Auswertung von EET-Vorlagen Viele Zielfonds liefern PAI-Daten – doch es gibt Unterschiede

Jegor Tokarevich (l.) und Michael Zhang

Jegor Tokarevich (l.) und Michael Zhang: Foto: Substance Over Form Ltd.

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Mit Blick auf ESG-Anforderungen ist das Jahr 2023 ein wichtiges für regulierte EU-Finanzinvestoren. Die Gründe dafür: Regulierungen wie SFDR und NFRD. Für alternative Investmentmanager bedeutet das, dass Sie Vorbereitungen für das Berichtsjahr 2023 treffen müssen. Dafür ist vor allem die ESG-Datenlage für alternative Investments wichtig. 

Zur Erinnerung: Als Offenlegungsanforderungen sind SFDR und NFRD für institutionelle Endinvestoren in der Europäischen Union relevant. Die als SFDR abgekürzte Sustainable Finance Disclosures Regulation betrifft unter anderem europäische Lebensversicherer, Pensionsfonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften in der EU. Das nun erreichte zweite Level der Regulatorik verpflichtet diese Investoren mit mehr als 500 Mitarbeitern dazu (nach Artikel 4 der SFDR), auf ihrer Webseite ein Statement zu Principal Adverse Impacts – kurz: PAI – zu veröffentlichen. Geschehen muss das bis zum 30. Juni jedes Jahres für das jeweils vorangegangene Jahr – das Berichtsjahr 2022 bildete den Auftakt, nun werden die 2023 dazu veröffentlichten Statements geprüft.

 

Für die Statements bitten Investoren die Asset Manager, jährlich PAI-Daten über das European ESG Template – kurz: EET – zu liefern. Das EET hat sich zum Marktstandard etabliert. Wichtig sind vor allem die verpflichtenden einzelnen PAI-Werte, aber auch jeweils dazugehörige Quoten wie die PAI Coverage Ratio für entsprechende Datenabdeckung und die PAI Eligibility Ratio für den Anteil von relevanten Investments. Damit Investoren die Daten fristgerecht für ihre Statements verarbeiten können, müssen Asset Manager das ausgefüllte EET erfahrungsgemäß zwischen dem 31. März und 15. Mai im auf das Berichtsjahr folgende Jahr liefern. Heißt: Anfang bis Mitte 2024 sollten die Daten den Investoren für das Geschäftsjahr 2023 vorliegen. 

EET-Vorlagen sollen Asset Managern und Investoren helfen

Nun zur zweiten Offenlegungspflicht: NFRD steht für Non-Financial Reporting Directive, die Regulierung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung betrifft „Unternehmen im öffentlichen Interesse“ – respektive NFRD-Investoren. Dazu zählen aufgrund ihrer Größe viele Versicherungsinvestoren aus der Europäischen Union. Die ab 2025 geltende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert den NFRD-Geltungsbereich, so dass er noch mehr Investoren wie einige Banken und Sparkassen sowie Asset Manager betreffen könnte. 

Für die Berichtsjahre 2021 und 2022 mussten finanzielle NFRD-Investoren ausschließlich Taxonomie-Eignungsquoten veröffentlichen. Für das Berichtsjahr 2023 steigen die Anforderungen deutlich. So müssen Investoren neben den Taxonomie-Eignungsquoten zusätzlich erstmalig zahlreiche Kennzahlen zur Taxonomie-Konformität veröffentlichen. Diese Kennzahlen sind aber deutlich mehr und auch aufwändiger zu erheben. Die NFRD-Veröffentlichungsfristen sind enger und interne Weiterverarbeitungsprozesse komplexer als bei der SFDR, so dass Asset Manager die NFRD-Daten typischerweise schon Ende Januar im Folgejahr liefern müssen.  

In Bezug auf die Reporting-Vorlagen ist die NFRD ebenfalls anders als die SFDR. Aus zwei Gründen: Zum einen müssen verschiedene Investorengruppen verschiedene Vorlagen veröffentlichen – so unterscheiden sich zum Beispiel die Vorlagen von Banken- und Versicherungsinvestoren, die von der NFRD erfasst sind. Zum anderen existiert aktuell keine Marktstandardvorlage für den Austausch von NFRD-Daten zwischen Asset Managern und NFRD-Investoren.

 

Das EET kann aktuell für die NFRD-Zwecke leider nicht verwendet werden, obwohl es eigentlich gut dazu passen würde. Aus diesem Grund haben wir über den Bundesverband Alternative Investments (BAI) dem für das EET zuständige Gremium, der Findatex, vorgeschlagen, zusätzliche NFRD-Datenpunkte in das EET aufzunehmen. Zudem haben wir einen Vorschlag für ein konkretes Template unterbreitet, die NFRD-Versicherungsinvestoren verwenden können. Für Investoren ist dieser Vorschlag auf der BAI-Internetseite abrufbar.

Zielfonds im Visier der Datenauswertung

Das Problem: Diese Vorlagen müssen natürlich auch ausgefüllt werden. Oft hört man dann folgende Aussage: „Illiquide Fonds liefern eh nicht“. Doch die Daten zeigen aus unserer Erfahrung heraus etwas anderes. Denn ein wesentlicher Anteil von illiquiden Zielfonds liefert EETs, ein Großteil auch in einer ausreichenden Qualität. So haben von ungefähr 800 illiquiden Fonds deutlich über 300 fristgerecht ein EET geliefert.