Nachhaltigkeitspläne der EU Neue Berichtspflichten betreffen alle Anlegergruppen

Magdalena Kuper ist Direktorin der Abteilung Recht beim Fondsverband BVI.

Magdalena Kuper ist Direktorin der Abteilung Recht beim Fondsverband BVI. Foto: BVI

Nachhaltige Investments sind für viele institutionelle Investoren eine Herzensangelegenheit, eine Aufgabe, die aus intrinsischen Motiven heraus als wichtig eingestuft wird. Und zwar nicht nur bei kirchlichen Anlegern, von denen es heißt, sie seien Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit.

Eine aktuelle Studie der Steinbeis-Hochschule in Berlin unter 204 Experten aus Banken, Versicherungen, Kirchen und Pensionskassen zeigt, wie sehr Nachhaltigkeit inzwischen in den Kapitalanlagen professioneller Anleger verankert ist und wo die Reise hingeht. Nur eine Minderheit von 7 Prozent der Befragten schließt nachhaltige Geldanlagen für die Zukunft aus. Der großen Mehrheit wiederum ist es wichtig, dass das investierte Kapital an der „richtigen Stelle“ zum Einsatz kommt. Doch das ist leichter gesagt als getan. Denn dem Markt für nachhaltige Anlagen mangelt es noch immer an Vergleichbarkeit, wie die Europäische Union (EU) moniert.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission ihren Aktionsplan „Sustainable Finance“ vorgelegt, mit dem sie die Kapitalmärkte grüner machen, Ressourcen schonen und Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen lenken will – ein Mammutprojekt, das Investoren und Asset Manager künftig viel Zeit kosten wird. Mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass der Antrieb diesmal nicht von innen kommt. Das Kalkül der EU: Nur wenn sie die Investoren auf grüne Kapitalanlagen trimmt, wird auch die gesamte Wirtschaft Klimarisiken stärker berücksichtigen.

Doch die Zeit drängt, wie sich an der Wortwahl der EU-Kommission ablesen lässt. Sie warnt, die Europäische Union sei immer stärker mit „katastrophalen und nicht vorhersagbaren Konsequenzen der Klimaveränderungen“ konfrontiert. Man müsse also dringend handeln und Kapital mobilisieren. Tatsächlich nimmt die EU-Regulierung für mehr Transparenz nun Fahrt auf. 

Am 7. März 2019 einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf die sogenannte Offenlegungsverordnung – ein Regelwerk, das sämtliche Anbieter am Finanzmarkt betrifft, ganz gleich, ob sie Investmentfonds anbieten oder Versicherungsanlageprodukte, ob sie private oder betriebliche Altersversorgung unters Volks bringen oder individuelle Portfolioverwaltung beziehungsweise die Versicherungs- und Anlageberatung betreiben.

Mit ihren Plänen will die EU Informationslücken verringern, die zwischen den Endanlegern sowie Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Fragen der Nachhaltigkeit bestehen. Einen Vorgeschmack darauf, was damit beispielsweise auf Fondsgesellschaften zukommt, gibt Magdalena Kuper. Die Direktorin der Abteilung Recht beim Fondsverband BVI sagt, alle Fonds hätten künftig die Pflicht zu informieren, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Anlageprozess berücksichtigen. „Das gilt auch für Produkte, die keine nachhaltigen Strategien verfolgen.“