Fondsstandortgesetz Ein kleiner Schritt, anstelle eines großen Wurfs

Jörg Kukies

Jörg Kukies: Der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen sprach bei der Konferenz des BAI Foto: Imago Images / Tagesspiegel

Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen sprach bei der Alternative Investor Conference (AIC) vom Bundesverband Alternative Investments (BAI) mit BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer unter anderem über die Ergebnisse der Gesetzgebungsverfahren zum Fondsstandortgesetz (FoStoG) und zum Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG). Diese sind nur teilweise zufriedenstellend.

Kukies verteidigte die erreichten Ergebnisse, stellte aber zugleich in Aussicht, dass weiter daran gearbeitet wird: „Das Standortgesetz ist noch nicht durch. Viele Ideen konnten in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt werden.“ Für den BAI ist die Entbürokratisierung bei Meldepflichten, die das FoStoG mit sich bringt, dann auch nur ein erster Schritt, auf einem langen Weg. Aus Sicht des Verbands sind weitere Impulse erforderlich, und der Fondsbaukasten im Kapitalanlagegesetzbuch muss weiter ausgebaut werden, beispielsweise mit einem geschlossenen Fonds in Form einer Kapitalgesellschaft.

Auch wünscht der Verband sich mehr Flexibilität bei den Organisationsformen für alternative Investmentfonds, eine Synchronisierung von Aufsichts- und Steuerrecht und die Abstimmung mit anlagerelevanten Regelungen für Investoren, beispeilsweise im Versicherungsaufsichtsrecht. Dornseifer dazu: „Dass nun ein ‚Fondsstandortgesetz‘ auf den Weg gebracht wurde, ist ein wichtiges Signal. Der Inhalt des Gesetzespakets enthält jedoch eher kleine Schritte statt des großen Wurfs.“

Die isolierte Umsatzsteuerbefreiung für die Managementgebühr bei Wagniskapitalfonds wirft ebenfalls weiterhin Fragen auf und ist laut Dornseifer nicht überzeugend, gerade auch da andere, durchaus vergleichbare Fonds nicht einbezogen werden. Als Beispiel nennt er Infrastrukturfonds, deren Investitionen politisch gewollt und gezielt gefördert werden. Hinzu kommt, dass es bei anderen Standorten weitrechender Steuerbefreiungen gibt und Deutschland dadurch einen Wettbewerbs- und Standortnachtteil erleidet.


Bei dem Thema Anlagemöglichkeit für Spezialfonds in Kryptowerte verwies Kukies darauf, dass dieses Thema erst in der nächsten Legislaturperiode wieder zur Debatte stehen wird. Laut BAI wäre es ein wichtiger Schritt gewesen, wenn begleitend im eWpG auch die Begebung von Fondsanteilen auf der Blockchain, also der echte Kryptofondsanteil, umgesetzt worden wäre. Dies wurde durch eine formelle Hürde, die erst kurzfristig in der interministeriellen Abstimmung kommuniziert wurde, verhindert.

Dornseifer abschließend: „Immerhin haben BMF und Bundestag erkannt, dass deutlich mehr gemacht werden muss, um den Fondsstandort zu stärken. Klar muss aber auch sein, dass die deutschen Regelungen zu Kreditfonds keine EU-Benchmark darstellen können, solange diese bei der BaFin nicht noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Auch hier ist Deutschland eher der Absatzmarkt als der Produktionsstandort. Noch werden Fonds „Made in Germany“ nicht als Gütesiegel angesehen. Und genau darum muss es gehen, wenn man internationale Asset Manager und Investoren ansprechen will.“

„Wir wollen Wettbewerbsfähiger werden", räumt Kukies schließlich ein. Der Staatsminister kann sich aber auch vorstellen, dass gerade die strengeren Regeln in Deutschland zukünftig dazu beitragen könnten. Zwar ist er sich bewusst, dass Deutschland in gewisser Weise Luxemburg oder Irland hinterherhinke. Der Erfolg den die Regeln bringen, die dort gelten, ist für ihn aber nicht in Stein gemeißelt. Als Beispiel führte er das US-Finanzministerium an, dass was Regeln und deren Auslegung angeht, wieder mehr Sensibilität und damit einhergehend eventuell strengere Maßstäbe an den Tag legen könnte.

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