgesetzt werden. Bei fehlenden Datenpunkten müssen verschiedene Fallback-Lösungen entwickelt werden. Während bei KPIs wie der Taxonomiekonformität in Prozent „0“ der „schlechteste“ Wert sein könnte, ist eine „0“ bei PAIs oder Ausschlüssen oft der „beste“ Wert, was eine andere Berechnungsart erfordert.
Erst komplex, dann „business as usual“
Die ersten Monate und Jahre werden eine Herausforderung bei den komplexen und dynamischen Regulierungsrahmenwerken. Viele technische und prozessuale Fragen tauchen bezüglich Datenpunkten rund um das EET auf. Erfahrungen mit vergleichbaren Reportingstandards (zum Beispiel dem Tripartite Template (TPT)) zeigen aber, dass der Markt innerhalb einiger Jahre qualitativ hochwertige Lieferungen sukzessive sicherstellen wird.
Über die Autoren:
Jegor Tokarevich ist CEO bei SOF und verantwortet die Risiko-, Reporting- und Regulierungsdienstleistungen für regulierte Investoren in Bezug auf alternative Investments. Lukas König ist Senior Risk Manager bei SOF und verantwortet die Entwicklung und Umsetzung von Reporting- und Risikomanagementtools und -prozessen.