Schwung für Marktsegment EU verabschiedet Green-Bond-Standard für einheitliche Anforderungen

Grünstreifen zwischen der Europäischen Investitionsbank (links) und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg

Grünstreifen zwischen der Europäischen Investitionsbank (links) und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg: Die EU will einen neuen Standard für Green Bonds schaffen. Foto: Imago Images / Westend61

Die Europäische Investitionsbank emittierte bereits 2007 die erste grüne Anleihe. Nun will die Europäische Union weiter grüne Anleihen voranbringen. Deshalb wurde jüngst der EU-Green-Bond-Standard auf den Weg gebracht. Die neue Verordnung muss zwar von den EU-Staaten verabschiedet werden, dies gilt jedoch als Formalität. Sollte alles seinen Gang nehmen, tritt der neue Standard Ende 2024 in Kraft. Darauf weist Metzler Asset Management in seinem neustem ESG-Update hin.

Das Ziel der EU ist es, Anlegern Orientierung zu geben und einem Greenwashing von Anleihen vorzubeugen. Emittenten sollen ihre Anleihen nur dann als „europäische grüne Bonds“ („EuGBs“) bezeichnen können, wenn sie strengen Transparenz- und Offenlegungsanforderungen
nachkommen und die Emissionserlöse in mit der EU-Taxonomie konforme Projekte investiert
werden.

Flexibilitätsrahmen soll Emittenten unterstützen 

Positiv sei hierbei zu bewerten, dass die EU mit einem Flexibilitätsrahmen den Emittenten entgegenkomme, damit der neue Standard auch von Anfang an verwendet werden könne. Denn bis zu 15 Prozent der Emissionserlöse der EU-Green-Bonds können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Wirtschaftsaktivitäten investiert werden, die aktuell nicht von der Taxonomie erfasst sind. Dieser Flexibilitätsrahmen soll in den kommenden Jahren noch einmal neu beurteilt und bei Bedarf angepasst werden. 

 

Um mögliche nachträgliche Anpassungen der EU-Taxonomie-Kriterien zu berücksichtigen,
ist außerdem eine Übergangsfrist von sieben Jahren vorgesehen. Nicht umgehend investierte
Emissionserlöse stehen innerhalb dieser Frist unter Bestandsschutz, für sie gelten weiterhin die zum Emissionszeitpunkt gültigen Bewertungskriterien.

Factsheets müssen veröffentlicht werden

Vor der EuGB-Emission sind Emittenten dazu verpflichtet, ein „Green Bond Factsheet“ zu veröffentlichen, in dem unter anderem darüber informiert wird, in welche Projekte investiert wird. Dabei besteht die Verpflichtung zu einer sogenannten „Second Party Opinion“,
das heißt, die Angaben im Factsheet müssen durch eine externe Partei wie eine Nachhaltigkeitsagentur überprüft werden.

Damit die Prüfung einem strengen Gütesiegel gleichkommt, müssen alle externen
Prüfer bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma registriert sein und entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen aufweisen können. Während der Laufzeit des EuGB gelten weitere Offenlegungspflichten.

So müssen jährliche Berichte zur Mittelverwendung („allocation reports“) und mindestens
einmalig ein Wirkungsbericht („impact report“) veröffentlicht werden. Die Allokationsberichte müssen wiederum extern geprüft werden.

Standards konkurrieren miteinander 

Neben den expliziten Anforderungen für EuGBs empfiehlt die Verordnung optionale Offenlegungsprinzipien für weitere nachhaltigkeitsbezogene Anleihen, die in der EU ausgegeben werden, wie „Sustainability-Linked Bonds“. An dieser Stelle konkurriert der EU Green Bond
Standard mit weiteren Standards für grüne Anleihen.

Zu den gängigsten Standards zählen die „Green Bond Principles“ der ICMA (International Capital Market Association) und die „Climate Bond Standards“ der CBI (Climate Bond Initiative). Beide sind etablierte Standards, die wie der EU Green Bond Standard freiwilligen Charakter haben, sich von letzterem aber teilweise unterscheiden.

So ist die Verwendung der Emissionserlöse bei allen Standards grundsätzlich für grüne Investitionsprojekte vorgesehen. Bei den Green Bond Principles der ICMA stehen dafür breit definierte Umweltkategorien für die Zuordnung der Erlöse zur Auswahl. Spezifischer und
detaillierter fällt die Beschreibung möglicher Investitionsvorhaben im Rahmen des Climate Bond Standards aus. Eine eigene Taxonomie soll hier zusätzlich die Konformität der Projekte mit dem Pariser Klimaabkommen sicherstellen. Der EU-Green-Bond-Standard hingegen verlangt, dass die Emissionserlöse zu mindestens 85 Prozent zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie beitragen, hierbei ist der Flexibilitätsrahmen von 15 Prozent berücksichtigt.

Neuer Schwung für den Markt

Der neue EU Green Bond Standard dürfte dem noch jungen europäischen Marktsegment für grüne Anleihen neuen Schwung verleihen, glauben die Autoren von Metzler. Denn noch dominieren hier die konventionellen Anleihen. Metzler Asset Management weist in dem Bericht daraufhin, dass von den mehr als 3.700 Anleihen umfassenden Universum für Euro-denominierte Investmentgrade-Senior-Anleihen grüne Anleihen nach Angaben von WM Datenservice gerade einmal 14,3 Prozent aller Anleihen ausmachen.

Mit Blick auf die Emittenten haben annähernd ein Drittel der Unternehmen mindestens eine grüne Anleihe emittiert. Ein kleiner Anteil (5,3 Prozent) hat nur grüne Anleihen ausstehend. Überraschend dabei: Emittenten ausschließlich grüner Anleihen weisen im Mittel nur unwesentlich höhere MSCI-ESG-Rating-Scores (7,3) auf als Emittenten ausschließlich konventioneller Anleihen (7,2).

Steigende Renditen

Mit Blick auf die Renditen von grünen Anleihen erklären die Autoren des Reports, dass diese in den vergangenen zwölf Monaten stark gestiegen sind. Aktuell belaufe sich die Rendite auf im Durchschnitt 4,2 Prozent bei einer mittleren Laufzeit von fünfeinhalb Jahren. 

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