Zwischen Niedrigzins und Corona-Pandemie Neue Herausforderungen für Pensionskassen

Seite 3 / 4

Aktuelle Kapitalmarktturbulenzen belasten zusätzlich

Neben den operativen Auswirkungen bei der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, die sich für viele Unternehmen und auch für Pensionskassen durch die Corona-Pandemie stellen, sind Pensionskassen durch die Turbulenzen an den Kapitalmärkten in besonderer Weise betroffen. Gerade Kassen, die angesichts geringer erzielbarerer Anlagerenditen bei den festverzinslichen Wertpapieren zuletzt auch vermehrt auf chancenreichere Anlageformen wie Aktien gesetzt haben, werden durch die weltweiten starken Rückgänge der Aktienkurse belastet. Zusätzlich führen nun möglicherweise steigende Marktzinsniveaus bei den Rentenpapieren zu einer starken Verminderung der Marktwerte dieser Anlagen.

Wie weit sich die Marktkursentwicklungen in den Bilanzen der Pensionskassen niederschlagen, ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang die hier auftretenden Verluste durch bestehende stille Reserven in den Buchwerten kompensiert werden können und inwieweit die Marktwertverluste zu Abschreibungen in den Buchwerten führen.

Es ist zu erwarten, dass die Ergebnisse der Kassen im Jahr 2020 enorm belastet werden und die bestehenden Puffer durch die Bewertungsreserven zusammenschmelzen. Bilanzielle Verluste lösen – wie zuvor bereits beschrieben – möglicherweise Nachschussverpflichtungen der Arbeitgeber aus, vermindern die Eigenmittel, so dass die Solvabilitätsanforderungen nicht mehr erfüllt werden, oder führen sogar dazu, dass die Bilanzen ohne Leistungskürzung nicht mehr geschlossen werden können.

Aufsicht in der Krise – mit Augenmaß

Die institutionelle Kapitalanlage ist Ihre Leidenschaft?

Unsere auch. Abonnieren Sie unseren Newsletter „pbm institutionell“. Wir versorgen Sie jeden Mittwoch mit aktuellen Nachrichten, Personalien und Analysen.

Vermutlich ist das wichtigste für die Pensionskassen in der jetzigen Situation der Faktor Zeit. Aufsichtsrechtliche Anforderungen dürfen Pensionskassen jetzt nicht überfordern. Sie dürfen keinesfalls begünstigen, dass die Pensionskassen die Marktwertverluste unmittelbar bilanziell realisieren müssen, weil sie wegen fehlender Risikotragfähigkeit die risikobehafteten Anlagen nun veräußern. Denn dann könnten sie möglicherweise auch nicht von einer Markterholung profitieren – die sich historisch nach den meisten Krisen zeitnah eingestellt hat.

Grundsätze wie die jederzeitige Bedeckung der Solvabilitätsanforderungen sollte die Aufsicht daher aktuell großzügig auslegen. Politische Hilfestellungen sollten ermöglichen, dass die Pensionskassen nachhaltig sinnvolle Maßnahmen ergreifen können, um die derzeitige Krisensituation durchzustehen. Dazu kann die Möglichkeit zählen, an chancenreichen Kapitalanlagen trotz fehlender Risikopuffer festhalten zu können. Außerdem könnten temporäre Unterdeckungen in dieser Ausnahmesituation zugelassen werden.

Aus Sicht der Kassen gilt es nun zu analysieren, ob die Entwicklung der Kapitalmärkte in Zeiten von Corona womöglich für die Zukunft auch Chancen bietet und ob die Portfoliostruktur der Kasse optimal geeignet ist, um diese Chancen zu nutzen und gleichzeitig eine gewisse Stabilität angesichts der Volatilität der Märkte zu bieten.