Am Beispiel der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung So sichert die frühzeitige Errichtung den Erfolg von Familienstiftungen

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Der entscheidende Aspekt ist hierbei weniger das Geld, das bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen fließen könnte: Die an Henrik Thiele geflossenen 25 Millionen Euro sind eine mehr als auskömmliche Summe. Sondern es geht in der Regel um familiäre Logiken von Wertschätzung und Vertrauen und die langfristige Einbindung in die aufgebauten Strukturen. Zugleich sind gegebenenfalls gegen die Stiftung Pflichtteilsergänzungsansprüche möglich. Auch das zeigt, wie wichtig es ist, Familienmitglieder auf Augenhöhe – auch kontrovers in der Sache – in den Prozess einzubeziehen, um diese Konflikte zu verhindern.

Die Familienstiftung bietet die Möglichkeit, die Systeme „Familie“ und „Unternehmen“ differenziert zu betrachten und Lösungen für die Versorgung der Familie einerseits zu schaffen und andererseits das Unternehmen bestmöglich weiterzuentwickeln. So können Familienmitglieder gemäß ihren Kompetenzen in die Stiftung und/oder stiftungsverbundene Unternehmen eingebunden werden. Als Mitarbeiter des Unternehmens erhalten sie entsprechende Gehälter und können sich beruflich verwirklichen. Das ist aber eben strikt getrennt von der eigentlichen Verwaltung der Vermögenswerte über die Stiftung und hilft dabei, Einflussmöglichkeiten etcetera sorgsam zu trennen und zukunftsorientiert zu gestalten.

Frühzeitige Errichtung der Familienstiftung kann Streitigkeiten verhindern

Um exakte Regelungen geht es auch beim Einsatz des Testamentsvollstreckers. Spricht eine Verfügung, wie im Falle von Heinz Hermann Thiele, nur von einer „angemessenen“ Vergütung, kann dies zu Schwierigkeiten führen, da die Angemessenheit vor allem im Streitfall immer in Frage gestellt werden wird. Die Empfehlung lautet daher, auch die Einbindung von Beratern und des Testamentsvollstreckers grundsätzlich exakt zu regeln.

 

 

 

Das bedeutet: Die frühzeitige Errichtung einer Familienstiftung hilft Familien dabei, solche Streitigkeiten wie in dem bekannten Fall zu verhindern. Durch die individuell gestaltete Stiftungssatzung werden alle Fragen zum Umgang mit dem Familienvermögen frühzeitig geklärt und in eine Form gegossen, von der gegen den Willen des Stifters nicht abgewichen werden kann. Daher regelt die Familienstiftung die Fragen, die im herkömmlichen Erbfall der Testamentsvollstrecker klären müsste. Die Stiftungssatzung nimmt also das vorweg, das der Testamentsvollstrecker von sich aus ausfüllen muss: den Willen des Erblassers zu vollziehen und dabei genau dessen Partitur zu treffen. 

Zu guter Letzt sollte auch die Reputation von Familie und Unternehmen beachtet werden. Gerade bei bekannten Unternehmen können erhebliche Ansehensschäden durch nachträgliche Konflikte und Prozesse entstehen. Auch diese gilt es durch eine transparente Planung unter Einbindung aller Beteiligten zu vermeiden.

Über den Autor:

Thorsten Klinkner ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmerkompositionen (Eigenschreibweise: UnternehmerKompositionen). Die Rechts- und Steuerberatungskanzlei ist ein Spezialdienstleister für die Begleitung von Stiftern und Stiftungen im deutschsprachigen Raum. Klinkner entwickelt für Unternehmerpersönlichkeiten und vermögende Familien in einem vernetzten Beratungsansatz individuelle Stiftungsstrategien und schafft branchenübergreifend zukunftsorientierte Eigentümerstrukturen. Er ist zudem Stiftungsvorstand mehrerer unternehmensverbundener Familienstiftungen sowie einer unternehmensverbundenen gemeinnützigen Stiftung. Neben der Errichtung von Stiftungen, veröffentlicht er regelmäßig Bücher und Artikel rund um das Stiftungsrecht und dessen praktische Anwendung im In- und Ausland.

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