Bis zu 9 Prozent Rendite BVT legt Artikel-9-Fonds auf

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Bis zu 9 Prozent Rendite
BVT legt Artikel-9-Fonds auf
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 Dominik Schall von BVT: „Für die Ausarbeitung der Artikel 9 Strategie haben wir PWC mandatiert“

Dominik Schall von BVT: „Für die Ausarbeitung der Artikel 9 Strategie haben wir PWC mandatiert“ Foto: BVT

Die Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft (BVT) aus München startet den BVT Sustainable Energy Fund. VP Fund Solutions in Luxemburg verwaltet den Fonds, während Derigo ihn berät. Die Manager des Fonds investieren in erneuerbare Energien und Projekte, die die Energieeffizienz steigern. Der Fonds richtet sich an erfahrene sowie professionelle und semiprofessionelle Anleger. Die Mindestinvestition liegt bei 2 Millionen Euro. Das Zielkapital beträgt 200 Millionen Euro.

Investitionen sollen in Technologien und Infrastrukturen fließen, die Energie erzeugen, speichern und einsparen. Der Fonds hat sich bereits an einem Windenergiepark in Deutschland beteiligt.

 

Die Fondslaufzeit beträgt zwölf Jahre plus Verlängerungsoption – der Komplementär kann die Laufzeit zweimal um bis zu jeweils ein Jahr verlängern. Danach ist auf Vorschlag des Komplementärs zweimalig eine weitere Verlängerung um bis zu jeweils ein Jahr nur mit einem qualifizierten Beschluss möglich. Die Renditeprognose liegt bei 7 bis 9 Prozent IRR nach Kosten und Steuern auf Fondsebene.

So soll Artikel 9 der SFDR erfüllt werden

Für die Ausarbeitung der Artikel 9 Strategie haben wir PWC mandatiert“, sagt Dominik Schall, Leiter des Geschäftsbereichs Energie und Infrastruktur der BVT Unternehmensgruppe und ergänzt:  „Abschließend haben wir unsere ESG-Strategie und alle damit zusammenhängenden Dokumente auch noch durch einen von PWC unabhängigen Rechtsberater prüfen lassen.“

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Zudem sieht die ESG Due Diligence laut Schall einige zusätzliche, freiwillige Elemente vor – beispielsweise kann das Management das Impact Frontier Frameworks nutzen. Das ist ein Rahmenwerk, welches die Auswirkungen einer Investition nach dem Impact Management Project bewertet und klassifiziert.

Ob der Fonds mit der EU-Taxonomie konform ist, dazu sei man noch zurückhaltend bis sich die Europäische Union eindeutig äußere. So gäbe es zu viele Unklarheiten in der Regulierung, beispielsweise wenn das Fondsmanagement die DNSH-Kriterien der Kreislaufwirtschaft nachweisen müsste.

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