Geschlossene Sondervermögen Eine neue Beteiligungsform für kirchliche Anleger und Stiftungen

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4. Wer trifft die Investmententscheidung?

Es ist sinnvoll, dass eine Investment-Infrastruktur vollständig auf die individuellen Bedürfnisse des Investors zugeschnitten ist. So ist beispielsweise auch die Konstellation eines Ein-Anleger-Fonds mit einem geschlossenen Sondervermögen möglich. Darüber hinaus können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft in der Investment Due Diligence zum Beispiel auch kirchenrechtliche Vorgaben berücksichtigen.

Der Entscheidungsprozess selbst ist von den individuellen Präferenzen der Investoren abhängig. Sowohl eigene Entscheidungsprozesse als auch die Abgabe der Investmententscheidung an Kontora lassen sich abbilden. Alternativ ist es auch möglich, dass Investoren Einfluss beispielsweise über einen Anlageausschuss auf die Investmententscheidungen nehmen können. Die Zusatzdienstleitungen von Kontora im Zusammenhang mit der Beratung zur strategischen Asset Allokation sind optional, abhängig von der Präferenz des Investors.

5. Wie funktioniert die Verwaltung?

Insbesondere Stiftungen und kirchliche Vermögen stehen häufig vor der Herausforderung, die administrativen Aufgaben bei einem international ausgerichteten Investmentspektrum bewältigen zu können. Häufig, aber nicht nur, liegt dies an der personellen Besetzung, welche quantitativ oft eingeschränkt ist. Die Beteiligung an einem geschlossenen Sondervermögen wird über Anteilsscheine abgebildet, die im Wertpapierdepot des Investors verwahrt werden. Hierdurch ist der Verwaltungsaufwand für das geschlossene Sondervermögen selbst sehr gering.

Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit, die Vornahme von Steuererklärungen, die Vertretung im Außenverhältnis und die Entscheidungsfindung werden von Kontora nach den Vorstellungen der Investoren abgebildet. So können die verantwortlichen Abteilungen der Investoren von administrativen Tätigkeiten nahezu vollständig entlastet werden.

6. Wie kommt diese Lösung gerade jetzt zustande?

Strukturierung und Investmentverpackungen lagen in der Vergangenheit ausschließlich bei Fonds- und Investmentanbietern. Dies ist für die Investoren oft eine verwaltungsaufwändige Lösung und anfällig für Interessenkonflikte und hohe Kosten. Kontora agiert hingegen ausschließlich im Mandanteninteresse und fungiert als „Investment-Enabler“, und nicht als Asset Manager.

In dieser Funktion beobachten wir kontinuierlich Gesetzgebungsverfahren, die unsere Mandanten, in diesem Fall Stiftungen und kirchliche Vermögen, betreffen. Mit Inkrafttreten des Fondsstandortgesetztes hat sich nun diese neue Lösungsmöglichkeit ergeben. Die Umsetzung solcher Lösungen erfordert allerdings unterschiedliche Expertisen.

Die Idee, geschlossene Sondervermögen als individuelle Investment-Infrastruktur zu nutzen, wurde rechtlich und steuerlich von dem Team von Dr. Michael Dröge, Fabian G. Gaffron, Dr. Christoph Gringel und Sven Johannsen aus der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek begleitet. Die schnelle Umsetzung direkt nach dem Inkrafttreten des Fondsstandortgesetzes hat Caceis als Verwahrstelle mit dem Team von Annette Barthelmes ermöglicht.

 

Über den Autor:
Henning Landsiedel ist Geschäftsführer Portfoliomanagement der Kontora Kapitalverwaltungsgesellschaft, dem Investment-Arm des Hamburger Multi Family Office.

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