45 Millionen Euro für Drogerieunternehmer J. Safra Sarasin verliert Berufung gegen Erwin Müller

Die Bank J. Safra Sarasin hat im Streit um unzureichende Anlageberatung auch in zweiter Instanz gegen Drogerie-Unternehmer Erwin Müller verloren. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ berichtet, hat das Stuttgarter Oberlandesgericht entschieden, dass das Institut rund 45 Millionen Euro an Müller zahlen muss. Die Stuttgarter Richter bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Ulm vom Mai 2017.

Die Bank habe den Unternehmer bei einer im Jahre 2011 getätigten Anlage unzulänglich informiert, zitiert die „NZZ“ aus der Urteilsbegründung. Zudem habe das Institut den Fonds, in den die Anlage floss, nicht hinreichend mit banküblichem kritischem Sachverstand geprüft. J. Safra Sarasin prüft laut Bericht nun den Gang nach Karlsruhe.

In dem Prozess ging es um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte der Bank. Die Anlagegelder von reichen Kunden wie Müller flossen in Aktienfonds wie den Sheridan-Fonds. Die Manager kauften kurz vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft deren Aktien (cum) und verkauften sie nach der Versammlung und damit nach der vom Kurswert abgezogenen Dividende direkt wieder (ex).

Der Sheridan-Fonds kassierte die Dividenden und das Management berief sich beim Bundeszentralamt für Steuern auf ein zwischenstaatliches Abkommen, wonach ihnen der deutsche Staat die Kapitalertragsteuer auszahlte. Als das deutsche Finanzamt das Schlupfloch entdeckte, wurden die Fonds wertlos und Sarasin-Kunden erlitten teils Totalverluste.

Weitere prominente Vermögende wie AWD-Gründer Carsten Maschmeyer samt Ehefrau Veronica Ferres sowie der Fußballtrainer Mirko Slomka hatten Geld in die Fonds angelegt. Maschmeyer & Co. haben sich zwischendurch mit dem Institut in einem Rechtsstreit geeinigt. Fleischunternehmer Clemens Tönnies liegt noch im Rechtsstreit mit J. Safra Sarasin.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen