Geschlossene Sondervermögen Eine neue Beteiligungsform für kirchliche Anleger und Stiftungen

Henning Landsiedel, Geschäftsführer der Kontora KVG

Henning Landsiedel, Geschäftsführer der Kontora KVG: Der Investment-Arm des Family Office erschließt für kirchliche Anleger und Stiftungen geschlossene Sondervermögen. Foto: Kontora Family Office

Die Beteiligung an einem geschlossenen Sondervermögen bietet insbesondere steuerbegünstigten Investoren wie Stiftungen und kirchliche Vermögen eine unkomplizierte Investment-Infrastruktur. Hier kommen die Details zu Ausgestaltung und Hintergründen:

1. Worum geht beim Konzept des geschlossenen Sondervermögens?

Stiftungen und kirchliche Vermögen stehen immer wieder vor dem Problem, bei ihren Investments nur in geringem Umfang Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen zu dürfen. Bei Stiftungen gibt es beispielsweise Maximalbeträge, die sie in gewerbliche Investments investieren dürfen. Zudem bestehen grundsätzlich Eingriffsrechte der Stiftungsaufsicht.

Gewerbliche Investments sind darüberhinaus verwaltungsintensiv, da zum Bespiel Steuererklärungspflichten im Ausland vorliegen können. Geschlossene Sondervermögen bieten nun erstmalig eine einfache Möglichkeit diese Problematik zu lösen. Damit können diese Investorengruppen nun ihre strategische Asset-Allokation ohne diese seit vielen Jahren bestehenden Einschränkungen umsetzen.

2. Wie funktionieren geschlossene Sondervermögen aus steuerlicher Sicht?

Geschlossene Sondervermögen sind steuerlich intransparent und unterliegen dem Investmentsteuergesetz. Investoren erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das bedeutet, dass Investments, die Stiftungen über ein geschlossenes Sondervermögen finanzieren, nicht zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zählen, selbst wenn diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb generieren.

Das Investmentsteuergesetz sieht Erleichterungen bei der Körperschaftssteuerpflicht für Fonds vor, die ausschließlich von steuerbegünstigten Investoren, insbesondere Stiftungen und kirchliche Vermögen, gehalten werden. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass keine zusätzliche steuerliche Ebene hinzugefügt wird. Die steuerbegünstigten Investoren können so ihre steuerlichen Vorteile auf das geschlossene Sondervermögen übertragen und zusätzlich von einer Körperschaftssteuerbefreiung und der Zuordnung zum Bereich der Vermögensverwaltung profitieren.

3. Welche Investments können über das geschlossene Sondervermögen umgesetzt werden?

Da die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Kontora-Gruppe aufsichtsrechtlich in ein breites Anlagespektrum investieren darf, gelingt es in der Regel, unabhängig von Asset-Klasse, Anbieter, Rechtform oder Sitz innerhalb von zwei Wochen weltweit so ziemlich jedes Investment anzubinden. Dies gilt auch, wenn dies im Rahmen eines geschlossenen Sondervermögens umgesetzt wird. Es gibt keine oder kaum Beschränkungen für die Umsetzung der individuellen Asset-Allokation.

Durch einen Wegfall von Beschränkungen für Investments, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb generieren, bieten sich nun für Stiftungen und kirchliche Vermögen deutlich mehr Opportunitäten bei der Umsetzung ihrer strategischen Asset-Allokation. Investitionen in professionell gemanagte Private-Debt-Fonds können nun beispielsweise anstelle von renditeschwachen Anleihen erfolgen. Private-Equity-Investments können nun unabhängig davon, ob der Fondsanbieter sich bereit erklärt hat einen vermögensverwaltenden Feeder-Fonds anzubieten, eingegangen werden.