Folgen der EU-Regulierung Immobilienfonds werden grün

Michael Schneider, Geschäftsführer des Immobilienspezialisten Intreal, erläutert in seinem Gastbeitrag, welche Folgen die zunehmende Nachhaltigkeitsregulierung für Anbieter und Verwalter von Immobilienfonds hat.

Michael Schneider, Geschäftsführer des Immobilienspezialisten Intreal, erläutert in seinem Gastbeitrag, welche Folgen die zunehmende Nachhaltigkeitsregulierung für Anbieter und Verwalter von Immobilienfonds hat. Foto: Intreal

Das Thema ESG ist im Tagesgeschäft professioneller Kapitalmarktteilnehmer ständig präsent. Die drei Buchstaben stehen für die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – nämlich Environmental (E, Ökologie), Social (S, Soziales) und Governance (G). Vor allem institutionelle Investoren, aber auch Privatanleger wünschen sich immer häufiger Investments, die „grünen“ Kriterien genügen. Was relevante grüne Kriterien sein können, wird aber – teilweise sehr kontrovers – diskutiert und individuell interpretiert. 

Spätestens seit die Europäische Union (EU) im März 2018 ihren Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt hat, ist jedem Akteur in der Fondsbranche klar, dass das Thema in den kommenden Jahren auch im Fokus der europäischen und nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden stehen und so auch eine notwendige Konkretisierung und Standardisierung erfahren wird. Aktuell gibt es vier ESG-Projekte, die die EU parallel vorantreibt.

Das erste Projekt ist die Taxonomie-Verordnung. Es handelt sich dabei um einen Kriterienkatalog, der für verschiedene Branchen definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten nachhaltig sind. Daneben arbeitet die EU an der Benchmark-Verordnung. In diesem Rahmen werden Benchmarks für geringe CO2-Emissionen definiert. Das Ziel ist es, die Nachhaltigkeit von Fonds und Investitionen an sich zu quantifizieren und somit vergleichbar zu machen.

Das dritte Regelwerk aus dem Bereich Nachhaltigkeit ist die sogenannte Offenlegungsverordnung, die Vorgaben zur Integration von ESG in Entscheidungsprozesse und in Bezug auf die Kommunikation an die Anleger macht. Die vierte regulatorische Baustelle ist die Integration der Nachhaltigkeit in die Anlageberatung und den Vertrieb. Zu diesem Zweck müssen verschiedene Richtlinien wie zum Beispiel Mifid II (Vertrieb von Finanzinstrumenten), IDD (Versicherungsvertrieb) und die AIFM-Richtlinie (Regulierung der Manager von Alternativen Investmentfonds, AIF) angepasst werden.

Taxonomie formuliert sechs Umweltziele

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Die vier Regelwerke greifen teilweise ineinander und sind aktuell unterschiedlich weit fortgeschritten. Für die Taxonomie wurde ein erster Entwurf Mitte 2019 vorgelegt. Als Richtschnur werden hierin zunächst sechs Umweltziele festgelegt. Hierzu gehören die Eindämmung des Klimawandels (1), die nachhaltige Nutzung von Wasser und Meeren (2), die Förderung von Kreislaufwirtschaften (3), der Schutz von gesunden Ökosystemen (4), die Verhinderung von Umweltverschmutzungen (5) und die Anpassung an neue Klimagegebenheiten (6). In einem zweiten Schritt werden diese sechs Ziele auf die einzelnen Branchen heruntergebrochen.

Von den insgesamt 414 Seiten des Taxonomie-Reports widmen sich die Seiten 363 bis 386 dem Thema Immobilien. Dort werden die sechs genannten Ziele konkret angewendet auf die folgenden vier Bereiche: Neubau (1), Renovierung von Bestandsimmobilien (2), Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Immobilien und technische Maßnahmen (3) und Ankauf (4).