EU-Offenlegungsverordnung „Alle stochern derzeit irgendwie im Nebel"

Menschen im Nebel

Menschen im Nebel: Orientierungslosigkeit herrscht, was die EU-Offenlegungsverordnung angeht, auch innerhalb der Finanzbranche. Die Politik ist gefordert, für klare Sicht zu sorgen. Foto: Imago Images / Westend61

Ein gutes Jahr ist die EU-Offenlegungsverordnung, die Sustainable Finance Disclosure Regulation oder kurz SFDR, nun alt. Eigentlich klingt ihr Inhalt recht simpel. Sie besagt, dass Fonds in puncto Nachhaltigkeit nach Artikel 6, 8 und 9 klassifiziert werden müssen. Dabei darf ein Artikel-6-Fonds so gut wie alles ins Portfolio nehmen, beispielsweise auch Tabakfirmen. Für institutionelle Investoren, die verpflichtet sind, sich selbst nachhaltig aufzustellen, kommen demnach nur nach Artikel 8 und 9 klassifizierte Fonds infrage.

Wie wohl die meisten Kollegen aus der Branche legt Jürgen Voß dabei seinen Schwerpunkt auf Artikel-8-Fonds. Artikel 9 ist für den Chef der Kapitalanlage der Nürnberger...

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