Versicherungsbranche Bei der Offenlegung von ESG-Daten ist noch Sand im Getriebe

Solaranlage vor Windrad

Solaranlage vor Windrad: Investitionen in erneuerbare Energien wirken sich selbstberständlich positiv aud die ESG-Bilanz aus Foto: Imago IMages / U.J.Alexander

Versicherer müssen seit dem 10. März, wie auch andere Finanzmarktteilnehmer, öffentlich Angaben zum Umgang mit Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess und in den Finanzprodukten machen. Assekurata hat nachgeschaut, wie die Branche in Deutschland ihren neuen Offenlegungspflichten nach der gleichnahmigen Verordnung nachkommen. Dazu hat die Ratingagentur im Zeitraum von März bis Mai 81 Websites von Versicherungsgesellschaften daraufhin durchleuchtet, ob und welche Informationen diese enthalten zu:

  • Unternehmensstrategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
  • Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
  • Bewerbung von ökologischen, sozialen oder nachhaltigen Investmentprodukten
  • Einfluss von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Vergütungspolitik.

66 Mal wurden die Analysten zu den geforderten Aussagen konkret fündig. Einige der untersuchten Versicherungsunternehmen fallen unter die Fristverlängerung für Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, für die es für Informationen zum Thema „Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen“ eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2021 gilt. Diese wird von diversen Unternehmen in Anspruch genommen, die die erforderlichen Informationen erst bis dahin verügbar machen wollen.

Insgesamt haben die Versicherungsgesellschaften in vielen Bereichen die notwendigen Pflichtangaben erfüllt. Bei der Suche nach den Begriffen „Transparenzverordnung“, „Offenlegungsbericht“ und  „Nachhaltigkeit“, wurden die Analysten jedoch nicht immer fündig. Die Ratingagentur kritisiert hier, dass die entsprechenden Informationen „selbst bei gezielter fachlicher Suche kaum auffindbar sind.“ Überdies seien in den Ausführungen zu den einzelnen Aspekten deutliche quantitative und qualitative Unterschiede festzustellen. Aus den jeweiligen Angaben der einzelnen Versicherer werde meist schnell ersichtlich, ob sich ein Unternehmen ernsthaft mit Nachhaltigkeitsthemen auseinandersetzt, oder sich noch am Anfang befindet.


Die Analyse zeigt zudem, dass von den Gesellschaften Umwelt und Klimathemen am häufigsten genannt werden, dann kommt das Thema Soziales. Anders als die Umweltthemen werde Soziales aber seltener inhaltlich ausdifferenziert. Zudem sind die Angaben zu Governance-Begriffen gegenüber den anderen beiden Bereichen unterrepräsentiert. Ein weiteres Ergebnis ist, dass es beim Thema Nachhaltigkeit in vielen Bereichen noch an der konkreten Umsetzung mangele, so Assekurata. Dies liege unter anderem daran, dass benötigte Daten systembedingt nicht verfügbar seien oder noch nicht ausgewertet werden können, beispielsweise wenn notwendige Rohdaten zur Kapitalanlage von den Investmentpartnern nicht vorhanden sind.

Aufgrund fehlender oder unbestimmter Definitionen verzichteten die Unternehmen insbesondere bei den Angaben zu den vorvertraglichen Informationspflichten häufig gänzlich auf eine Klassifizierung der Produkte nach der Offenlegungsverordnung, um Falschangaben zu vermeiden. Viele Versicherer verwiesen auch auf Offenlegungs-Verordnungs-Informationen der jeweiligen Fonds. Erst wenige Versicherungsunternehmen haben demnach ihren Produkten bereits klare Nachhaltigkeitsmerkmale zugeordnet und stellen diese Informationen auch an entsprechender Stelle auf der Internetseite oder in den üblichen vorvertraglichen Anzeigepflichten dar. Neun Versicherer klassifizierten zumindest ihr Sicherungsvermögen nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (‚light green‘) und nur zwei machten dies für ihr gesamtes Produktportfolio.

Ausserdem stehe die Vergütungspolitik, zumindest laut eigenen Angaben, bei keinem Unternehmen im Konflikt mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, so Assekurata. „Positiver wäre es, wenn die Gesellschaften ihre Vergütungspolitik auch tatsächlich an den Erfüllungsgrad von Nachhaltigkeitszielen koppeln würden, da dies zusätzliche Anreize zur Umsetzung schafft und auch die Dringlichkeit dieser Thematik verdeutlicht. Bisher ist dies laut der Berichte lediglich in 16 Lebensversicherungshäusern der Fall“, schreibt Assekurata-Analyst Cristoph Venderbosch.

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