Die im Zusammenhang mit „Cum-Ex“-Geschäften angekündigte Einziehung von rund 176 Millionen Euro der Warburg-Bank wurden von der Staatsanwaltschaft Bonn ausgesetzt. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde am Freitag. Die Hamburger Privatbank habe geltend gemacht, die Zahlung bereits an das Finanzamt Hamburg geleistet zu haben. Dies prüft nun das Landgericht Bonn.
Warburg: „Vom Finanzamt festgesetzte Steuern vollständig beglichen“
Am Donnerstag hatten verschiedene Medien über die Zahlungsaufforderung berichtet, mit der das erste rechtskräftig gewordene Urteil des Landgerichts Bonn in der „Cum-Ex“-Affäre umgesetzt werden sollte. Im Juli 2021 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil bestätigt, womit die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Millionen Euro verpflichtet worden war.
Ein Warburg-Sprecher betonte, die Bank habe die Forderung bereits beglichen. „Mit den durch Warburg geleisteten Rückzahlungen an das Finanzamt in Hamburg (im Steuerverfahren) sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäfte der Warburg Bank für die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollständig beglichen.“
In Folge der Aufarbeitung der Cum-Ex-Affäre sind die Gesellschafter von M.M. Warburg & CO vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gezogen. Max Warburg und Christian Olearius fühlen in ihren Menschenrechten verletzt – der von ihrem Anwalt eingereichte Antrag läuft gegen die Bundesrepublik Deutschland.