Am Beispiel der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung So sichert die frühzeitige Errichtung den Erfolg von Familienstiftungen

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Am Beispiel der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung
So sichert die frühzeitige Errichtung den Erfolg von Familienstiftungen
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Thorsten Klinkner

Thorsten Klinkner: „Aktives Unternehmertum ist unter dem Dach der Stiftung problemlos möglich und in der Praxis der Konzeption unternehmensverbundener Stiftungs-Strukturen ein wesentliches Thema, auf den die Stiftungserrichtung frühzeitig ausgerichtet werden sollte.“ Foto: Unternehmerkomposition

Am 23. Februar 2021 verstarb mit Heinz Hermann Thiele einer der bedeutenden deutschen Industriellen. Der 1941 geborene Jurist und Unternehmer war Hauptaktionär der Vossloh AG (Bahninfrastruktur) und der Knorr-Bremse AG (Bremssysteme für Schienen- und Nutzfahrzeuge) sowie zweitgrößter Einzelaktionär der Lufthansa. Im Mai 2020 führte Bloomberg Heinz Hermann Thiele mit 15,5 Milliarden US-Dollar auf Platz 74 der weltweit reichsten Menschen. Das „Manager Magazin“ wiederum zählte ihn mit seiner Familie 2020 zu den acht reichsten Deutschen, mit einem Vermögen von rund 17 Milliarden Euro. Thiele hatte die Knorr-Bremse AG als Angestellter 1985 von den Eigentümern in einer Existenzkrise übernommen und zum Weltmarktführer in dem Segment gemacht. Das Aktienpaket, das laut eines Berichts der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ 59 Prozent der Anteile an der Knorr-Bremse AG umfasst, bildet auch den Kern des Familienvermögens.

Um die Erbangelegenheiten rund um das Vermögen Heinz Hermann Thieles zu regeln, wurde ein Testamentsvollstrecker eingesetzt. Zwischen diesem und der Witwe Nadia Thiele ist ein Rechtsstreit unter anderem aufgrund der Vergütung des Testamentsvollstreckers entbrannt. Dieser soll laut Testament nach der neuen „Rheinischen Tabelle“ bezahlt werden. Demnach dürfen bei großen Erbschaften 1,5 Prozent des in Frage stehenden Vermögens berechnet werden. Damit könnte das Mandat für den Testamentsvollstrecker 225 Millionen Euro oder mehr wert sein. Mittlerweile hat sich der Testamentsvollstrecker laut Medienberichten mit seinen Vergütungsansprüchen durchgesetzt.

Errichtung der Familienstiftung zu Lebzeiten noch nicht abgeschlossen

Auch um die Familienstiftung, in die Heinz Hermann Thiele seine Anteile an der Vossloh AG und Lufthansa AG testamentarisch eingebracht hat, um sein Lebenswerk langfristig abzusichern, gibt es nun Streit. Laut einem Medienbericht hatte die Witwe Nadja Thiele gegen die Entscheidung der Stiftungsaufsicht geklagt, um damit die Zulassung der Stiftung anzufechten. Das blieb erfolglos, die Regierung von Oberbayern hat die Stiftung am 6. April anerkannt. Der Sohn von Heinz Hermann Thiele hatte bereits 2017 für 25 Millionen Euro auf seinen Erbanspruch verzichtet, wollte diesen Schritt aber zuletzt ohne Erfolg rückgängig machen. Zudem war die Errichtung der Familienstiftung zu Lebzeiten noch nicht abgeschlossen.

Aktives Unternehmertum ist unter dem Dach der Stiftung problemlos möglich

Was können Unternehmer und potenzielle Stifter aus diesen Vorgängen lernen? Die frühzeitige Errichtung im mittleren Lebensalter einer Familienstiftung kann Familien dabei helfen, solche Streitigkeiten ohne kostenintensive Prozesse zu lösen. Eine Errichtung zu Lebzeiten hat viele Vorteile, weil sich die stifterischen und unternehmerischen Aktivitäten dann langfristig miteinander verzahnen lassen. Aktives Unternehmertum ist unter dem Dach der Stiftung problemlos möglich und in der Praxis der Konzeption unternehmensverbundener Stiftungs-Strukturen ein wesentliches Thema, auf den die Stiftungserrichtung frühzeitig ausgerichtet werden sollte. Denn das ist der Aspekt, den die unternehmensverbundene Familienstiftung besonders attraktiv macht. Die Möglichkeit, Vermögensschutz, Vermögensentwicklung und Vermögensnutzung miteinander bestmöglich in Einklang zu bringen. Und das ist dann vor allem interessant, wenn der Stifter noch hinreichend Zeit hat, diese Möglichkeiten zu nutzen durch eigene Kraft und Kompetenz die Entwicklung des eingebrachten Vermögens voranzubringen.

 

 

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Ein weiterer Vorteil, die Stiftung zu Lebzeiten zu errichten, sind die zu sammelnden Erfahrungen. Das bezieht sich sowohl auf die Absicherung als auch auf die Förderung der Familie sowie die Steuerung der unternehmerischen Beteiligungen durch die Familienstiftung als Holding. Die nächsten Generationen können über die Stiftung an Vermögensverantwortung und Vermögensmanagement herangeführt werden. Gegebenenfalls kann der Stifter die Satzung auch noch einmal zu Lebzeiten anpassen. Nach dem Tod geht das nicht mehr, es sei denn, der Stifter hat der nächsten Generation Änderungskompetenzen gegeben.

Familienstiftung nicht mit Blick auf die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen gestalten

Auch die Frage des Pflichtteils bewegt Stifter in der Praxis immer wieder. Damit ist der Anteil gemeint, der Ehegatten und Kindern am Erbe zusteht, auch wenn sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Durch die Errichtung einer Familienstiftung können Pflichtteilsansprüche vermieden werden, da das Vermögen schließlich der Stiftung gehört und sich Pflichtteilsansprüche von Angehörigen nicht mehr auf diesen Teil des Vermögens beziehen können. Die Familienstiftung sollte aber nicht mit Blick auf die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen gestaltet werden. Vielmehr ist empfehlenswert, alle Beteiligten schrittweise in die Überlegungen zur Gestaltung der Vermögensnachfolge einzubeziehen.