Das Spiel mit dem Standort Fondsstandort, Vehikel und KVG – was Fondsinitiatoren beachten müssen

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Zwischen FCP und Sicav

Wollen Initiatoren dagegen in Luxemburg einen Ogaw-Fonds auflegen, können sie das entweder als sogenannten Fonds Commun de Placement (FCP) oder als Société d ́Investissement à Capital Variable (Sicav) umsetzen. Während der FCP keine Rechtspersönlichkeit hat und von einer luxemburgischen Verwaltungsgesellschaft als Vertragsform gestartet werden muss, ist ein Sicav wiederum eine Luxemburger Aktiengesellschaft mit variablem Kapital. Für die Gründung muss die Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden, der Sicav selbst kann eine Verwahrstelle benennen. Gleichzeitig erlaubt diese Rechtsform sogenannte Umbrella-Strukturen, in der einzelne und eigenständige Subfonds gegründet werden können.

Während in Luxemburg Ogaw-Fonds durchaus als eigene Gesellschaften strukturiert werden, hat sich hierzulande mit der Investment-Aktiengesellschaft das Äquivalent nicht durchgesetzt. Stattdessen sind die Ogaw-Fonds als Investmentvermögen eine Vertragsform – wie es in Luxemburg auch beim FCP der Fall ist. Von KVG-Seite heißt es: Die jeweils unterschiedlichen Ausgestaltungen haben schlussendlich dazu geführt, dass in Irland beispielsweise viele ETFs und Hedgefonds gestartet werden, während Luxemburger Strukturen für Alternative Anlageklassen interessant sind.

Andere Länder, andere Steuern: Einen groben Überblick über deren Bedeutung bei Investmentfonds hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im vergangenen Jahr erstellt – auf 26 Seiten. Die Ausarbeitung, zu finden mit der Kennung WD 4 - 3000 - 058/22, fokussiert sich auf die nach Fondszahl größten drei Märkte Europas: Luxemburg, Irland und Frankreich. Auch hier sei nur das Beispiel Luxemburg genannt: Während ein Ogaw-Fonds dort von Ertragssteuern und Vermögenssteuer befreit ist, kann das beim Alternativen Investmentfonds ähnlich sein.

Sind grundsätzliche Fragen zum Fonds geklärt, müssen sich Fondsinitiatoren für einen Dienstleister entscheiden. So kann Kuntz ́ Arbeitgeber Universal-Investment beispielsweise Zugang zum Luxemburger, zum deutschen und zum irischen Fondsdomizil gewähren. Auch Leistungen wie Marketing und Vertriebsunterstützung bieten viele KVGs, zudem jeweils unterschiedliche Zugänge zu Verwahrstellen oder Anlageklassen. Nicht alle KVGs können Immobilien auf der einen und OTC-Zertifikate auf der anderen Seite abwickeln.

Andere Anbieter haben sich auf kleinere Fondsdomizile spezialisiert. Die LGT beispielsweise, die auch im Private Banking aktiv ist, bietet über die LGT Fund Management Company Zugang zum liechtensteinischen Standort. Björn Kogler, der die Geschäftsentwicklung für Private-Label-Fonds in der Dach-Region bei der LGT verantwortet, verweist etwa auf das in Liechtenstein geringe Mindestvolumen für Fonds. In anderen Fondsdomizilien sind diese Mindestvolumina dagegen höher.

Dass die LGT das eher noch kleine, aber schnell wachsende liechtensteinische Fondsdomizil bewirbt, hängt aber auch mit den Aufsichtsbehörden zusammen. Denn eine Service-KVG übernimmt zwar meist einen Großteil der Arbeit; wie schnell allerdings die Behörden arbeiten, unterscheidet sich eklatant. Dass die luxemburgische Aufsichtsbehörde mittlerweile mehrere Monate benötigt, um einen Fonds zu gründen, ist in der Branche ein offenes Geheimnis.

 

„Für die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein gibt es dagegen bindende gesetzliche Zeitvorgaben“, merkt Kogler an. Ogaw-Fonds können innerhalb von zehn Tagen gestartet werden, AIFs in 20 Tagen. Für wen ein schneller Start des Fonds wichtig sei, für den könne das ein Auswahlkriterium sein. Auch wie die Aufsichtsbehörden neue gesetzliche Bestimmungen umsetzen, unterscheide sich von Land zu Land.

Individuelle Abwägung nötig

Bleibt die Frage nach den Kosten. „Wer sich für einen Fonds in Form einer Unternehmensstruktur entscheidet, hat durch die Organisation eines Boards einen höheren Aufwand als bei einem Vertragsfonds“, differenziert Kuntz. Schließlich benötigt die Gesellschaft des Fonds dann beispielsweise auch eine Postadresse. Zudem bestimmen die Komplexität und das Volumen der Strategie den Preis. Als Standort ist Deutschland nach Auskunft der KVGs „sehr kompetitiv“, Irland und Luxemburg gelten dagegen als teurer. Auch die Zahl der Dienstleistungen, die der Fondsinitiator neben der reinen Verwaltung des Fonds bei der KVG in Anspruch nimmt, entscheidet über den Preis einer Fondsgründung.

Welcher Faktor und damit Weg bei der Fondsauflage dann der richtige ist, bleibt am Ende also in der Tat eine individuelle Abwägung. Möglichkeiten gibt es genug. Apropos Möglichkeiten: Aus der eingangs erwähnten Idee für den BKP Wachstum Global ist übrigens ein Ogaw-Fonds geworden – registriert im Fondsdomizil Deutschland.

 

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