Cum-Ex-Geschäfte J. Safra Sarasin zahlt 45 Millionen Euro an Erwin Müller

Der Drogerie-Unternehmer Erwin Müller bekommt von der Bank J. Safra Sarasin im Streit um unzureichende Anlageberatung rund 45 Millionen Euro erstattet. Das Institut habe keine weiteren Rechtsmittel gegen das Berufungsurteil eingelegt, das damit rechtskräftig sei, zitiert das „Handelsblatt“ das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart.

Die Richter hatten Mitte September ein Urteil des Landgerichts Ulm bestätigt, wonach die Bank den Unternehmer bei einer im Jahre 2011 getätigten Anlage unzulänglich informiert habe. Zudem habe das Institut den Fonds, in den die Anlage floss, nicht hinreichend mit banküblichem kritischem Sachverstand geprüft. J. Safra Sarasin hatte daraufhin angekündigt, den Gang nach Karlsruhe prüfen zu wollen.

In dem Prozess ging es um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte der Bank. Die Anlagegelder von vermögenden Kunden wie Müller flossen in Aktienfonds wie den Sheridan-Fonds. Die Manager kauften kurz vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft deren Aktien (cum) und verkauften sie nach der Versammlung und damit nach der vom Kurswert abgezogenen Dividende direkt wieder (ex).

Der Sheridan-Fonds kassierte die Dividenden und das Management berief sich beim Bundeszentralamt für Steuern auf ein zwischenstaatliches Abkommen, wonach ihnen der deutsche Staat die Kapitalertragsteuer auszahlte. Als das deutsche Finanzamt das Schlupfloch entdeckte, wurden die Fonds wertlos und Sarasin-Kunden erlitten teils Totalverluste.

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Weitere prominente Vermögende wie AWD-Gründer Carsten Maschmeyer samt Ehefrau Veronica Ferres sowie der Fußballtrainer Mirko Slomka hatten Geld in die Fonds angelegt. Maschmeyer & Co. haben sich zwischendurch mit dem Institut in einem Rechtsstreit geeinigt. Fleischunternehmer Clemens Tönnies liegt noch im Rechtsstreit mit J. Safra Sarasin.

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