Wegen Solvency-II-Taxonomieversion Bafin empfiehlt Versicherern Testeinreichung

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Wegen Solvency-II-Taxonomieversion
Bafin empfiehlt Versicherern Testeinreichung
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Mark Branson, Chef der Bafin.

Mark Branson, Präsident der Bafin: Die Finanzaufsicht identifizierte Schwierigkeiten bei Quartalsberichten einiger Versicherer. Foto: Sepp Spiegl

Bei der Umstellung auf die Solvency-II-Taxonomieversion 2.8.0. holpert es. Die Finanzaufsicht Bafin empfiehlt Versicherungsunternehmen, die nach Solvency-II meldepflichtig sind, deshalb Testmeldungen vor den nächsten Meldeterminen einzureichen. Grund: Als die Versicherer ihre ersten Quartalsmeldungen eingereicht haben, wurden Schwierigkeiten identifiziert,

Durch Testmeldungen ist es möglich, klärungsbedürftige Sachverhalte frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Die Bafin empfiehlt, hierzu auch ihre Veröffentlichung vom 27. November 2023 zu beachten, in welcher die neuen technischen Standards samt Taxonomie detailliert dargelegt sind.

 

Die Berichtspflicht nach der neuen Taxonomie beginnt mit dem Bericht über das vierte Quartal 2023. Der entsprechende Meldetermin für Solo-Unternehmen ist der 5. Februar 2024, für Gruppen der 18. März 2024. Zudem muss auch die Jahresmeldung 2023 nach der neuen Taxonomie erfolgen. Solo-Unternehmen müssen ihre Jahresmeldung bis zum 8. April 2024 einreichen, Gruppen bis zum 21. Mai 2024.

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