Neue Standards bei Zertifikaten DDV und Verbandsmitglieder erstellen Nachhaltigkeitskodex

Henning Bergmann vom Deutschen Derivate Verband

Henning Bergmann vom Deutschen Derivate Verband: Zusammen mit 15 Verbandsmitgliedern hat man einen Nachhaltigkeitskodex erarbeitet. Foto: DDV

Der Deutsche Derivate Verband (DDV) verständigt sich mit seinen 15 ordentlichen Mitgliedern auf einheitliche Produkt- und Transparenzstandards für nachhaltige strukturiere Wertpapiere. Damit wollen der DDV und die Emittenten dem Trend gerecht werden, dass zunehmend mehr Anleger ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Letztlich soll Investoren ein breites nachhaltiges Produktspektrum an strukturieren Wertpapieren für die individuelle Geldanlage zur Verfügung stehen. Der DDV-Nachhaltigkeitskodex soll Startschuss dafür sein. Oberste Prämisse seien Transparenz und Verlässlichkeit, um so Vertrauen zu schaffen.

>>Zum Download des Nachhaltigkeitskodex des DDV

Henning Bergmann, geschäftsführender DDV-Vorstand: „Wir als Branche und als DDV bekennen uns ganz klar zur Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Es ist eine der großen Aufgaben unserer Zeit und zu Recht haben sowohl die EU als auch die deutsche Politik dieses Thema auf ihrer Agenda.“

Der DDV-Nachhaltigkeitskodex unterscheidet zwei Gruppen nachhaltiger Produkte: ESG-Produkte und Impact-Produkte. Bei Ersteren legt der Emittenten Nachhaltigkeitskriterien fest und wendet diese später offen an. Impact-Produkte verfolgen dagegen ein oder mehrere Nachhaltigkeitsziele: Der Emittent finanziert dabei mit einem Betrag Wirtschaftsaktivitäten – anfänglich mindestens der Nettoemissionserlös des Produkts –, die zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beitragen. Das können grüne und/oder soziale Ziele sein. Die Nachhaltigskeitsstandards legt der Emittent fest. Dies könnten Grundsätze wie der UN Global Compact oder die UN Principles for Responsible Banking sein.

Von den regulatorischen Vorgaben werden derzeit nicht alle Finanzprodukte erfasst. Auch strukturiere Wertpapiere fallen aktuell nicht unter die EU-Offenlegungsverordnung. „Wir gehen davon aus, dass die Branche die Pflichten gleichwertig umsetzen wird. Der DDV spricht sich dafür aus, dass die Regulierung perspektivisch alle Finanzprodukte mit ihren Besonderheiten berücksichtigt“, so Bergmann.

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