2,5 Millionen Euro CDU soll wegen Spende von Single Family Office Strafe zahlen

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Für den Wahlkampf der CDU gab es Spenden von einem Unternehmer und dessen Family Office, die womöglich nicht zulässig waren. Foto: Imago Images / Charles Yunck

Eine Spende des Immobilienunternehmers Christoph Gröner und dessen Family Office könnte die CDU teuer zu stehen kommen. Gröner hatte im Jahr 2020 dem Berliner Landesverband der CDU 320.000 Euro gespendet, das Gröner Family Office weitere 500.000 Euro. Beide Spenden waren für den Wahlkampf von Kai Wegner, mittlerweile Regierender Bürgermeister von Berlin. Da Gröner im Deutschlandfunk jedoch Bedingungen an die Spenden geknüpft hatte, sind nun die Anwälte der Linkspartei aktiv geworden.

So hatte Gröner laut der „Deutschen Presse-Agentur“ (DPA) wörtlich „drei Bedingungen“ an seine Spende geknüpft. Der Landesvorsitzende der Berliner Linken Martin Schirmer sagte der DPA, dass so der Eindruck entsteht, „dass Politik tatsächlich käuflich sein kann“. Nach einem juristischen Gutachten des Verbands Lobby Control handele es sich um eine „illegale Erwartungsspende“.

Deshalb haben die Anwälte der Linken die Bundestagsverwaltung aufgefordert, der Union eine Strafzahlung von knapp 2,5 Millionen Euro aufzuerlegen. In einem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas vom 2. Dezember wird zudem auf Gröners Aussage im Deutschlandfunk verwiesen.

Parteispenden dürfen nicht an Gegenleistungen geknüpft sein

Spenden an Parteien sind in Deutschland generell zulässig, müssen jedoch im Einklang mit dem Parteiengesetz stehen. Im Paragraf 25 des Gesetzes heißt es wörtlich, dass „Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“ nicht zulässig sind. 

 

Die Strafzahlung, die die Linke fordert, bezieht sich auf Paragraf 31c des Parteiengesetzes. Dort wird festgelegt, dass bei rechtswidrigen Spenden ein Anspruch in dreifacher Höhe des rechtswidrigen Betrags entsteht. In diesem Fall 2,46 Millionen Euro.

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