Seit dem 2. August 2022 sind Vermögensverwalter verpflichtet, beim Vertrieb von Fonds und Finanzprodukten Anleger nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Mifid-Novelle zeigt eine Umfrage des Behavioral-Finance-Fintechs Oxford Risk, dass viele Vermögensverwalter sich schwer damit tun, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden in ihre Prozesse einzubeziehen. Viele Unternehmen hätten keinen Zugang zu Tools oder Software, um die ESG-Präferenzen ihrer Kunden zu bewerten.
Selten erfolgreiche Methoden zur Präferenzabfrage integriert
Weniger als ein Fünftel der befragten Vermögensverwalter (17 Prozent) stimmte demnach der Aussage zu, dass deren Unternehmen erfolgreich eine Methode zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden in seine Prozesse integriert hat, obwohl dies in die Mifid-II-Anforderungen aufgenommen wurde. Einer von 10 Befragten war sich nicht sicher, ob dies gelungen sei, ein Prozent gab an, dass es definitiv nicht der Fall ist.
Die Studie wurde unter 210 Vermögensverwaltern in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Italien, der Schweiz und den skandinavischen Ländern durchgeführt, die im Juli 2023 ein Vermögen von 3,2 Billionen Euro verwalteten.
Offenbar mangelt es vielen Vermögensverwaltern an der Institutionalisierung der Präferenzabfrage. Nur 26 Prozent stimmten der Aussage uneingeschränkt zu, dass sie Zugang zu den richtigen Tools oder Software haben, um die Nachhaltigkeitspräferenzen eines Anlegers effektiv zu bewerten. Rund 4 Prozent gaben, dass sie definitiv keinen Zugang dazu haben. Zudem zeigte die Untersuchung, dass nur etwa jeder Vierte die Tools oder Software, die er zur Bewertung der ESG-Präferenzen seiner Kunden einsetzt, nachdrücklich empfehlen würde.
Vermögensverwalter setzen Abfrage grundsätzlich um
Dass die Vorgaben zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in Deutschland vom Gros der Vermögensverwalter umgesetzt wird, hatten kürzlich Mystery-Shopper der Finanzaufsicht Bafin festgestellt. Zwar kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass viele Anlageberater die Mifid-II-Regeln zu lax nehmen. Positiv stach dabei aber heraus, dass 87 Prozent der Testkunden – wie gesetzlich vorgeschrieben – zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt worden seien. Auch stimmten Beraterinnen und Berater ihre Empfehlungen überwiegend auf diese Vorlieben ab.