Folgen der EU-Regulierung Immobilienfonds werden grün

Seite 2 / 2

Offenlegungsverordnung ist am weitesten fortgeschritten

Weiter fortgeschritten und konkreter als die Taxonomie-Verordnung ist die Offenlegungsverordnung. Bereits am 7. März 2019 einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf das Regelwerk, das alle Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und Asset Manager betrifft. Das Ziel: Die Unternehmen werden verpflichtet, die Nachhaltigkeit in ihre Entscheidungsprozesse bei Investitionen zu integrieren und dies den Anlegern transparent zu machen.

Künftig werden Fondsanbieter und Asset Manager bereits bei Auflage eines Fonds das Thema Nachhaltigkeit in die Anlagestrategie aufnehmen müssen und hierzu eine Aussage machen. Konkret bedeutet das, dass das Thema beispielsweise auch bei der Formulierung der Objektstrategie, der Due Diligence, der Erwerbsvorlage, bei Maßnahmen zur Bestandsoptimierung und zum Beispiel auch im Rahmen von Reportings zu berücksichtigen ist.

Eine weitere Pflicht für die KVGen ist die Offenlegung gewisser Informationen zum Thema Nachhaltigkeit auf ihrer Webseite. Unter anderem muss öffentlich gemacht werden, wie ESG und daraus resultierende Risiken bei der Anlagestrategie, dem Investmentprozess und der Vergütungspolitik berücksichtigt werden. 

Fazit: Die Ausführungen zeigen, dass ESG ein komplexes Thema ist, das in den kommenden Jahren schrittweise auf die Immobilienfondsbranche zukommt. Da das Thema bei vielen institutionellen Anlegern eine immer wichtigere Rolle spielt, sollten sich KVGen und Asset Manager zu einem frühen Zeitpunkt darauf vorbereiten. Die Offenlegungen über die Integration der Nachhaltigkeit in die Anlagestrategie und den Investmentprozess auf der Webseite müssen bereits zum 10. März 2021 erfolgen. 

Eine frühzeitige Vorbereitung auf das Thema ist wichtig, da nicht nur neu aufgelegte Fonds, sondern auch alle bestehenden Fonds sich künftig mit den dann definierten grünen Kriterien messen lassen müssen. Dies könnte sogar so weit gehen, dass es zu Abschlägen auf den Wert von Immobilien oder Fonds kommt, weil sie nicht ESG-konform sind. 


Über den Autor:
Michael Schneider ist ein Geschäftsführer der Intreal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft. Das Unternehmen ist als Service-KVG auf die Auflage und Administration von Immobilienfonds spezialisiert. In seiner beruflichen Laufbahn hat Schneider unter anderem für die Deka Immobilien Investment KVG gearbeitet. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen