VerlustabzugWarum Aktionäre jetzt Einspruch einlegen sollten
Der Gesetzgeber nutzte die Ausgleichsregel in Paragraf 20 Absatz 6 Satz 1 EStG schon mehrfach, um den Verlustabzug zulasten der Anleger einzuschränken. Das ist verfassungrechtlich bedenklich, ...Der Gesetzgeber nutzte die Ausgleichsregel in Paragraf 20 Absatz 6 Satz 1 EStG schon mehrfach, um den Verlustabzug zulasten der Anleger einzuschränken. Das ist verfassungrechtlich bedenklich, erklären die EY-Experten Sven Oberle und Meik Kranz. Die Chancen stünden daher gut, dass das Bundesverfassungsgericht bald zu einem anlegerfreundlichen Urteil gelangt.