Gericht wertet Cum-Ex-Geschäfte als strafbar Warburg muss 176 Millionen Euro zahlen und prüft Rechtsmittel

Warburg-Schriftzug am Eingang der Hamburger Zentrale: Die Privatbank muss gut 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen, urteilt das Landgericht Bonn im ersten Cum-Ex-Strafprozess.

Warburg-Schriftzug am Eingang der Hamburger Zentrale: Die Privatbank muss gut 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen, urteilt das Landgericht Bonn im ersten Cum-Ex-Strafprozess. Foto: imago images / Chris Emil Janßen

Urteil im ersten Cum-Ex-Strafverahren: Als Einziehungsbeteiligte im Prozess muss die Hamburger Privatbank M.M. Warburg & CO gut 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen. Das ordnet das Landgericht Bonn am Mittwochabend in der Urteilssprechung an. Die Warburg-Bank kündigt noch am gleichen Tag an, gegen die Einziehung des Gerichts Rechtsmittel zu prüfen und gegebenenfalls Revision einzulegen. Es gilt laut Medienberichten als wahrscheinlich, dass der Fall zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht.

Nach Auffassung der Hamburger Privatbank berücksichtige das Urteil des Landgerichts Bonn die Rolle der Depotbanken nicht. Eine weitere Aufklärung sei erforderlich. Zudem stellt M.M. Warburg & CO klar, die Einziehungsforderung ist durch Rückstellung und Übernahme der persönlichen Haftung der Hauptgesellschafter abgesichert." Die Bank erfülle weiterhin alle regulatorischen Kapitalanforderungen. Eine Feststellung zu strafbaren Handlungen der Warburg Gruppe oder ihrer Vertreter hat das Gericht nicht getroffen", heißt es in der Stellungnahme.

Gegen die beiden Hauptangeklagten Londoner Aktienhändler verhängt das Gericht Haftstrafen auf Bewährung, zu einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einem Jahr. Der Vorwurf gegen die Beiden lautete Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung in besondes schwerem Fall. Mit dem Urteil wertet erstmals ein Gericht Cum-Ex-Geschäfte als strafbar. Bislang hatten Richter die Vorgänge nur als steuerrechtlich unzulässig eingestuft.

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