Versorgungswerke und Infrastruktur Was andere Bundesländer aus der NRW-Quote machen wollen

Düsseldorf bei Sonnenuntergang

Düsseldorf bei Sonnenuntergang: Das hier ansässige Finanzministerium beschloss jüngst eine neue Infrastrukturquote für Versorgungswerke. Foto: Imago Images / Ruper Oberhäuser

Anfang März verabschiedete Lutz Lienenkämper, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, eine separate Infrastrukturquote von 5 Prozent für Versorgungswerke. Diese wird bereits gut angenommen, es sind erste Anträge auf Genehmigung eingegangen, teilt das NRW-Finanzministerium auf Anfrage des private banking magazins mit.

Beispielsweise das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer und die Nordrheinische Ärzteversorgung geben auf Nachfrage an, die Quote nutzen zu wollen, um unter anderem die Risikoquote zu verringern. „Die positive Reaktion auf die Quote ist nachvollziehbar. Die Bereitschaft des Ministeriums sich flexibel zu zeigen ebenfalls“, sagt Peter Hartmann, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke (ABV). Er rechnet damit, das weitere Versorgungswerke die separate Quote in Anspruch nehmen werden. „Die Gremien, in denen das entschieden wird, haben ja noch gar nicht alle getagt."

In weiteren Bundesländern wird es eine solche separate Quote, Stand heute, dennoch nicht geben. Einfach, weil es bei ihnen nicht möglich ist. „Eine spezielle Regelung hierfür existiert in Niedersachsen nicht und ist derzeit auch nicht geplant", heißt es beispielsweise aus Niedersachsen. Rheinland-Pfalz verweist darauf, dass Investitionen in Infrastruktur bereits möglich sind, man sich dazu in steten Austausch mit den Versorgungswerken befindet.

Im Saarland sind die Überlegungen dazu noch nicht abgeschlossen. „Das Saarland wird sich im 2. oder 3. Quartal mit den Versorgungswerken zu einem Austausch treffen. Bei dieser Gelegenheit wird auch die separate Infrastrukturquote ein Erörterungsthema sein“, teilt das Ministerium für Wirtschaft mit.





Das Bayerische Innenministerium antwortet: „Für die bayerischen berufsständischen Versorgungswerke gelten für die Anlage des gebundenen Vermögens der Versorgungsanstalten nach Paragraf 9 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (DVVersoG) im Wesentlichen die Vorschriften der bundesrechtlichen Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung — AnIV). Eine Infrastrukturquote kennt die Anlageverordnung nicht."

Und genau da liegt der Knackpunkt. Die Anlageverordnung, die für Versorgungswerke zuständig ist, wurde nämlich seit knapp 30 Jahren nicht wirklich verändert, kommt also in weiten Teilen aus einer Hochzins-Zeit. Mit einer Weiterentwicklung wird branchenintern dennoch nicht gerechnet. Und das, obwohl sie damals noch nicht einmal für Versorgungswerke erdacht war, sondern lediglich für Sterbekassen und kleine Versicherungsunternehmen.

Weiter schreibt das Ministerium: „In Bayern besteht auch, anders als in Nordrhein-Westphalen, keine Abweichungsmöglichkeit von den Vorschriften der Anlageverordnung. Dies ist in Nordrhein-Westfalen anders: Dort kann aufgrund der Abweichungsvorschrift des Paragraf 7 Absatz 2 Satz 2 der Versicherungsaufsichtsverordnung (VersAufsVO NRW) von den Vorgaben der Anlageverordnung abgewichen werden. Bayern plant insofern keine Infrastrukturquote.“

Klingt, als ob Versorgungswerke in NRW einen Vorteil gegenüber denen in anderen Bundesländern hätten, weil sie durch die Quote beispielsweise auf das Niedrigzins-Umfeld flexibler reagieren können. Doch so einfach ist es nicht, erklärt Peter Hartmann vom ABV. Er verweist darauf, dass mit der Quote unter anderem auch eine zusätzliche Berichtspflicht einhergeht. Zudem würde jedes Bundesland für sich schauen, inwiefern es Versorkungswerken entgegengehen kann. Auch findet Hartmann es richtig und wichtig, dass die Aufsicht für Versorgungsländer bei den Ländern und nicht beim Bund liegt. Die seit 30 Jahren unveränderte Anlageverordnung findet er aber durchaus „diskutabel“.

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