Das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg fordert von M.M. Warburg & CO 55 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften zurück, berichtet die „Börsen-Zeitung" (bezahlpflichtig). Die Rückforderungen ergeben sich aus mittlerweile geänderten Steuerbescheiden der Jahre 2010 und 2011. Warburg werde die geforderten Beträge nächste Woche überweisen, teilte der Vetreter der letztverbliebenen verfahrensbeteiligten Bank im Cum-Ex-Strafprozess am Bonner Landgericht gestern mit.
Am Montag hatte das Gericht überraschend vier der fünf verfahrensbeteiligten Finanzinstitute aus dem Prozess entlassen, sich aber laut Bericht eine Hintertür offengehalten: Sollte sich die Situation kurzfristig ändern, könnten die Richter jederzeit anordnen lassen, die vier Banken wieder in Verfahren einzubeziehen. Gemeint ist eine Beruhigung der Coronavirus-Krise, aufgrund der das Landgericht den Prozess beschleunigt, damit bestenfalls noch diese Woche ein Urteil im ersten Cum-Ex-Strafprozess ergeht.
Am Dienstagabend schlossen die Richter die Beweisaufnahme im Verfahren, teilte das Landgericht Bonn mit. Die Hauptverhandlung wird seit heute morgen 9 Uhr fortgesetzt. Der Warburg-Vertreter hatte am Dienstagmorgen noch gefordert, den Prozess wegen der Covid-19-Pandemie für zunächst zwei Wochen zu unterbrechen. Ohne Erfolg.
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