Zwischen Niedrigzins und Corona-Pandemie Neue Herausforderungen für Pensionskassen

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Risikoprüfung bei Arbeitgebern sinnvoll

Pensionskassenzusagen werden vielfach von den Arbeitgebern als „Pay-and-Forget“-Konzept gesehen. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase und der in den Zusagen enthaltenen Garantien ist es sinnvoll, mögliche Risiken zu hinterfragen. Zusätzlich sollten Arbeitgeber verstehen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die finanzielle Situation der Pensionskasse hat. Risiken aus Arbeitgebersicht umfassen Fälle, in denen Pensionskassen Nachschüsse beziehungsweise zusätzliche Sonderzahlungen von den Arbeitgebern einfordern oder aber nicht mehr die arbeitsrechtlich erforderlichen Leistungen erbringen, weil

  • Leistungen im Past Service gekürzt werden oder
  • Anwartschaftssteigerungen für künftige Beiträge geringer ausfallen, weil Verrentungsfaktoren für bestehende Versicherungen für die Zukunft angepasst werden, oder
  • Rentenanpassungsverpflichtungen für die von einer Pensionskasse gezahlten Renten nicht durch die Pensionskasse getragen werden und daher vom Arbeitgeber unmittelbar übernommen werden müssen.

In diesem Zusammenhang sollte auch hinterfragt werden, inwieweit ein in der Praxis oftmals zu beobachtender bilanzieller Ansatz nach Defined-Contribution-Grundsätzen nach internationaler Rechnungslegung oder die Annahme, dass künftige Rentenanpassungen von der Pensionskasse übernommen werden, noch angemessen ist.

Bei Nachschussforderungen der Kasse stellt sich für Arbeitgeber die Frage, ob und inwieweit eine Verpflichtung zur Zahlung besteht. Es kann – auch ohne eine Verpflichtung – aus Arbeitgebersicht wirtschaftlich sinnvoll sein, durch Zahlungen an die Pensionskasse Belastungen infolge einer ansonsten möglicherweise resultierenden Leistungskürzung zu vermeiden.

Solche Belastungen können durch etwaige Reputationsschäden, Entstehung oder Erhöhung von bilanziellen Rückstellungen, die unmittelbare Auszahlung von Leistungen zur Kompensation der Leistungskürzung oder durch die Administration der wegen der Leistungskürzungen entstehenden unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen auftreten. Dass die Sonderzahlungen eines Arbeitgebers an eine Pensionskasse ausschließlich für die auf ihn entfallenden Versicherten verwendet werden, kann dabei im Allgemeinen nicht sichergestellt werden, da die Mittel dem Kollektiv der Versicherten der Kasse insgesamt zur Verfügung stehen. Somit können Quersubventionierungen zwischen Arbeitgebern nicht immer vermieden werden.

Fazit

Durch die anhaltende Niedrigzinsphase fehlen den Pensionskassen zunehmend die Erträge, die von den Kapitalmärkten zur Ausfinanzierung der zugesagten Leistungen benötigt werden. Gleichzeitig werden die Pensionskassen durch die Turbulenzen in Folge der weltweiten Corona-Pandemie belastet. Dadurch steigen aus Arbeitgebersicht die Risiken, dass einzelne Pensionskassen die arbeitsrechtlich notwendigen Leistungen (Past und/oder Future Service) ohne zusätzliche Unterstützung durch die Arbeitgeber nicht mehr vollumfänglich erbringen können. Arbeitgeber sollten diese Risiken analysieren und Handlungsalternativen prüfen.


Über den Autor:
Der Aktuar Dr. Rafael Krönung arbeitet seit 1. November 2019 für Willis Towers Watson. Bei dem Beratungsunternehmen leitet der Experte für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung den neu geschaffenen Consulting-Bereich für Pensionskassen. Vor seinem Wechsel zu Willis Towers Watson betreute Krönung beim Beratungshaus Aon Hewitt als Verantwortlicher Aktuar mehrere Pensionskassen. Ferner wirkte er bei der Gründung des Aon-Pensionsfonds federführend mit.

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