Neues Gebührenmodell ab 2019 Robo-Advisor Ginmon streicht Erfolgsbeteiligung

Lars Reiner, Gründer und Geschäftsführer von Ginmon, im Gespräch: Der digitale Vermögensverwalter ändert 2019 sein Gebührenmodell und streicht unter anderem die Erfolgsbeteiligung von 10 Prozent.

Lars Reiner, Gründer und Geschäftsführer von Ginmon, im Gespräch: Der digitale Vermögensverwalter ändert 2019 sein Gebührenmodell und streicht unter anderem die Erfolgsbeteiligung von 10 Prozent. Foto: Ginmon

Ginmon wird ab dem 1. Januar 2019 das Gebührenmodell umstellen, verkündet der digitale Vermögensverwalter auf seiner Website unter dem Punkt Gebühren. Weiter heißt es: Statt einer Erfolgsbeteiligung wird lediglich eine Fixgebühr in Höhe von 0,75 Prozent pro Jahr erhoben. Bisher setzen sich die Gebühren beim Robo-Advisor aus einer Grundgebühr von 0,39 Prozent und einer Erfolgsbeteiligung von 10 Prozent an den erzielten Gewinnen zusammen. Die Gewinnbeteiligung soll nun komplett gestrichen werden.

Die Änderung geschieht auf Kundenwunsch, behauptet der Robo-Advisor in einem Statement, das dem Online-Portal „Brokervergleich.de“ vorliegt: „Neben einer minimalen Grundgebühr sollte die prozentuale Erfolgsbeteiligung für ein partnerschaftliches Vergütungsmodell stehen. Doch nachdem wir seit Jahren das Feedback unserer Kunden sammeln, ist klar: Die überwiegende Mehrheit von Ihnen bevorzugt eine fixe Gebühr.“ Für Anleger sollen die Gebühren dadurch einfacher, günstiger und planbarer werden.

Das Branchenportal vermutet nun hinter der Änderung andere Beweggründe: So könnte sich die Erfolgsbeteiligung für Ginmon bald nicht mehr rechnen. An der Erfolgsbeteiligung verdient der Robo-Advisor nur dann gut, wenn die Performance entsprechend hoch ist. In den vergangenen zwölf Monaten kam Ginmon laut Daten aus dem Echtgeldtest von „Brokerverlgeich.de“ auf ein Plus von 4,7 Prozent pro Jahr. Das bedeutet eine Erfolgsbeteiligung von 0,47 Prozent. Bei einem Depot mit 10.000 Euro betrugen die Gewinne 470 Euro. Die Erfolgsbeteiligung lag also bei 47 Euro im Jahr.

Zwar ist das neue Gebührenmodell bei dieser Wertentwicklung laut Branchenprotal tatsächlich günstiger für Anleger. Doch es sei auffällig, dass die Änderung zu einer Zeit komme, in der es an den Börsen weltweit Kurskorrekturen gebe. Gepaart mit einer möglichen Erhöhung der Leitzinsen im Sommer 2019 seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) sei davon auszugehen, dass die Börsen nicht unbedingt immer neue Rekordstände erreichen. „Brokervergleich.de“ mutmaßt, dass Ginmon die Chance jetzt nutzt, das Gebührenmodell umzustellen, da die Erfolgsbeteiligung kaum mehr Erträge für den digitalen Vermögensverwalter einbringt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen