Analyse für Europa Alpenstaaten ermöglichen Investoren beste Quellensteuer-Rückforderung

Die Wiener Börse im Sonnenlicht

Die Wiener Börse im Sonnenlicht: In Österreich können Investoren und Banken besonders einfach ihre Quellensteuern rückfordern. Foto: Imago Images / Volker Preußer

Es ist ein für Investoren leidiges Thema: die Rückerstattung der Quellensteuer. Wie gut diese Rückerstattung funktioniert, hängt auch von den Investitionsländern ab. Das Fintech Raquest hat ausgewertet, wo sie am besten gelingt: In Europa liegt Österreich an der Spitze der nach Quellensteuer-Perspektive attraktivsten Investitionsländer. Schweden und Norwegen folgen auf Platz zwei und drei, während die Schweiz als zweites Alpenland den Sprung aufs Treppchen knapp verpasst. Schlusslichter sind die südeuropäischen Länder Spanien und Portugal.

Doppelbesteuerungsabkommen regeln Rückforderungen

Zur Erinnerung: Erwirtschaftet ein Investor mit Aktien, Fonds oder ETFs Dividenden oder Zinsen, werden im Quellland dieser Kapitalerträge Steuern fällig. Normalerweise wird diese Quellensteuer direkt vom auszahlenden Bankinstitut des jeweiligen Investitionslandes einbehalten und das Finanzamt des Ansässigkeitslandes abgeführt – und manche Private-Wealth-Anbieter bieten ihren Kunden an, die Quellensteuer-Rückforderungen für sie zu übernehmen. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch Doppelbesteuerungsabkommen, die zwischen Deutschland und dem Investitionsland bestehen müssen.

Der Quellensteuer-Atlas von Raquest

© Raquest

Raquest hat für den europäischen Markt sowohl die Höhe der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen ausgewertet als auch den jeweiligen Rückforderungsanspruch. Zudem ergeben sich bei den Staaten Unterschiede bei den Steuerentlastungsverfahren. Denn: Zum einen ist eine Rückforderung möglich, teilweise aber auch eine Vorabbefreiung. So erhebt das Vereinigte Königreich etwa gar keine Quellensteuer, in Schweiz und Schweden sind trotz Steuerlasten von 35 und 30 Prozent etwa die Rückforderungen besonders einfach abwickelbar. Insgesamt unterscheidet Raquest zwischen drei Steuerentlastungsverfahren.

Die Steuerentlastungsverfahren für die Quellensteuer

  • Vorabbefreiung: Die Entlastung von der Quellensteuer erfolgt direkt bei der Ausschüttung von Dividenden oder Zinserträgen. Der Antrag auf Rückforderung muss vor der Ertragsausschüttung gestellt werden.
  • Quick Refund: Dabei handelt es sich um eine beschleunigte Erstattung des Rückforderungsanspruches. Der Prozess kann angestoßen werden, sollte eine Vorabbefreiung nicht erfolgreich durchgeführt worden sein.
  • Standardrückforderung: Hier handelt es sich um das gängigste aller drei Verfahren. Dabei kann die erstattungsfähige Steuer, wie beim Quick Refund, nur retrospektiv zurückgefordert werden.

In der Auswertung lautete die Regel laut Raquest: je mehr Rückforderungsprozesse und, umso geringer die Steuerlast bei Dividenden und Zinsen, desto höher die Punktzahl pro Land. In vier von sechs Bewertungskategorien wurde eine Punkteskala von 0 bis 10 angewendet. Dabei wiesen Tschechien, die Niederlande, Griechenland, die Türkei und das Vereinigte Königreich aufgrund ihrer niedrigen oder nicht vorhandenen Steuerlast keine Entlastungsprozesse auf und erzielten daher insgesamt weniger Punkte – ihre Platzierung ist damit nicht im Rahmen des Rankings zu sehen.

Status Quo bei Quellensteuersätzen

© Raquest

 

 

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